909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen muss der Anstieg der weltweiten Treibhausgas-Emissionen bis 2020 umgekehrt und danach in jedem Jahr weiter verringert werden. Nur so besteht noch die Chance, die Erderwärmung auf 2- Grad Celsius zu begrenzen. Tatsächlich zeigt aber der letzte UNEP-Bericht über die Emissionslücke ("Emission-Gap 2012") auf, dass die bisherigen verbindlichen Zusagen der Staatengemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen höchstens ein Drittel dessen bewirken, was bis 2020 nötig wäre. Ehrgeizigere Maßnahmen sind daher bereits vor 2020 unverzichtbar.
Bisher hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Vor dem Hintergrund, dass die Treibhausgasemissionen der 27 EU-Mitgliedstaaten bereits 2011 um fast 18 Prozent gesunken sind, hat EU-Klimaschutzkommissarin Connie Hedegaard gefordert, das EU-Ziel auf 30 Prozent anzuheben. Hierdurch sollte die EU ihrer internationalen Vorbildrolle im Klimaschutz besser gerecht werden, um so in den anstehenden Beratungen für ein neues Weltklimaabkommen für die Zeit nach 2020 das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Für dieses Ziel haben sich auch die Umweltminister der Länder bereits am 13. November 2009 ausgesprochen und die Bundesregierung gebeten, sich in der EU nachdrücklich für die Anhebung des europäischen Klimaschutzziels auf 30 Prozent Emissionsminderung bis 2020 einzusetzen.
- 3. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass das angestrebte Übereinkommen Verpflichtungen für alle Länder enthalten muss, um die erforderliche Reduzierung der klimaschädlichen Emissionen zu erzielen. Ziel muss ein globales Klimaschutzabkommen sein mit langfristigen absoluten Emissionsminderungszielen für alle Industrieländer und angemessenen Beiträgen der Schwellen- und Entwicklungsländer.
- 4. Das Fehlen eines internationalen Klimaschutzabkommens bedeutet die Gefahr einer einseitigen Belastung europäischer Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eines Rückschritts bei den internationalen Klimaschutzanstrengungen.
- 5. Der Bundesrat hält es ebenso wie die Kommission für unverzichtbar, dass alle großen Wirtschaftsmächte und -sektoren auf angemessene, transparente und nachvollziehbare Weise zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Bereits mehrfach hat der Bundesrat vergleichbare Anstrengungen aller auf den Weltmärkten konkurrierender Länder angemahnt, um Wettbewerbsverzerrungen und dadurch bedingte Produktionsverlagerungen in Nicht-EU-Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzzielen zu vermeiden. Standortverlagerungen energieintensiver Industrien führen nur zum Abbau von Arbeitsplätzen in der EU, ohne zum Klimaschutz beizutragen.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Verhandlungen in diesem Sinne einzusetzen.
B
- 7. Der Finanzausschuss und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.