Der Bundesrat hat in seiner 834. Sitzung am 8. Juni 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zum Verordnungsvorschlag insgesamt Der Bundesrat stellt bedauernd fest, dass der vorliegende Verordnungsvorschlag über die Seefischerei hinaus auch generell die Fischerei im Binnenland betrifft und so die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) für ein Tätigwerden der EU erforderliche Zuständigkeit überschreitet. Die Erhebung und Verwaltung der geforderten Daten zur Sportfischerei in Gemeinschaftsgewässern sowie zur Fischerei und zur Aquakultur auch im Binnenland würde zu einem erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand führen und in keiner vertretbaren Relation zum Nutzen für die GFP stehen.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich in den weiteren Beratungen zum vorliegenden Vorschlag für eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf den zur Durchführung der GFP unbedingt notwendigen Zuständigkeitsbereich einzusetzen.
Der Bundesrat bittet um eine Klarstellung in Artikel 1 des Verordnungsvorschlags, so dass der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung bei der Sport- und Binnenfischerei und der Aquakultur im Binnenland auf Wanderfischarten (diadrome Fischarten) beschränkt wird, für die auch in Binnengewässern Gemeinschaftsvorschriften gelten.
Der Bundesrat hält es darüber hinaus für notwendig, dass die Kommission den Umfang der zu erhebenden Daten detailliert benennt, um Kostenschätzungen für die Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Dabei geht er davon aus, dass keine Mehraufwendungen entstehen und auf Einsparungen abgezielt wird.