12. Der Bundesrat nimmt die Anregungen der Kommission zur Kenntnis. Er hält vor weiteren Schritten in Deutschland eine Studie zu den jetzt schon gegebenen Möglichkeiten und Vorschläge zur Verbesserung für unentbehrlich. Der Bundesrat steht weiteren Maßnahmen zur Verwirklichung EU-weit angebotener privater bzw. zusätzlicher Rentensysteme für Forscher, auf die die Kommission offenbar abzielt, bzw. einer Empfehlung zur Übertragung von Zusatzrentenansprüchen zurückhaltend gegenüber, solange die Sachverhalte nicht hinreichend transparent sind. Er bittet die Bundesregierung, im Hinblick auf deren Zuständigkeit etwa im Arbeitsrecht eine solche Studie in Auftrag zu geben. Er bittet die Bundesregierung ferner, die in ihrer Zuständigkeit liegenden Verbesserungen, z.B. bei zwischenstaatlichen Regelungen, voranzubringen.
Sofern die Kommission beabsichtigt, eine Austrittsmöglichkeit für Forscher aus den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen zu eröffnen, ist dies im Hinblick auf die Sicherstellung der ersten Säule der Altersvorsorge nicht hinnehmbar.
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
Der Bundesrat schließt sich der Auffassung der Kommission an, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für Forscherinnen und Forscher attraktiver zu gestalten. Besonders nachdrücklich unterstützt der Bundesrat die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, um deren Mobilitätsinteressen nicht auf Staaten außerhalb Europas zu richten. Im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung gibt es zahlreiche attraktive Optionen für junge Forscherinnen und Forscher, nach Deutschland zu kommen oder hier zu bleiben. Für den Zeitraum der wissenschaftlichen Karriere nach der Promotion ist eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsangebote anzustreben.
Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.
Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
Der Bundesrat sieht ebenso wie die Kommission die Notwendigkeit, Nachwuchswissenschaftlerinnen- und -wissenschaftlern neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung umfassende Schlüsselkompetenzen zu vermitteln und diese im Laufe der wissenschaftlichen Laufbahn an die neuesten Entwicklungen anzupassen. Keine Notwendigkeit wird hingegen dafür gesehen, einheitliche "nationale Befähigungsprogramme" einzuführen. Die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst, die persönliche Wettbewerbsfähigkeit der Forscher zu steigern. Sie haben hier bereits hochschulinterne Programme entwickelt, die neben Grundmodulen auch individuelle Fortbildungsmöglichkeiten beinhalten. Mit den im Rahmen des Bologna-Prozesses eingeleiteten Maßnahmen zu einer verstärkten Strukturierung und Outcome-Orientierung von Promotionsprogrammen sind bereits in allen Bologna-Teilnehmerstaaten zahlreiche Konzepte auf den Weg gebracht worden, die geeignet sind, sehr viel besser als ein nationales Programm, das auf die Kompetenzanforderungen der einzelnen Forschungsfelder nur sehr allgemein eingehen könnte, passgenau die Kompetenzen von Forschern zu stärken und weiterzuentwickeln. Anstelle eines "nationalen Befähigungsprogramms" ist eine konsequente Umsetzung dieser Ansätze einzufordern.
Die Verbindungen zwischen öffentlicher Spitzenforschung und der Industrie sind zwar noch nicht optimal, haben sich aber z.B. im ingenieurwissenschaftlichen Bereich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dazu hat auch die Einbindung der Wirtschaft in die Akkreditierungsverfahren von Studiengängen oder in die Hochschulräte beigetragen.