11. Die bestehenden beruflichen Ausbildungs-, Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln stützen somit die stabile deutsche Konjunktur und sind einer der Gründe der hohen Wettbewerbsfähigkeit sowie der im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten signifikant geringen Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugend und der Abgänger von Hochschulen.
Insgesamt ist der Bundesrat der Auffassung, dass sich das Duale Ausbildungssystem des Handwerks, der Industrie und des Handels als berufliches Ausbildungssystem bewährt hat und einer der Gründe für eine hohe Wettbewerbsfähigkeit im gewerblichen Bereich sowie die geringe Jugendarbeitslosigkeit ist. Das handwerkliche und gewerbliche Ausbildungssystem nimmt alle Absolventen der unterschiedlichen Bildungsebenen auf und gibt ihnen eine verlässliche berufliche Basis. Sowohl das Duale Ausbildungssystem als auch die qualifizierte Ausbildung der Inhaber von Handwerks- und Gewerbebetrieben haben sich als marktstützendes und marktkonformes Vorbild für andere Mitgliedstaaten in der EU entwickelt.
Der Zugang zur Dienstleistungswirtschaft im Bereich der freien Berufe berücksichtigt allseits wohlverstandene Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmern. Zugangs- und Berufsausübungsbeschränkungen sind bereits wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Bedingungen (Grundrechte des Grundgesetzes) nicht diskriminierend und nur im Falle zwingender Gründe des Allgemeininteresses zulässig; insoweit sind das deutsche Verfassungs- und das europäische Dienstleistungs- und Niederlassungsrecht deckungsgleich.
Beschränkungen im Zugang zu freien Berufen und deren Ausübung erfolgen allenfalls zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unqualifizierten Dienstleistungserbringern, ohne damit den freien Zugang und die Berufsausübung aus anderen Mitgliedstaaten unionsrechtswidrig auszuschließen oder zu behindern.
Begründung zu Ziffern 9 bis 11 (nur gegenüber Plenum):
Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für Deutschland ist umfangreich, in seinen Erwägungen und Schlussfolgerungen aber nicht vollständig beziehungsweise in Teilen nicht nachvollziehbar.
Der Vorschlag erfasst nicht die anerkannten positiven Auswirkungen des deutschen Regulierungssystems bei der nachhaltigen berufsqualifizierenden Ausbildung, dem Handwerk und den freien Berufen. Dessen Vorteile zeigen sich derzeit insbesondere im Vergleich zu den südeuropäischen Mitgliedstaaten, die nunmehr eine vergleichbare Umsetzung in ihrem Ordnungssystem zu erwägen scheinen, um soweit Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Arbeitsplätze aufzubauen.