Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Hinweis: vgl.
Drucksache 829/10 (PDF) = AE-Nr. 101067 und
Drucksache 212/15 (PDF) = AE-Nr. 150306
Brüssel, den 19.4.2016
COM (2016) 179 final
{SWD(2016) 108 final}
{SWD(2016) 109 final}
1. Einleitung
Elektronische Behördendienste (eGovernment-Dienste) können dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu erleichtern, die Qualität der Dienstleistungen im öffentlichen Sektor zu verbessern und die Effizienz der internen Verfahren öffentlicher Einrichtungen zu erhöhen. Digitale öffentliche Dienste verringern den Verwaltungsaufwand der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger, da sie den Umgang mit den Behörden schneller, effizienter, bequemer, transparenter und kostengünstiger machen. Darüber hinaus kann die Nutzung digitaler Technologien im Rahmen der Modernisierung der Behörden weitere sozioökonomische Vorteile für die gesamte Gesellschaft bringen1. Die Digitalisierung der Verwaltung ist für den Erfolg des Binnenmarktes daher von zentraler Bedeutung.
Die eGovernment-Aktionspläne2 haben als politische Instrumente dazu beigetragen, die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in der gesamten Europäischen Union voranzutreiben. Sie haben die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission verbessert und zu gemeinsamen Maßnahmen im eGovernment-Bereich geführt.
Wie die Bewertungsergebnisse für den vergangenen eGovernment-Aktionsplan 2011-1534 zeigen, hatte dieser5 einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der eGovernment auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene. So trug er zur Kohärenz der nationalen eGovernment-Strategien sowie zum Austausch bewährter Verfahren bei und förderte die Interoperabilität der Lösungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Insbesondere ermöglichte er es, die erforderlichen technischen Grundlagen für einen leichteren Zugang zu öffentlichen Diensten und eine einfachere Nutzung dieser Dienste zu entwickeln. Allerdings profitieren die Menschen und Unternehmen bisher nur bedingt von den Vorteilen digitaler Dienste, die ihnen eigentlich in der gesamten EU nahtlos zur Verfügung stehen sollten.
Mit gemeinsamen Bemühungen auf EU-Ebene lassen sich die Verfügbarkeit und Verbreitung von eGovernment-Diensten erhöhen, so dass digitale öffentliche Dienste schneller sowie auf kostengünstigere und nutzerfreundlichere Weise erbracht werden können. Nahtlose, grenzübergreifende digitale öffentliche Dienste erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der EU sowohl für ihre Bewohner als auch für Investoren6.
In der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa ("DSM-Strategie")7 wurde die Entwicklung eines neuen eGovernment-Aktionsplans für 2016-2020 angekündigt, der dazu beitragen soll, die bestehenden Barrieren für den digitalen Binnenmarkt zu beseitigen und im Zuge der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung eine weitere Fragmentierung zu verhindern. Er soll als Instrument für die Bündelung der Maßnahmen dienen. Die Mitgliedstaaten werden in diesem Zusammenhang zwar ihre eigenen Strategien und Maßnahmen umsetzen, sollten bei künftigen Initiativen jedoch die in diesem Aktionsplan dargelegten Grundsätze - die auf gemeinsamen langfristigen Zielen beruhen - beachten, damit die erheblichen Vorteile, die eGovernment Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie der öffentlichen Verwaltung selbst bringen kann, verwirklicht werden können.
Der Aktionsplan sieht ein dynamisches und flexibles Konzept vor, das dem sich schnell ändernden Umfeld Rechnung trägt8. Neben den Maßnahmen des Aktionsplans können die Kommission und andere Beteiligte, wie z.B. die Mitgliedstaaten, weitere Maßnahmen vorschlagen. Alle Maßnahmen, die unter der Leitung der Kommission stehen, werden im Einklang mit den Normen der Kommission für eine bessere Rechtsetzung konzipiert.
Der Aktionsplan soll die Koordination der Modernisierungsmaßnahmen im öffentlichen Sektor sowie der Ressourcen im eGovernment-Bereich unterstützen. Er wird über kein eigenes Budget oder Finanzierungsinstrument verfügen, soll jedoch dazu beitragen, Finanzierungsquellen und begleitende Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen verschiedener EU-Programme zur Verfügung stehen9, koordiniert zu nutzen.
2. Ziele und Grundsätze
Ein offener, flexibler und kollaborativer Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ist seit Langem ein Ziel der Behörden in den Mitgliedstaaten, und eGovernment kann sie dabei unterstützen, ihre Effizienz und Effektivität zu steigern und ihre öffentlichen Dienste kontinuierlich zu verbessern10.
Der vorliegende Aktionsplan orientiert sich an den folgenden Zielen:
Die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in der Europäischen Union sollten bis 2020 offene, effiziente und inklusive Einrichtungen werden, die grenzübergreifende, personalisierte, nutzerfreundliche und - über alle Abläufe hinweg - vollständig digitale öffentliche Dienste für alle Menschen und Unternehmen in der EU anbieten. Zur Entwicklung und Erbringung besserer Dienstleistungen, die sich an den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen und Unternehmen orientieren, sollen innovative Ansätze genutzt werden. Dabei sollten die Behörden von den mit dem neuen digitalen Umfeld verbundenen Möglichkeiten Gebrauch machen, die ihnen die Interaktion mit den einzelnen Interessengruppen und anderen öffentlichen Einrichtungen erleichtern.
Die Öffnung der Daten und Dienste zwischen den öffentlichen Verwaltungen sowohl innerhalb der einzelnen Länder als auch über Grenzen hinweg verbessert die Effizienz und unterstützt die Mobilität der Menschen und Unternehmen. Angesichts eines immer stärker digitalisierten Lebensumfelds der Menschen steigen auch die Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung11. Die Nutzerinnen und Nutzer möchten die Funktionsweise öffentlicher Dienste verstehen12 und erwarten eine größere Transparenz. Zudem können die öffentlichen Verwaltungen durch ihre Öffnung und die Beteiligung der einzelnen Interessengruppen an der Entscheidungsfindung13 ihre Vertrauenswürdigkeit erhöhen und verstärkt Rechenschaft über ihre Tätigkeiten ablegen. Darüber hinaus lassen sich Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern, wenn Daten und Dienstleistungen des öffentlichen Sektors - unter vollständiger Einhaltung des Rechtsrahmens für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre - für Dritte geöffnet werden.
Die Initiativen im Rahmen dieses Aktionsplans sollten mit den folgenden Grundsätzen im Einklang stehen, die bei den beteiligten Akteuren auf große Zustimmung gestoßen sind14:
- - "Standardmäßig digital": Öffentliche Verwaltungen sollten ihre Dienstleistungen vorzugsweise digital erbringen (und dazu auch maschinenlesbare Informationen bereitstellen), aber für diejenigen, die digitale Daten nicht nutzen wollen oder können, auch andere Kanäle beibehalten. Zudem sollten sie ihre öffentlichen Dienste über einen zentralen Ansprechpartner oder eine zentrale Stelle und unter Nutzung mehrerer Kanäle anbieten.
- - Grundsatz der einmaligen Erfassung: Öffentliche Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln. Soweit zulässig, sollten sie diese Daten - unter vollständiger Beachtung der Datenschutzvorschriften - intern mehrmals verwenden, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen zu vermeiden.
- - Inklusion und Barrierefreiheit: Öffentliche Verwaltungen sollten digitale öffentliche Dienste so konzipieren, dass sie grundsätzlich inklusiv sind und unterschiedlichen Bedürfnissen - etwa denen von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen - Rechnung tragen15.
- - Offenheit und Transparenz: Öffentliche Verwaltungen sollten Informationen und Daten untereinander austauschen. Sie sollten den Menschen und Unternehmen aber auch Zugang zu ihren Daten sowie die Kontrolle über ihre Daten und deren Berichtigung ermöglichen, den Nutzern Einblick in die sie betreffenden Verwaltungsverfahren gestatten und sich bei der Entwicklung und Erbringung ihrer Dienste gegenüber den einzelnen Interessengruppen (wie z.B. Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen) öffnen und diese mit einbeziehen.
- - "Standardmäßig grenzübergreifend": Öffentliche Verwaltungen sollten einschlägige digitale öffentliche Dienste grenzübergreifend anbieten und eine weitere Fragmentierung verhindern, um die Mobilität im Binnenmarkt zu erleichtern.
- - "Standardmäßig interoperabel": Öffentliche Dienste sollten so konzipiert sein, dass sie nahtlos im gesamten Binnenmarkt und über organisatorische Grenzen hinweg erbracht werden können, wozu ein freier Austausch von Daten und digitalen Dienstleistungen in der Europäischen Union gewährleistet werden sollte.
- - Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit: Alle Initiativen sollten über die bloße Einhaltung des Rechtsrahmens zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre sowie der IT-Sicherheit hinausgehen. Dazu sollten diese Aspekte bereits in der Konzeptionsphase einbezogen werden, da sie eine wichtige Voraussetzung für die Erhöhung des Vertrauens in digitale Dienste und die Akzeptanz dieser Dienste darstellen.
Behörden, sonstige öffentliche Stellen, Unternehmen sowie die Nutzerinnen und Nutzer können ihre Bedürfnisse selbst am besten einschätzen. Die Wahl der Systeme und Technologien sowie die Entscheidung zwischen einer zentralisierten oder dezentralen Struktur sollte sich daher ganz nach ihren Wünschen und Bedürfnissen richten, gleichzeitig aber auch den vereinbarten Interoperabilitätsanforderungen vollständig genügen.
3. Politische SCHWERPUNKTE
Eines der strategischen Ziele der DSM-Strategie besteht darin, "die öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren, die grenzübergreifende Interoperabilität herzustellen und das einfache Zusammenwirken mit den Bürgern zu erleichtern", um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in den Mitgliedstaaten und der Kommission zu beschleunigen. Mit Blick auf diese politischen Prioritäten enthält der vorliegende Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften sowie der damit verbundenen Verbreitung elektronischer Behördendienste.
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
Wie in den letzten Jahreswachstumsberichten hervorgehoben wurde16, müssen moderne und effiziente öffentliche Verwaltungen in der Lage sein, hochwertige Dienste für die Menschen und Unternehmen zügig zu erbringen, und für ein unternehmensfreundliches Umfeld sorgen. Dazu müssen sie ihre Abwicklungssysteme reformieren, vorhandene Verfahren und Dienste überprüfen und überarbeiten und ihre Daten und Dienste für andere öffentliche Einrichtungen sowie - soweit möglich - auch für Unternehmen und die Zivilgesellschaft zugänglich machen.
Dazu bedarf es grundlegender digitaler Technologien. Digitale öffentliche Dienste sollten sich auf gemeinsame, wiederverwendbare Lösungen und Dienstleistungen stützen, die auf vereinbarten Normen und technischen Spezifikationen beruhen, um ihre Entwicklungskosten und die Einführungszeit zu verringern und ihre Interoperabilität zu erhöhen. Ein gemeinsames EU-weites Verständnis hinsichtlich der Interoperabilität ist dabei durch den 16 Jahreswachstumsberichte 2015 und 2016.
Europäischen Interoperabilitätsrahmen17 garantiert. Diese Interoperabilität wird grenzüberschreitende Investitionen erheblich erleichtern.
Derzeit wird daran gearbeitet, den Übergang der öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten zur vollständig elektronischen Auftragsvergabe ("eProcurement") sowie zur Nutzung von Auftragsregistern und interoperablen elektronischen Signaturen18 ("eSignature") zu fördern. Im Mittelpunkt stehen dabei die elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung ("eEEE"), das Online-Dokumentenarchiv ("e-Certis") und die elektronische Rechnungsstellung ("eInvoicing") sowie ein koordiniertes Vorgehen bei der Entwicklung der nationalen Systeme für die elektronische Auftragsvergabe. So soll es den Unternehmen bis spätestens 2018 möglich werden, überall in der Europäischen Union an elektronischen öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen und öffentlichen Verwaltungen spätestens ab 2019 Rechnungen elektronisch zu stellen.
Alle öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Anstrengungen verstärken, um die Verbreitung der elektronischen Identifizierung und der Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt ("eIDAS-Dienste"19) zu beschleunigen. In Unternehmen, die sich auf digitale Technologien stützen (etwa im Bank- und Finanzwesen, dem elektronischen Geschäftsverkehr und der Sharing Economy), sowie im öffentlichen Sektor - insbesondere auf dem Europäischen Justizportal - werden darüber hinaus weitere Maßnahmen getroffen, um die grenz- und sektorübergreifende Nutzung der elektronischen Identifizierung ("eID"), einschließlich der mobilen Identifizierung, und sogenannter Vertrauensdienste (insbesondere der elektronischen Signatur, der Website-Authentifizierung und der elektronischen Zustellung von Dokumenten ("eDelivery")) zu beschleunigen. Zudem wird die Kommission prüfen, ob die Nutzung der Fernidentifikation und der sicheren Authentifizierung bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden erleichtert werden sollte20.
Die Weiterverwendung offener Dienste und technischer Bausteine (wie z.B. eID, eSignature, eDelivery und eInvoice) durch die Mitgliedstaaten ist für die Interoperabilität von entscheidender Bedeutung. Die Verfügbarkeit dieser Dienste wird derzeit durch Finanzmittel aus der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) garantiert. Allerdings ist es erforderlich, ihre Verfügbarkeit und langfristige Tragfähigkeit auch über das Ende dieses Finanzierungsprogramms hinaus sicherzustellen. Die Kommission wird daher für die Zeit nach 2020 weitere Pläne für die Tragfähigkeit der erforderlichen Infrastrukturen vorlegen.
Maßnahmen Die Kommission wird | Zieldatum |
1. den Übergang der Mitgliedstaaten zur vollständig elektronischen Auftragsvergabe und zur Nutzung von Auftragsregistern unterstützen. | 2019 |
die Verbreitung von eIDAS-Diensten einschließlich eID und eSignature fördern. | 2016 |
die langfristige Tragfähigkeit der Infrastruktur für grenzübergreifende digitale Dienste sicherstellen. | 2018 |
Wie in der DSM-Strategie angekündigt, plant die Kommission, bis Ende 2016 einen überarbeiteten Europäischen Interoperabilitätsrahmen ("EIF") vorzulegen und dessen Anwendung durch nationale Behörden zu fördern, um die Interoperabilität der öffentlichen Dienste in der EU zu verbessern.
Zudem sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Anwendung vorhandener europäischer und internationaler Normen und technischer Spezifikationen sowie neuer Normen und Spezifikationen sicherzustellen, die derzeit im Rahmen des "Plans mit den Prioritäten für die IKT-Normung" entwickelt werden. Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung eines Prototyps für einen Europäischen Katalog von IKT-Normen für die öffentliche Auftragsvergabe koordinieren, der die Interoperabilität bei der Beschaffung digitaler Lösungen unterstützen wird, da er es ermöglicht, in öffentliche Ausschreibungen Verweise auf gemeinsame IKT-Normen und -Profile aufzunehmen.
Maßnahmen Die Kommission wird | Zieldatum |
einen überarbeiteten Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) vorlegen und seine Anwendung durch die nationalen Behörden fördern. | 2016 2019 |
die Entwicklung des Prototyps eines Europäischen Katalogs der IKT-Normen für die öffentliche Auftragsvergabe koordinieren. | 2017 |
Angesichts ihres eigenen Übergangs zur Nutzung digitaler Technologien und mit Blick auf die rechtlichen Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltung in der EU wird die Europäische Kommission ebenfalls eine Reihe konkreter Maßnahmen treffen.
Bei der Überarbeitung der vorhandenen Binnenmarktvorschriften bzw. der Erarbeitung neuer Vorschläge wird die Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT-Programm) besonderes Augenmerk auf die Interoperabilität und die mit einer effektiven Nutzung digitaler Technologien verbundenen Vorteile legen. Ziel ist es, unnötig komplexe, papiergestützte oder mit Doppelarbeit verbundene Verfahren zu vermeiden (etwa aufgrund mehrerer Ansprechpartner, Meldeverfahren sowie Anforderungen an den Datenaustausch oder Datensysteme).
Mit Blick auf ihren eigenen Übergang zur verstärkten Nutzung digitaler Technologien wird die Kommission ihre Daten auf dem offenen Datenportal der EU21 veröffentlichen, das in das
Europäische Offene Datenportal22 eingebunden wird, operationelle Bausteine wie die Infrastrukturen für digitale Dienste ("DSI") auch anderen Nutzern zur Verfügung stellen und weiterverwenden, soweit dies sinnvoll ist, und den überarbeiteten EIF anwenden. Bei ihrer Interaktion mit externen Akteuren wird die Kommission schrittweise zum Grundsatz "standardmäßig digital" übergehen und dazu (ab 2018) eIDAS-Dienste, (ab 2018) die elektronische Rechnungsstellung und (ab 2019) elektronische Vergabeverfahren nutzen. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands wird die Kommission zudem beim Umgang mit Lieferanten und den Teilnehmern von Finanzhilfeprogrammen schrittweise immer stärker zum Grundsatz der einmaligen Datenerfassung übergehen und Möglichkeiten in Betracht ziehen, dieses Prinzip auch in Bezug auf andere Akteure anzuwenden. Die Kommission wird prüfen, ob der Grundsatz "keine Erblasten" (d.h. regelmäßige Erneuerung der IT-Systeme und -Technologien, um mit dem sich ständig ändernden Umfeld und der technischen Entwicklung Schritt zu halten) in der öffentlichen Verwaltung angewandt werden kann.
Maßnahmen | Zieldatum |
6. Die Kommission wird die gemeinsamen Bausteine wie die Infrastrukturen für digitale Dienste (DSI) im Rahmen der CEF nutzen und den EIF anwenden. Zudem wird sie durch elektronische Rechnungsstellung und Auftragsvergabe schrittweise zu den Grundsätzen "standardmäßig digital" und "einmalige Erfassung" übergehen und Möglichkeiten zur Anwendung des Grundsatzes "keine Erblasten" prüfen. | 2016 2019 |
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung kommen weitere Initiativen in Betracht, die darauf abzielen, digitale öffentliche Dienste an den jeweiligen Erfordernissen auszurichten und nutzerfreundlicher zu machen oder Daten und Dienstleistungen (im Einklang mit den Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre) für den Austausch zwischen öffentlichen Verwaltungen zu öffnen.
Weitere mögliche Initiativen könnten die Entwicklung neuer gemeinsamer Bausteine (neben den bereits vorhandenen Bausteinen23), die Unterstützung ihrer Einführung und die Förderung der (gemeinsamen) Nutzung von Cloud-, Daten- und Rechner-Infrastrukturen umfassen. Ein weiteres Ziel künftiger Initiativen könnte darin bestehen, die Nutzung von "Big Data" oder des Internets der Dinge z.B. bei datenintensiven Dienstleistungen oder bei der evidenzgestützten Gestaltung, Umsetzung und Durchsetzung politischer Maßnahmen mit Hilfe geeigneter Infrastrukturen zu fördern. Eine gemeinsame Cloud-Infrastruktur zur Erbringung von eGovernment-Diensten könnte durch Skaleneffekte erhebliche Einsparungen bringen, die Zeit bis zur Einführung dieser Dienste verkürzen und die Zugänglichkeit von Daten und Diensten der öffentlichen Verwaltung verbessern. Über die Europäische CloudInitiative24 wird eine Infrastruktur für die Wissenschaft bereitgestellt, die jedoch auch auf die öffentliche Verwaltung ausgeweitet werden soll, dieser somit Zugang zu einer bisher nie dagewesenen Datenverarbeitungs- und Rechnerleistung verschafft und es ihr ermöglicht, auf allen Ebenen (von der kommunalen bis zur EU-Ebene) bessere Dienste zu erbringen.
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
Grenzübergreifende digitale öffentliche Dienste sind für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung. Sie erleichtern den Zugang zu den Märkten, stärken das Vertrauen in den Binnenmarkt und fördern den grenzüberschreitenden Wettbewerb. Die Behörden sollten Unternehmen daher bei grenzübergreifenden Online-Tätigkeiten innerhalb des Binnenmarktes unterstützen, den Zugang zu Informationen im Rahmen des EU-Unternehmens- und Gesellschaftsrechts vereinfachen und ihnen die Aufnahme, Erweiterung und Fortführung ihres Geschäftsbetriebs in anderen Mitgliedstaaten erleichtern. Dazu sollten sie über alle Abläufe hinweg vollständig elektronische öffentliche Dienste anbieten.
Mit Blick auf diese politischen Schwerpunkte sieht der Aktionsplan mehrere konkrete Maßnahmen vor, die dazu beitragen sollen, eine unternehmensfreundliche grenzüberschreitende öffentliche Verwaltung aufzubauen und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Informationen, Beratung, Problemlösungsmechanismen, Ansprechstellen und Verfahren zum Binnenmarkt sind derzeit nicht durch ein einheitliches Vorgehen, sondern durch unzusammenhängende, unvollständige, unzureichend vernetzte und nicht immer nutzerfreundliche Strukturen gekennzeichnet - sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Für die Nutzer ist es daher schwierig, an die erforderlichen Informationen und Hilfestellungen zu gelangen. Die Kommission schlägt daher vor, ein zentrales digitales Zugangstor zu schaffen, das auf bestehenden Portalen, Kontaktstellen und Netzen aufbaut, um alle Informationen, Hilfestellungen und Problemlösungsdienste, die für eine effiziente grenzübergreifende Geschäftstätigkeit erforderlich sind, zu erweitern, zu verbessern und zu bündeln und es den Nutzerinnen und Nutzern zu ermöglichen, die wichtigsten nationalen Verfahren vollständig online durchzuführen.
Die Kommission wird das Europäische Justizportal zu einer zentralen Anlaufstelle ausbauen, die Informationen zur Justiz in Europa bereitstellt und den Zugang zu Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten ermöglicht. 2016 sollen dazu Instrumente für die direkte Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Gerichten ("e-CODEX") in weiteren Mitgliedstaaten und die Suchmaschine "Europäischer Urteilsidentifikator" (European Case Law Identifier, ECLI) live geschaltet werden. Zudem werden im Rahmen des mehrjährigen Aktionsplans für die europäische E-Justiz 2014-2018 weitere Maßnahmen durchgeführt.
Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, die rechtlich vorgeschriebene Verknüpfung zwischen den Unternehmensregistern aller Mitgliedstaaten25 herzustellen, um bestimmte Informationen über in Mitgliedstaaten eingetragene Unternehmen über das Europäische Justizportal verfügbar zu machen und sicherzustellen, dass alle einschlägigen EU-Unternehmensregister auf sichere und geschützte Weise elektronisch miteinander kommunizieren können. Durch Transparenz und die Bereitstellung aktueller Informationen zu Unternehmen wird das Vertrauen in den Binnenmarkt somit gestärkt und der Verwaltungsaufwand der Unternehmen gleichzeitig verringert.
Darüber hinaus wird die Kommission weiter an der elektronischen Verknüpfung der Insolvenzregister arbeiten, um die Transparenz und Rechtssicherheit im Binnenmarkt zu erhöhen26. Nach der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 müssen die Mitgliedstaaten bis 2018 ihre eigenen nationalen Insolvenzregister einrichten, die bis 2019 miteinander verknüpft und anschließend über das Europäische Justizportal zur Verfügung gestellt werden sollen.
Eine verstärkte Nutzung digitaler Instrumente würde es den Unternehmen erleichtern, gesellschaftsrechtliche Anforderungen in ihren verschiedenen Lebenszyklusphasen zu erfüllen, und den damit verbundenen Aufwand verringern. Wie in der Binnenmarktstrategie dargelegt, wird die Kommission weitere Möglichkeiten in Betracht ziehen,27 die Nutzung digitaler Lösungen im gesamten Lebenszyklus von Unternehmen zu erleichtern, insbesondere was Online-Eintragungsverfahren und die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Informationen28 an Unternehmensregister (auch im grenzübergreifenden Kontext) angeht, und dabei über die Maßnahmen hinausgehen, die in ihrem Richtlinienvorschlag zu Einpersonengesellschaften vorgesehen sind.
Die Kommission wird Vorschläge für Rechtsvorschriften vorlegen, um das einheitliche elektronische Verfahren zur Eintragung und Zahlung von Mehrwertsteuer auch auf den grenzübergreifenden Online-Handel mit physischen Gütern zwischen Unternehmen und Verbrauchern anzuwenden und den Verwaltungsaufwand dieser Unternehmen - der eine der größten Belastungen im grenzübergreifenden Handel darstellt - somit zu verringern.
Wie in der DSM-Strategie angekündigt, wird 2016 unter Beteiligung der Mitgliedstaaten ein großmaßstäbliches Pilotprojekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung bei der grenzübergreifenden Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden eingeleitet.
Zudem wird die Kommission eine zentrale europäische Anlaufstelle ("Single Window") einrichten, damit der Grundsatz der einmaligen Erfassung von Daten auch bei Meldeverfahren im Seeverkehr angewandt werden kann. Dies erfolgt im Rahmen von Maßnahmen, mit denen die Digitalisierung der Transportdokumente für alle Verkehrsträger und ihre Akzeptanz durch die Behörden gefördert werden sollen.
Maßnahmen Die Kommission wird | Zieldatum |
7. einen Vorschlag für ein zentrales digitales Zugangstor vorlegen. | 2017 |
das Europäische Justizportal zu einer zentralen Anlaufstelle für Informationen zu Fragen hinsichtlich der Justiz in Europa ausbauen. | 2016 |
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die rechtlich vorgeschriebene Verbindung zwischen den Unternehmensregistern der Mitgliedstaaten schaffen. | 2017 |
die elektronische Verknüpfung aller Insolvenzregister weiterentwickeln. | 2019 |
eine Initiative vorlegen, mit der die Nutzung digitaler Lösungen über den gesamten Lebenszyklus von Unternehmen hinweg erleichtert werden soll. | 2017 |
einen Legislativvorschlag zur Erweiterung des einheitlichen elektronischen Verfahrens für die Registrierung und Zahlung von Mehrwertsteuer vorlegen. | 2016 |
ein Pilotprojekt zur Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung auf Unternehmen einleiten. | 2016 |
eine zentrale Anlaufstelle ("Single Window") für Meldeverfahren im Seeverkehr einrichten und die Digitalisierung von Transportdokumenten vorantreiben. | 2018 |
Zur Förderung der grenzübergreifenden Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern wird die Kommission ein System für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten (EESSI) einrichten, über das die Sozialversicherungsträger von 32 Ländern miteinander verbunden werden sollen29. Das EESSI soll den Schutz der Bürgerrechte verbessern und es dazu ermöglichen, Informationen zur Sozialversicherung zwischen den zuständigen Behörden innerhalb der EU elektronisch auszutauschen.
Zudem wird die Kommission das europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES-Portal) mit dem Ziel weiterentwickeln, weitere Dienste für Arbeitssuchende und Arbeitgeber zu erbringen und die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen stärker zu integrieren, etwa durch den Austausch der Profile (Lebensläufe) von Arbeitssuchenden30. Dies sollte zur Mobilität der Arbeitssuchenden in der EU beitragen.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten darüber hinaus bei der Entwicklung von elektronischen Gesundheitsdiensten ("eHealth-Dienste") unterstützen. Diese sollen es auf der Grundlage der vom eHealth-Netz31 angenommenen ePrescription-Leitlinien und der Lösungen für Telemedizin und Telemonitoring unter anderem ermöglichen, elektronische Verschreibungen ("ePrescriptions") grenzübergreifend auszutauschen, insbesondere mit Blick auf eine erfolgreiche Behandlung durch die Europäischen Referenznetze32. Darüber hinaus wird die Kommission die Erarbeitung des Berichts und der Leitlinien des eHealthNetzes zum elektronischen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu ihren Gesundheitsdaten unterstützen.
Maßnahmen Die Kommission wird | Zieldatum |
die Einrichtung des Systems für den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten abschließen. | 2019 |
das EURES-Portal (europäisches Portal zur beruflichen Mobilität) weiterentwickeln. | 2017 |
die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung grenzübergreifender eHealth- Dienste unterstützen. | 2016-2018 |
Weitere Initiativen im Rahmen dieses Schwerpunktbereichs könnten darauf abzielen, nahtlose grenzübergreifende Dienste für Bürgerinnen und Bürger bei "lebensverändernden" Ereignissen (z.B. Arbeitsplatzwechsel, Umzug oder Eheschließung) sowie für Unternehmen zu erbringen und ihnen so die Aufnahme, Erweiterung und Fortführung von beruflichen Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern. Zudem könnten sich Initiativen in diesem Bereich darauf konzentrieren, die Qualität bestehender eGovernment-Dienste für Menschen und Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten zu verbessern.
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
Das neue digitale Umfeld kann die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und nichtstaatlichen Organisationen mit Behörden vereinfachen. Hochwertige öffentliche Dienste können dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität für Investoren zu erhöhen. Wie die jüngsten Erfahrungen gezeigt haben, können solche hochwertigen öffentlichen Dienste leichter erbracht werden, wenn die Öffentlichkeit und die Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen in die Konzeption und Erbringung dieser Dienste einbezogen werden und erforderlichenfalls Verbesserungsvorschläge machen können. Dies kann dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern, die Nutzung zu vereinfachen und Kosten zu senken.
Darüber hinaus können die Öffnung der Daten und Dienste des öffentlichen Sektors und die Erleichterung der Weiterverwendung dieser Daten durch Dritte (unter vollständiger Einhaltung des Grundsatzes der Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit) neue Möglichkeiten für den Wissensgewinn sowie für Wachstum und Beschäftigung eröffnen. Durch die Öffnung ihrer Daten steigern öffentliche Einrichtungen ihre Transparenz, können somit verstärkt Rechenschaft ablegen und verringern ihre Distanz zu den Bürgerinnen und Bürgern.
- 32. Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung.
Angesichts dieser politischen Schwerpunkte ist es auch das Ziel der Kommission, online leicht zugängliche, hochwertige Dienste für die Menschen und Unternehmen in der EU anzubieten und ihre Websites dazu zu einer themen- und nutzerzentrierten Webpräsenz weiterzuentwickeln. Eine solche sachdienliche, kohärente und kosteneffiziente Webpräsenz wird die Interaktion der Kommission mit den Bürgerinnen und Bürgern entscheidend verändern. Sie ermöglicht es ihr, ihre Transparenz zu erhöhen und die Menschen und Unternehmen stärker an EU-Programmen und -Entscheidungsverfahren zu beteiligen.
Mit Blick auf die Vereinfachung der Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der öffentlichen Verwaltung wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, den Grundsatz der einmaligen Erfassung auch im grenzübergreifenden Kontext anzuwenden, wobei der Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre umfassend einzuhalten ist.
Im Rahmen der Europäischen Cloud-Initiative33 wird die Kommission eine Plattform für die Öffnung der Daten und Dienstleistungen der Behörden einrichten, um den Grundsatz "Regierung als Dienst" umzusetzen.
Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger äußern zunehmend den Wunsch, auf hochwertige, interoperable und wiederverwendbare Daten zuzugreifen, um insbesondere im Bereich der Geodaten neue Dienstleistungen zu erbringen. Die Nutzung von Geodaten für die Stadt-, Landnutzungs- oder Verkehrsplanung sowie für wissenschaftliche Zwecke kann Innovationen nach sich ziehen, mit denen gesellschaftliche Herausforderungen etwa im Bereich des Umweltschutzes bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang wird die Kommission die Entwicklung von Endnutzeranwendungen fördern, einschließlich EU-spezifischer Anwendungen, um die über die Geodateninfrastruktur (INSPIRE) bereitgestellten Daten effizienter zu erfassen und für die Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen auf EU-Ebene zu nutzen, insbesondere was die Meldung und die Einhaltung von Vorschriften34 betrifft. Dies wird zur evidenzgestützten Politikgestaltung beitragen und eGovernment-Verfahren in Bereichen unterstützen, in denen hochwertige Geodaten benötigt werden (z.B. Kataster, Karten, Adressen, Gebäude, Parks, Schutzgebiete, Gebiete mit naturbedingten Risiken etc.).
Maßnahmen Die Kommission wird | Zieldatum |
die Möglichkeit prüfen, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger im grenzübergreifenden Kontext anzuwenden. | 2019 |
den Einsatz und die Verbreitung der Geodateninfrastruktur im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie beschleunigen. | 2016 2020 |
ihre Websites neu gestalten, um die Beteiligung und Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen an EU-Programmen und -Entscheidungsverfahren zu fördern. | 2018 |
Künftige Initiativen in diesem Bereich sollten dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Zivilgesellschaft stärker an der gemeinsamen Gestaltung, Entwicklung und Erbringung öffentlicher Dienste zu beteiligen und die Interaktion zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu vereinfachen. Weitere neue Initiativen könnten sich mit der Erhebung von Daten aus jeglichen Quellen und der Weiterverwendung von Daten und Dienstleistungen des öffentlichen Sektors bei der Entwicklung neuer, innovativer Dienste anderer (öffentlicher oder privater) Akteure befassen. Darüber hinaus könnten sich Initiativen auf die Erhöhung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung konzentrieren, da die Einbeziehung und Beteiligung der einzelnen Akteure es ermöglichen dürfte, die Rechenschaftspflicht zu erhöhen und somit Korruption zu bekämpfen.
4. Umsetzung des Aktionsplans
Dieser Aktionsplan sieht Maßnahmen vor, die 2016 und 2017 eingeleitet werden sollen. Um die Ziele in den vorstehend genannten politischen Schwerpunktbereichen zu erreichen und dem sich rasch ändernden technologischen Umfeld Rechnung zu tragen, können jedoch noch weitere Maßnahmen erforderlich werden.
Zudem kann die Kommission weitere Maßnahmen vorschlagen, um EU-Rechtsvorschriften nachzukommen oder gemeinsame Maßnahmen einzuleiten. Die beteiligten Akteure (darunter auch Gruppen von Mitgliedstaaten) können darüber hinaus über eine interaktive digitale Plattform Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen des eGovernment-Aktionsplans vorschlagen, insbesondere für verschiedene "lebensverändernde" Ereignisse.
Ferner wird die Kommission einen "Lenkungsausschuss für den eGovernment-Aktionsplan" einsetzen und leiten, der sich aus den für die nationalen eGovernment-Strategien zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Der Lenkungsausschuss wird damit beauftragt, den Aktionsplan (nicht jedoch die einzelnen Maßnahmen des Plans) während seiner gesamten Dauer zu verwalten. Dabei wird er insbesondere neu ermittelte Maßnahmen prüfen und auswählen und die wirksame Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen im Rahmen des Plans koordinieren. Führt ein Maßnahmenvorschlag zu einer Initiative der Kommission, so unterliegt er den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung35.
Damit die in diesem eGovernment-Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden können, müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten auf allen ihren Verwaltungsebenen ihre Anstrengungen bündeln und gemeinsam die Verantwortung übernehmen.
- 1. Empfehlung des Rates für digitale Regierungsstrategien, OECD, 2014.
- 2. eGovernment-Aktionsplan 2006-2010 ("i2010") und eGovernment-Aktionsplan 2011-2015.
- 3. https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/mid-term-evaluation-e-government-action-plan-2011-2015-implementation-smart-2012-006020
- 4. Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung; Begleitunterlage der Mitteilung zum EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020.
- 5. COM (2010) 743 final.
- 6. Siehe dazu auch "Investitionsoffensive für Europa", http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-and-investment_de.
- 7. COM (2015) 192 final.
- 8. https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/mid-term-evaluation-e-government-action-plan-2011-2015-implementation-smart-2012-006020.
- 9. Darunter die Fazilität "Connecting Europe" (CEF), das Programm ISA2 (Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen), Horizont 2020, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF), das Programm "Justiz" und das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP).
- 10. eGovernment-Ministererklärung von Malmö, 2009.
- 11. EU-Bericht zum eGovernment 2014.
- 12. EU-Bericht zum eGovernment 2015.
- 13. Empfehlung des Rates für digitale Regierungsstrategien, OECD, 2014.
- 14. https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/contributions-and-preliminary-trends-public-consultation-egovernment-action-plan-2016-2020
- 15. Ein Vorschlag für eine Richtlinie über den barrierefreien Webzugang (COM (2012) 721) wird derzeit von den Legislativorganen erörtert.
- 17. Ein überarbeiteter Europäischer Interoperabilitätsrahmen (EIF) soll 2016 veröffentlicht werden.
- 18. COM (2015) 192 final,
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1447773803386&uri=CELEX:52015DC0192
- 19. Verordnung (EU) Nr. 910/2014.
- 20. http://ec.europa.eu/finance/consultations/2015/retail-financial-services/index_de.htm .
- 21. http://open-data.europa.eu
- 22. http://data.europa.e/europeandataportal.
- 23. wie z.B. eID, eSignature, eDelivery, eInvoicing und eTranslation (elektronische Identifikation, elektronische Signaturen, elektronische Zustellung, elektronische Rechnungsstellung und elektronische Übersetzung).
- 24. Europäische Cloud-Initiative: Aufbau einer wettbewerbsfähigen digitalen und wissensbasierten Wirtschaft in Europa.
- 25. Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern (ABl. L 156 vom 16.6.2012, S. 1). - COM (2015) 192 final,
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1447773803386&uri=CELEX:52015DC0192
- 26. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 über Insolvenzverfahren (Neufassung).
- 27. Gemäß der Mitteilung der Kommission "Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen"(COM (2015) 550, S. 5).
- 28. Siehe auch COM (2015) 550, S. 5.
- 29. 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die Schweiz und drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR): Norwegen, Island, Liechtenstein.
- 30. Aufgabe von EURES ist es, Informationen, Beratung und Vermittlung (Abstimmung von Stellenangeboten und Arbeitssuche) für Arbeitskräfte und Arbeitgeber sowie generell alle Bürgerinnen und Bürger anzubieten, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten.
- 31. Leitlinien für ePrescriptions-Daten für den grenzübergreifenden elektronischen Austausch im Rahmen der Richtlinie 2011/24/EU.
- 33. Europäische Cloud-Initiative: Aufbau einer wettbewerbsfähigen digitalen und wissensbasierten Wirtschaft in Europa
- 34. Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1). (Der Bericht wird in Kürze auf folgender Website veröffentlicht: http://inspire.ec.europa.eu/).
- 35. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: "Better Regulation Guidelines" (SWD(2015) 111).