Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Agrarausschuss
empfehlen dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für den Ständigen Ausschuss der Kommission für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Untergruppe Tiergesundheit, für die Themenbereiche
- - Tierische Nebenprodukte, nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt (vormals: Tierkörperbeseitigung) und
- - Maßnahmen zur Tilgung von Tierseuchen
einen Vertreter des Freistaates Bayern,
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (VetD Dr. Norbert Rehm)
und für den Themenbereich
- - Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr (lebende Tiere und Erzeugnisse)
einen Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei (VetOR Dr. Gerhard Letschert).