Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305610 - vom 9. April 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. März 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
Rechtsvorschriften für die Entwicklungszusammenarbeit
- - gestützt auf die Artikel 177 bis 181 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou1 unterzeichnete und am 25. Juni 2005 2 in Luxemburg durch das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits,
- - unter Hinweis auf die von den Vereinten Nationen im Jahr 2000 angenommene Millenniums-Erklärung, den UN-Bericht von 2005 mit dem Titel "In die Entwicklung investieren" sowie die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG),
- - unter Hinweis auf die am 2. März 2005 angenommene Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit,
- - unter Hinweis auf den Konsens von Monterrey über Entwicklungsfinanzierung aus dem Jahr 2002,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union "Der Europäische Konsens" (Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik)3,
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission: "Der Europäische Konsens zur humanitären Hilfe"4,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. Mai 2007 zu einem EU-Verhaltenskodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung: Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele" (KOM (2005) 0134),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele - Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2005) 0133),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen" (KOM (2006) 0087) und die darauf basierenden Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 11. April 2006,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Jahresbericht 2006 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2005" (KOM (2006) 0326),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit5 (DCI),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Governance im Rahmen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik: Schritte für ein harmonisiertes Konzept in der Europäischen Union" (KOM (2006) 0421),
- - unter Hinweis auf die Politik der internationalen Entwicklungszusammenarbeit der Tschechischen Republik, einschließlich des Plans für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit 2007 und der Länderstrategiepapiere für Angola und Sambia,
- - in Kenntnis der Politik der internationalen Entwicklungszusammenarbeit Ungarns,
- - in Kenntnis des Programms für eine Politik der Entwicklungszusammenarbeit Lettlands für den Zeitraum 2006 bis 2010,
- - in Kenntnis der Politik der Entwicklungszusammenarbeit Litauens für 2006 bis 2010,
- - in Kenntnis der Strategie Estlands für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe für 2006 bis 2010,
- - in Kenntnis der 2003 aufgelegten Strategie für Polens Entwicklungszusammenarbeit und des polnischen Hilfsprogramms 2007,
- - in Kenntnis der nationalen Strategie für eine internationale Entwicklungszusammenarbeit Rumäniens,
- - in Kenntnis der mittelfristigen Strategie für die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) der Slowakei für den Zeitraum 2003 bis 2008 und des nationalen Programms der Slowakei ODA von 2006,
- - in Kenntnis der slowenischen Entwicklungszusammenarbeit für 2002 bis 2004,
- - unter Hinweis auf den Bericht der Nichtregierungsorganisation (NRO) Aid Watch von 2007 mit dem Titel "Hold the Applause! EU governments risk breaking aid promises" des europäischen NRO-Dachverbands für Katastrophen- und Entwicklungshilfe (CONCORD), der eine NRO-Überprüfung der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA) jedes Mitgliedstaates enthält,
- - unter Hinweis auf die EU-Strategie für Zentralasien (Strategie für eine neue Partnerschaft) 2007 bis 2013,
- - in Kenntnis des "Europäischen Konsenses über Entwicklungspolitik: der Beitrag von Entwicklungserziehung und Sensibilisierung", ein von den Vertretern der EUInstitutionen, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und anderen Akteuren konzipierter Strategierahmen, der im November 2007 bei den Europäischen Entwicklungstagen in Lissabon vorgestellt wurde,
- - unter Hinweis auf den Europäischen Konsens über NRO-Kommunikation vom 7. bis 9. November 2006,
- - unter Hinweis auf die Entschließung zur Entwicklungserziehung des EU-Rates der Entwicklungsminister (2001),
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Maastricht des Europäischen Bildungskongresses vom 15. bis 17. November 2002 zu globalem Lernen, auf dem Parlamentarier, lokale und regionale Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft aus den Mitgliedstaaten des Europarates vertreten waren, zu einem "Europäischen Strategierahmen zur Verbesserung und zum Ausbau der globalen Bildung in Europa bis zum Jahr 2015",
- - unter Hinweis auf den Palermo-Prozess von 2003, der mit dem Ziel eingeleitet wurde, ein informelles Forum zu schaffen, auf dem Akteure wichtige Entwicklungen und Themen in der europäischen Entwicklungshilfe diskutieren können, um die offiziellen Konsultationsverfahren der Kommission informell zu ergänzen,
- - unter Hinweis auf die Europäische Konferenz über Sensibilisierung und Entwicklungserziehung für die Nord-Süd-Solidarität, die am 19. und 20. Mai 2005 in Brüssel stattfand
- - unter Hinweis auf die Konferenz über europäische Entwicklungserziehung, die vom 3. bis 4. Juli 2006 im Helsinki stattfand,
- - in Kenntnis des 18-Monats-Programms über Entwicklungspolitik der deutschen, portugiesischen und slowenischen Präsidentschaften,
- - gestützt auf Artikel 49 des EU-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn" (KOM (2003) 0104) und auf die Entschließung des Parlaments vom 20. November 2003 zu dem Thema "Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn"6,
- - unter Hinweis auf "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt - Die europäische Sicherheitsstrategie", die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 in Brüssel gebilligt wurde,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europäische Nachbarschaftspolitik - Strategiepapier" (KOM (2004) 0373),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Über die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)" (KOM (2004) 0795),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Europäische Nachbarschaftspolitik - Empfehlungen für Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie für Ägypten und Libanon" (KOM (2005) 0072),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel "Über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik" (KOM (2006) 0726),
- - unter Hinweis auf den von der Kommission am 14. November 2006 angenommenen Aktionsplan für den Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan und Georgien),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen im Anhang zu ihrer oben genannten Mitteilung "Über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik" (SEK(2006)1504),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEC(2007)0840) im Anhang zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Jahresbericht 2007 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2006" (COM (2007)0349),
- - unter Hinweis auf die ENP-Fortschrittsberichte über die Ukraine (SEK(2006)1505) und über die Republik Moldau (SEK(2006)1506),
- - unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Kommission vom 24. November 2005 mit dem Titel "Europäische Nachbarschaftspolitik: Ein Jahr des Fortschritts" (IP/05/1467),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung an das Kollegium von Kommissionsmitglied Ferrero-Waldner mit dem Titel "Umsetzung und Förderung der Europäischen Nachbarschaftspolitik" (SEK(2005)1521),
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments7 (ENPI),
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2006/62/EG vom 23. Januar 2006 zur Befähigung der Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik erfasst werden sowie Russlands, in den Genuss des Programms für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) zu kommen8,
- - unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2005/47/EG vom 22. Dezember 2004 zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik9,
- - unter Hinweis auf den Bericht mit dem Titel "Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument Belarus/Moldau/Ukraine/Armenien/Aserbaidschan/Georgien (getrennt): Länderstrategiepapier 2007-2013 und Nationales Richtprogramm 072010",
- - unter Hinweis auf das Östliche ENPI-Regionalstrategiepapier (RSP) 2007-2013, das die von der Kommission angenommenen Länderstrategiepapiere ergänzt,
- - unter Hinweis auf das Östliche ENPI-Regionale Richtprogramm 2007-2010, das das Interventionsziel im Rahmen des östlichen Regionalkapitels des neuen ENPI detaillierter festlegt,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Die Schwarzmeersynergie - Eine neue Initiative der regionalen Zusammenarbeit" (KOM (2007) 0160),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Über das allgemeine Konzept zur Ermöglichung einer Beteiligung von ENP-Partnerschaftsstaaten an Gemeinschaftsagenturen und -programmen" (KOM (2006) 0724),
- - unter Hinweis auf das Dokument vom Juni 2006, das als Teil der "Occasional Papers" der Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen erschienen ist und den Titel "Europäische Nachbarschaftspolitik: Wirtschaftliche Übersicht über die ENP-Länder" trägt
- - unter Hinweis auf das im Juli 2007 von der Kommission aufgelegte Programm für den Aufbau von Kapazitäten II , um die neuen Mitgliedstaaten und Bewerberländer auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik10,
- - unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0036/2008),
Allgemeine Bemerkungen
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Jahr 2006 öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) in Höhe von 47,524 Mrd. Euro bereitstellte, was 57 % der ODA weltweit entspricht, eine Zahl, die bis 2010 auf 78,626 Mrd. Euro ansteigen soll,
B. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, ein ODA-Ziel von 0,17 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2010 und von 0,33 % bis 2015 zu erreichen, wobei die künftigen Beiträge die Rolle der Europäischen Union in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit stärken sollen,
C. in der Erwägung, dass die Entwicklungshilfe der neuen Mitgliedstaaten sowohl die europäische Politik der Entwicklungszusammenarbeit als auch die Europäische Nachbarschaftspolitik betrifft,
D. in der Erwägung, dass die Länder, auf die die Entwicklungszusammenarbeit der neuen Mitgliedstaaten in erster Linie ausgerichtet ist, die Länder der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und die Länder des westlichen Balkans sowie einige wenige Länder, die der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean angehören, sind,
E. in der Erwägung, dass der institutionelle Rahmen eine der wichtigsten Herausforderungen für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit für die neuen Mitgliedstaaten darstellt,
F. in der Erwägung, dass eine der größten Herausforderungen, denen sich die neuen Mitgliedstaaten gegenübersehen, die Notwendigkeit ist, eine parteiübergreifende politische und öffentliche Unterstützung für die Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich Unterstützung für die weltweit am wenigsten entwickelten Länder, aufzubauen G. in der Erwägung, dass die Sensibilisierung für Themen der Entwicklungszusammenarbeit in den meisten Mitgliedstaaten weiter verbessert werden muss H. in der Erwägung, dass das Recht der Mitgliedstaaten, Entwicklungsstrategien, so wie sie von ihren national bestimmten Prioritäten konzipiert sind, zu verfolgen, ein durchaus legitimer Ausdruck ihrer Souveränität ist und stets als solcher anerkannt und geachtet werden sollte, Vorrangige Länder für die neuen Mitgliedstaaten I. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA Estlands und Lettlands auf GUS-Länder, insbesondere Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine, sowie Afghanistan ausgerichtet ist; in der Erwägung, dass die ODA-Ausgaben Estlands 2005 0,08% und die ODA-Ausgaben Lettlands 2005 0,07% betrugen,
J. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA Litauens auf Belarus, die Ukraine, die Republik Moldau, die Länder des Südkaukasus, Afghanistan (Provinz Ghor) und Irak und nur auf ein einziges AKP-Land, nämlich Mauretanien, ausgerichtet ist und dass Litauen 2005 0,06% für ODA ausgab,
K. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA Polens auf Belarus, die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien ausgerichtet ist und dass die ODA-Ausgaben Polens 2005 0,07% betrugen,
L. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA Ungarns auf den westlichen Balkan (Montenegro, Serbien, Bosnien und Herzegowina) ausgerichtet ist und dass die ODA-Ausgaben Ungarns 2005 0,11% betrugen,
M. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA Rumäniens auf die Republik Moldau, Serbien und Georgien ausgerichtet ist und dass die ODA-Ausgaben Rumäniens 2006 0,04% betrugen,
N. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA Sloweniens auf den westlichen Balkan (Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, die Frühere Jugoslawische Republik Makedonien (FYROM), Albanien) und auf die Republik Moldau ausgerichtet ist und dass Slowenien 2005 0,11% für ODA ausgab,
O. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA der Slowakei auf Serbien, Montenegro, Kirgisistan, Kasachstan, die Ukraine und Belarus ausgerichtet ist und dass sich die ODA-Ausgaben der Slowakei 2005 auf 0,12% beliefen,
P. in der Erwägung, dass der größte Teil der bilateralen ODA der Tschechischen Republik auf Bosnien und Herzegowina, die Republik Moldau, die Mongolei sowie Serbien, Montenegro und Vietnam ausgerichtet ist und dass die Tschechische Republik 2005 0,11% für ODA ausgab,
Q. in der Erwägung, dass Bulgarien seine nationale Strategie für die Entwicklungszusammenarbeit erst Ende 2007 verabschiedete, dass seine Prioritäten bei Albanien, FYROM, Bosnien und Herzegowina, der Ukraine und der Republik Moldau liegen und dass seine ODA-Ausgaben für 2005 auf ca. 0,04 % geschätzt werden, was Bulgariens Beitrag zu multilateralen Institutionen entspricht, Beziehungen zwischen den neuen Mitgliedstaaten und den AKP-Ländern R. in der Erwägung, dass Estland, Lettland und Rumänien kein AKP-Land im Rahmen der europäischen Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu ihren Zielländern zählen, obwohl Estland nicht ausgeschlossen hat, künftig eine bilaterale Zusammenarbeit mit einem der am wenigsten entwickelten afrikanischen Staaten südlich der Sahara aufzunehmen S. in der Erwägung, dass Bulgarien beabsichtigt, afrikanische Länder, wie Ghana, mit denen es vor 1989 bilaterale Abkommen unterhielt, in seine Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen,
T. in der Erwägung, dass die Tschechische Republik Angola und Sambia fördert, wobei auf Angola 8 % (956 000 Euro im Jahr 2007) und auf Sambia 4 % (775 000 Euro im Jahr 2007) der bereitgestellten Mittel entfallen; in der Erwägung, dass das Land in Angola Programme in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Bildung und übergreifende Programme wie Minenräumung, Stärkung der Kapazität des staatlichen Sektors, Förderung der Zivilgesellschaft und der Gleichstellung der Geschlechter sowie Umwelt finanziert; in der Erwägung, dass es in Sambia Programme im Gesundheitssektor mit dem Ziel finanziert, die MDG zu erreichen, wie beispielsweise die Verringerung der Kindersterblichkeit, die Verbesserung der Gesundheit der Mütter sowie die Bekämpfung von HIV/Aids und anderer Krankheiten, die auf die westliche Provinz, in der die Natur besonders feindlich ist, ausgerichtet sind U. in der Erwägung, dass Ungarn Äthiopien unterstützt und Polen hauptsächlich Angola und Tansania hilft,
V. in der Erwägung, dass die Slowakei ihre Entwicklungszusammenarbeit auf Kenia, den Sudan und Mosambik, vor allem das Geschäfts- und Gesundheitswesen in Kenia, ausrichtet und Hilfe für die Verwendung erneuerbarer Energien anbietet; in der Erwägung, dass ihre Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan Schuldenreduzierung und technische Infrastrukturen wie Wasserwirtschaft beinhaltet und im sozialen Bereich insbesondere die Grundschulbildung und die medizinische Grundversorgung fördert,
W. in der Erwägung, dass Slowenien beabsichtigt, Madagaskar, Niger, Mali, Burkina Faso, Uganda und Malawi durch slowenische Nichtregierungs-Entwicklungsorganisationen (NREO) in die Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen und lokale Gemeinschaften in Bereichen wie Infrastruktur, Bildung, Wasser, Abwasserentsorgung und Versorgung mit nachhaltiger Energie zu unterstützen X. in der Erwägung, dass Litauen 2006 sein erstes bilaterales Projekt in Mauretanien (Unterstützung bei der Entwicklung natürlicher Ressourcen) begonnen hat,
Y. in der Erwägung, dass in allen neuen Mitgliedstaaten ein beträchtlicher Teil der Entwicklungshilfe über multilaterale Kanäle, einschließlich der Europäischen Union, geleitet wird und dass daher all diese Länder indirekt zur Entwicklung der AKP-Länder beitragen Beziehungen zwischen den neuen Mitgliedstaaten und ihren Nachbarn Z. in der Erwägung, dass die ENP eine der obersten Prioritäten der EU-Außenbeziehungen darstellt und darauf abzielt, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die wirtschaftliche Entwicklung in ihrer Nachbarschaft zu fördern und dadurch politische, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Nachbarn abzubauen,
AA. in der Erwägung, dass die ENP-Aktionspläne für die drei Staaten im Südkaukasus (Georgien, Armenien und Aserbaidschan) am 14. November 2006 trotz der Tatsache aufgelegt wurden, dass die Einbeziehung der Länder des Südkaukasus in die ENP ursprünglich in einer Fußnote in der oben genannten Mitteilung der Kommission zu einem größeren Europa abgelehnt worden war,
AB. in der Erwägung, dass die Aktionspläne als für jedes Land maßgeschneidert gelten,
AC. in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihren Außenbeziehungen traditionell einem regionalen Ansatz den Vorzug gibt,
AD. in der Erwägung, dass die Regierung Georgiens die Hoffnung hegt, dass Georgien zusammen mit der Ukraine und der Republik Moldau in die Schwarzmeerregion und nicht in die Südkaukasusregion einbezogen wird, was auch im Aktionsplan anerkannt wurde
AE. in der Erwägung, dass der Aktionsplan EU-Georgien zeigt, dass die Europäische Union bereit ist, Georgien auf dem Gebiet der Konfliktbewältigung vermehrte politische Unterstützung zu gewähren, was sie bisher abgelehnt hat,
AF. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten in die Entwicklung der ENP vor ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union eingebunden waren,
AG. in der Erwägung, dass die neuen Mitgliedstaaten vor der Mitgliedschaft weder irgendeinen Einfluss auf den Aktionsplan hatten noch in Entscheidungsfindung und Beschlussfassung einbezogen waren,
AH. in der Erwägung, dass die Nachbarländer, um der ENP beizutreten, über eine gültige Vertragsbeziehung verfügen müssen, wie ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder ein Assoziierungsabkommen, weshalb Belarus, Libyen und Syrien von der ENP ausgeschlossen sind, da sie zurzeit keinerlei Vertragsbeziehung unterhalten,
AI. in der Erwägung, dass die Europäische Union ein ausgewogenes bilaterales und regionales Konzept für Zentralasien verfolgt,
AJ. in der Erwägung, dass die Beziehung zwischen Kasachstan, Kirgisistan, der Russischen Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und der Europäischen Union auf Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und Kooperationsrahmen wie der BAKU-Initiative sowie auf einer Vielfalt von Instrumenten der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik beruht,
AK. in der Erwägung, dass alle Nachbarn der Europäischen Union ungeachtet des Themas einer möglichen Mitgliedschaft die gleiche Chance haben, privilegierte Beziehungen zur Europäischen Union aufzunehmen, die im Einklang mit ihren eigenen Bestrebungen sowohl auf gemeinsamen Interessen als auch auf gemeinsamen Werten beruhen
AL. in der Erwägung, dass der Hauptvorteil des Aktionsplans darin liegt, dem betreffenden Land zu helfen, Prioritäten festzulegen und die Unterstützung der Europäischen Union für seine Bemühungen zu lenken,
AM. in der Erwägung, dass Bulgarien und Rumänien bereits in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit wichtigen ENP-Partnern eingebunden sind,
AN. in der Erwägung, dass die Rolle der neuen Mitgliedstaaten beim Austausch der Erfahrungen mit dem Übergang genutzt werden und durch das TAIEX- Programm und Partnerschaftsprogramme zu Fachkenntnissen innerhalb der "alten" Mitgliedstaaten beitragen wird, Sensibilisierung der Öffentlichkeit
AO. in der Erwägung, dass sich die derzeitige Höhe der Ausgaben für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Bezug auf Entwicklungsthemen in den meisten Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf insgesamt ungefähr 190 Mio. Euro oder 0,25 % der gesamten ODA beläuft,
AP. in der Erwägung, dass alle neuen Mitgliedstaaten, ausgenommen Polen und Malta, die Entwicklungserziehung als eine Priorität für ihre nationalen NREO-Plattformen betrachten
AQ. in der Erwägung, dass bisher keiner der neuen Mitgliedstaaten über eine nationale Strategie für Entwicklungserziehung verfügt;
AR. in der Erwägung, dass nur 12 % der OECD-Bürger überhaupt von den MDG gehört haben dass 62 % derjenigen, die von den MDG gehört haben, nicht wissen, was sie bedeuten dass 17 % der europäischen Bürger angesichts von Korruption und der Wahrnehmung, dass die Armen nicht von der Hilfe profitieren, nicht wissen, ob Entwicklungshilfe irgend etwas bewirkt (eine Zahl, die in Portugal auf 34 %, in Italien auf 24 %, in Irland auf 23 % und in Spanien auf 22 % ansteigt),
AS. in der Erwägung, dass nur 29 % der Bürger in Europa glauben, dass eine Verringerung von extremer Armut und Hunger bis 2015 erreicht werden wird, wobei das Fehlen von Geld oder Ressourcen (18 %), mangelnder Wille (18 %) und die Größe der zu lösenden Aufgabe (14 %) am häufigsten als Hindernisse genannt werden,
AT. in der Erwägung, dass in einem Bericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) vorgeschlagen wurde, dass sich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf eine Zahl von 3% der ODA (oder mehr) als Minimalziel für Ausgaben für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Entwicklungserziehung hin bewegen sollen,
- 1. betont, dass die Entwicklungspolitik vollständiger Teil des Acquis communautaire ist, und erinnert an die internationalen Verpflichtungen der neuen Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet; betont, dass die Europäische Union die neuen Mitgliedstaaten begleiten muss, um ihnen zu helfen, den Acquis communautaire einzubeziehen;
- 2. ist der Auffassung, dass die zehn neuen Mitgliedstaaten sich dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik innerhalb eines Jahres nach ihrem Beitritt angeschlossen und zugestimmt haben, ein ehrgeiziges Musterbeispiel für Entwicklungshilfe umzusetzen und auf die Erreichung der MDG innerhalb des festgelegten Zeitrahmens hinzuarbeiten;
- 3. zeigt sich besorgt darüber, dass viele der neuen Mitgliedstaaten nicht auf dem Weg sind um das Ziel von 0,17 % des BNE, die bis 2010 für ODA ausgegeben werden sollen zu erreichen, dass jedoch einige die öffentliche Entwicklungshilfe aufgrund der Notwendigkeit, die Staatsverschuldung abzubauen, unter die allgemeinen Haushaltskürzungen fallen sehen;
- 4. betont die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten, insbesondere während des Übergangsprozesses, und ist der Auffassung, dass eine gute Regierungsführung und die Förderung der Demokratie die Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit darstellen müssen; ruft die EU-Institutionen auf, die auf diesem Gebiet von den neuen Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen zu nutzen, um ihre Entwicklungspolitik zu bereichern
- 5. ist der Auffassung, dass die neuen Mitgliedstaaten dank einer aktiven Kooperationspolitik zur Förderung der Achtung der Grundrechte und zur Solidarität mit den neuen Generationen in Drittländern im ENP-Geltungsbereich beitragen werden
- 6. betont den konkreten Nutzen für die neuen Mitgliedstaaten, sich an der Politik der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung und Handel, zu beteiligen;
- 7. begrüßt das neue Konzept der Kommission, über die traditionelle Entwicklungspolitik hinauszugehen und neue partnerschaftliche Beziehungen mit den Entwicklungsländern einzugehen
- 8. begrüßt die Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft gewillt ist, den Grundsatz der "gemeinsamen Verantwortung" in humanitären Notfällen zu akzeptieren;
- 9. regt an, dass die neuen und die alten Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Union zukunftsorientierter zusammenarbeiten sollten, um zu gewährleisten, dass die Lage in bestimmten Ländern, die in die ENP eingebunden sind, zügiger verfolgt wird, so dass die Europäische Union in ihrer Politik gegenüber diesen Ländern flexibler reagieren kann;
- 10. betont die Verknüpfung zwischen Entwicklung und Migration, die eine enorme Herausforderung für die meisten der neuen Mitgliedstaaten, die an den Außengrenzen der Europäischen Union liegen, darstellt;
- 11. anerkennt die Fortschritte, die die neuen Mitgliedstaaten in ihrer Entwicklung von Hilfeempfängern zu Geberländern gemacht haben, und räumt künftige Herausforderungen ein;
- 12. stellt fest, dass die Prioritäten der neuen Mitgliedstaaten nach der Übergangsperiode von ihren historischen Beziehungen und Verbindungen zu ihren Nachbarn bestimmt werden und dass der größte Teil der Haushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit der neuen Mitgliedstaaten auf ihre unmittelbaren Nachbarn und die GUS-Länder ausgerichtet ist; ruft die Europäische Union auf, die Chance des Beitritts der neuen Mitgliedstaaten zu ergreifen, um ihre strategische Präsenz in Osteuropa, in Zentralasien und im Kaukasus zu stärken, Regionen der Welt, die bisher weniger in den Genuss der europäischen Hilfe kamen und die dennoch vor zahlreichen Entwicklungsherausforderungen stehen;
- 13. betont, dass ein wirksames Vorgehen bei der Förderung der Demokratie und des Rechtsstaats, vorrangigen Aktionsbereichen der neuen Mitgliedstaaten, ebenfalls ein Mittel darstellt, langfristig an der Armutsbekämpfung mitzuwirken, dem prioritären Ziel der europäischen Entwicklungspolitik, das vom Finanzierungsinstrument für die DCI festgelegt wurde;
- 14. verweist auf die "östliche Dimension" der EU-Außenbeziehungen und ist der Auffassung, dass eine neue Versammlung der Europäischen Union und der Nachbarländer (ähnlich wie die Gemeinsame Parlamentarische Versammlung AKPEU, die Partnerschaft Europa-Mittelmeer (Euromed) und die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika (Eurolat)) auf historischer Erfahrung aufbauen, den Beitrag der neuen Mitgliedstaaten zur EU-Politik vergrößern und helfen könnte, die ENP gemeinsam zu gestalten und die Nachbarländer auf neue Politikfelder aufmerksam zu machen;
- 15. anerkennt, dass die meisten Mitgliedstaaten in ihren Außenministerien Abteilungen haben die sich spezifisch mit Entwicklungszusammenarbeit befassen; empfiehlt jedoch dass sie die Koordinierung sowohl in ihren eigenen Ministerien als auch untereinander und mit anderen Mitgliedstaaten in dem Ausmaß verstärken, wie es von den nationalen Parlamenten und den lokalen Behörden im Entscheidungsprozess gebilligt wurde;
- 16. anerkennt, dass der Aufbau der entsprechenden Institutionen und die Umsetzung der politischen Maßnahmen ein zeitaufwändiger Prozess ist;
- 17. anerkennt, dass die größten Herausforderungen für die neuen Mitgliedstaaten in den kommenden Jahren Budgetaufstockung und Sensibilisierungsmaßnahmen sein werden;
- 18. begrüßt den oben genannten strategischen Rahmen "Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik: der Beitrag von Entwicklungserziehung und Sensibilisierung" und betont, dass das Parlament eine wichtige Rolle dabei spielen muss, die aktuelle und potenzielle Rolle von Entwicklungserziehung und Sensibilisierung sowohl in der formalen als auch in der informellen Bildung in den neuen Mitgliedstaaten hervorzuheben
- 19. ist der Auffassung, dass langfristige Projekte, die auf Partner und Sektoren ausgerichtet sind bei denen die neuen Mitgliedstaaten einen komparativen Vorteil haben und Erfahrungen übertragen können, in dem globalen Prozess der Armutsbeseitigung von größtem Nutzen sind;
- 20. fordert eine Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Mehrwert des Beitrags jedes Akteurs und mit dem Ziel, wirksam zusammenzuarbeiten;
- 21. ist der Ansicht, dass eine große Mehrheit der neuen Mitgliedstaaten ihrer Entwicklungspolitik mehr Vorrang einräumen und darüber hinaus für ein Konzept für Strategieplanung mit größerer interner Koordination Sorge tragen könnten (ausgenommen Litauen, wo das Außenministerium das führende Ministerium für die Planung und Verwaltung der ODA ist);
- 22. stellt fest, dass das Ziel der Europäischen Union in Bezug auf die neuen Mitgliedstaaten nicht nur darin besteht, sich ihre Erfahrung zu Nutze zu machen, sondern ihnen auch zu helfen, ihre Rolle als neue Geberländer zu stärken; ermuntert somit die alten und neuen Mitgliedstaaten, gemeinsam einen realistischen Zeitplan festzulegen der die Annäherung der neuen Mitgliedstaaten an die EU-Entwicklungshilfeziele vorsieht und dabei die Möglichkeiten wie auch die Grenzen der Partnerschaft zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen;
- 23. betont, dass die neuen Mitgliedstaaten umfassend in den Austausch von Erfahrungen und in die spezifische Ausbildung in Bereichen wie Planung, Umsetzung und Bewertung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden müssen; erinnert an die unterschiedlichen Erfahrungen beim Programm für den Aufbau von Kapazitäten (CBS) und verlangt weitere Verbesserungen, z.B. um die Abwanderung von Beamten zu stoppen;
- 24. erinnert daran, wie wichtig ein ständiger Dialog mit den für die neuen Mitgliedstaaten und die Beitritts- oder Kandidatenländer zuständigen Beamten ist; unterstreicht die Bedeutung der technischen Unterstützung von EuropeAid durch die Veranstaltung von Ausbildungskursen, Seminaren, Konferenzen oder spezifischer technischer Hilfe, um den von diesen Ländern geltend gemachten Bedürfnissen Rechnung zu tragen; betont, wie bedeutend die von der Generaldirektion Entwicklung der Kommission finanzierten Tätigkeiten in dieser Hinsicht sind;
- 25. bedauert, dass die spezielle Arbeitsgruppe für die Verstärkung der Kapazitäten der neuen Mitgliedstaaten 2007 nicht mehr zusammengetreten ist, während ein dringender Bedarf an einer Verstärkung der Kapazitäten der neuen Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit besteht und der Erweiterungsprozesss der Europäischen Union immer noch im Gang ist;
- 26. fordert die Reaktivierung dieser Arbeitsgruppe, wobei einerseits darauf zu achten ist, dass sie an ihren Arbeiten eine Vertretung des Entwicklungsausschusses des Parlaments oder seines Sekretariats sowie eine Vertretung von TRIALOG, eines Projekts, das eng mit den europäischen NREO zusammenarbeitet, beteiligt, und andererseits dass sie ihr Mandat auf die Berücksichtigung der spezifischen Probleme der neuen Mitgliedstaaten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit erweitert;
- 27. betont, wie wichtig Partnerschaftsprojekte, auch mit einer kurzen Laufzeit ("twinning" und "light twinning"), sind, um das Personal der neuen Mitgliedstaaten durch hochwertige technische Unterstützung zu schulen, Mittel, die nur Ungarn und Slowenien abgerufen haben;
- 28. fordert zweimal jährlich stattfindende interparlamentarische Treffen des Parlaments und der Parlamente der neuen Mitgliedstaaten, bei denen Themen der Entwicklungszusammenarbeit im Mittelpunkt stehen und hierzu die Einrichtung eines spezifischen Netzwerks;
- 29. ist der Ansicht, dass die Teilnahme der neuen Mitgliedstaaten im Ausschuss des Europäischen Entwicklungsfonds den Debatten eine zusätzliche Dimension verleihen und ferner helfen würde, ihre technischen Kapazitäten aufzubauen;
- 30. nimmt den Mangel an öffentlicher Anerkennung der Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit in einigen der neuen Mitgliedstaaten zur Kenntnis und verlangt eine übergreifende Kommunikations- und Informationsstrategie, um dieses Defizit abzubauen betont, wie wichtig die Sensibilisierung für Entwicklungsthemen in den Schullehrplänen ist, sowie die Rolle der Medien, um die Aufmerksamkeit der Bevölkerung zu wecken und eine Tradition eines internationalen Freiwilligendienstes zu entwickeln;
- 31. wertet die Bedeutung eines Berichts über die Sensibilisierung für Entwicklungserziehung und ihre Rolle bei der Umsetzung des "Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik" positiv, im dem die aktuelle und die potenzielle Rolle von Entwicklungserziehung und Sensibilisierung in der formalen und in der informellen Bildung in Europa, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, hervorgehoben wird;
- 32. ist der Ansicht, dass die Bevölkerung der neuen Mitgliedstaaten bereits für die Fragen internationaler Hilfe sensibilisiert ist, wie dies ihre große Mobilisierung beim Tsunami 2004 bewiesen hat, und dies ist ein Ausgangspunkt, um die Bevölkerung für die Notwendigkeit eines konkreten und langfristigen Engagements für eine wirksame Entwicklungspolitik zu sensibilisieren;
- 33. fordert die Kommission auf, eine spezifische Sensibilisierungskampagne auf den Weg zu bringen, die die komparativen Vorteile und den Mehrwert der neuen Mitgliedstaaten in Bezug auf Themen der Entwicklungszusammenarbeit in den Mittelpunkt rückt;
- 34. verlangt eine umfassendere Koordinierung zwischen den einschlägigen nationalen Akteuren und eine angemessene Einbeziehung von Seiten der NRO und der lokalen Behörden in die nationale Politikgestaltung;
- 35. fordert die Kommission auf, die neuen Mitgliedstaaten aktiv in die Vorbereitung und die Aushandlung von Aktionsplänen und in die Überwachung ihrer Umsetzung einzubeziehen
- 36. stellt fest, dass die neuen Mitgliedstaaten, indem sie die Lieferbindung bei ihrer Entwicklungshilfe vollständig aufheben, ein positives Beispiel für alle Mitgliedstaaten abgeben könnten;
- 37. stellt fest, dass alle Mitgliedstaaten Fristen für die Aufhebung der Lieferbindung festlegen sollten, denn auf die Dauer dient eine Entwicklungshilfe mit Lieferbindung weder einer guten Regierungsführung noch dem effizienten Einsatz von Ressourcen und trägt nicht zu den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit bei;
- 38. stellt fest, dass die Verbindungen zwischen dem Privatsektor und der Entwicklungszusammenarbeit einen viel versprechenden neuen Weg für die neuen Mitgliedstaaten darstellen und dass eine aktivere Beteiligung auf Seiten der Privatunternehmen aus diesen Mitgliedstaaten bei der Auftragsvergabe von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit auf EU-Ebene die Sensibilisierung für die Entwicklungszusammenarbeit verstärken könnte;
- 39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3. Zuletzt geändert durch den Beschluss Nr. 1/2006 des AKP-EG-Ministerrates (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 22).
- 2 ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
- 3 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 4 Die Erklärung zum Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe wurde am 19. November vom Rat und am 29. November vom Europäischen Parlament angenommen und von den Präsidenten von Kommission, Rat und Europäischem Parlament am 18.Dezember 2007 unterzeichnet
- 5 ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
- 6 ABl. C 87 E vom 7.4.2004, S. 506.
- 7 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.
- 8 ABl. L 32 vom 4.2.2006, S. 80.
- 9 ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 9.
- 10 ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 312.