2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:
Der Bundesrat betrachtet das mit dem vorliegenden vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 2008 beschlossenen Gesetz verfolgte Anliegen, die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze zu Gunsten leistungsschwächerer und sich seit langem um Ausbildung bemühender junger Menschen spürbar weiter zu erhöhen als grundsätzlich positiv.
Er begrüßt die Eingrenzung des Ausbildungsbonus als Pflichtleistung auf Jugendliche mit Hauptschulabschluss, Sonderschulabschluss oder ohne Schulabschluss. Auch die Einbeziehung von Jugendlichen, die eine berufliche Einstiegsqualifizierung durchlaufen haben, unterstützt der Bundesrat. Zudem berücksichtigt das vorliegende Gesetz die vom Bundesrat geforderte Einbeziehung der Schulträger und der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Auswahl allgemeinbildender Schulen für die Erprobung der Einstiegsbegleitung.
Der Bundesrat betrachtet jedoch mit Sorge, dass die Eingrenzung der Zielgruppe weiterhin nicht ausreicht, um Fehlanreize und Mitnahmeeffekte zu vermeiden:
- - Die Pflichtleistung bezieht Jugendliche mit Hauptschulabschluss als förderfähig ein, ohne dass sie lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sein müssen. Damit erhalten Arbeitgeber auch weiterhin für die Ausbildung hinreichend leistungsfähiger Jugendlicher mit einem guten Hauptschulabschluss, wenn die Voraussetzungen des § 421r Abs. 1 Satz 2 SGB III vorliegen, einen Ausbildungsbonus.
- - Die Ermessensleistung lässt weiterhin zu, dass eine Förderung auch von Abiturientinnen und Abiturienten möglich ist, wenn diese zwei Jahre oder länger vergeblich nach einem Ausbildungsplatz gesucht haben.
Begründung
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB), der viertelparitätisch mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder und des Bundes besetzt ist, hat bereits in seiner Empfehlung zum Gesetzentwurf vom April 2008 die Auffassung vertreten, dass die Zielgruppe zu weit gefasst ist, insbesondere bei der geplanten Ermessensleistung. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 26. Mai 2008 unterstützten sowohl BDA, DIHK und ZDH als auch DGB das Anliegen des Gesetzentwurfs, benachteiligte Jugendliche in Ausbildung zu integrieren, in beiden Stellungnahmen wurde jedoch explizit die Eingrenzung der Zielgruppe gefordert. Der DGB forderte darüber hinaus auch das Kriterium der Zusätzlichkeit zu präzisieren. Diese Kritik ist vom Deutschen Bundestag nur unzureichend berücksichtigt worden.
Die Realisierung eines solchen Bonus würde zu erheblichen Fehlanreizen und Mitnahmeeffekten führen. Es würden jene Betriebe belohnt, die sich in den vergangenen, wirtschaftlich besonders schwierigen Jahren nicht um zusätzliche Ausbildung bemüht haben, jetzt aber auf Grund der guten Konjunktur ohnehin deutlich mehr Ausbildungsbedarf haben. Hingegen würden genau die Betriebe nicht berücksichtigt, die sich in den letzten Jahren ohne Bonus mit zusätzlicher Ausbildung besonders stark engagiert haben und gerade deshalb jetzt nicht noch einmal zulegen können. Es muss auch verhindert werden, dass Betriebe jetzt ihre Entscheidung über die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen zurückstellen - im Hinblick auf die angekündigte neue Fördermöglichkeit.