Der Bundesrat hat in seiner 821. Sitzung am 7. April 2006 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung sichern"
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auch in der kommenden Förderperiode (2007 bis 2013) für die Länder von erheblicher Bedeutung sein wird. Auf der Grundlage der Programme der Länder sind in der laufenden Förderperiode differenzierte, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtete und regional bedarfsgerechte Förderstrukturen in den Ländern entstanden. Diese Strukturen ergänzen im Bereich des ESF das Angebot des Bundes und sorgen dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachkommen kann.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass den Ländern im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" auch in Zukunft ein angemessener Anteil an den ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt werden soll. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung darum, im Sinne der partnerschaftlichen Umsetzung einvernehmlich mit den Ländern zu einer Entscheidung bezüglich der Höhe der ESF-Bundesprogramme und Länderprogramme zu kommen. Dies sollte auf Basis der tatsächlichen Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern in der laufenden Förderperiode (2000 bis 2006) erfolgen. Ziel ist es, Parallelaktivitäten zu vermeiden und die etablierten Länderstrukturen in Sinne einer Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern weiter zu nutzen. Dabei begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die Bundeszusage zur Kompensation der wegfallenden Ziel 1-Mittel für Berlin für die neue Förderperiode 2007 bis 2013.
- 3. Der Bundesrat bekräftigt, dass die EU-Strukturfondsmittel für 2007 bis 2013 im Ziel "Konvergenz" grundsätzlich auf Landesebene eingesetzt werden müssen.
Die derzeitige Position der Bundesregierung, wonach diese für ein ESF-Bundesprogramm im Ziel "Konvergenz" rund 1,4 Mrd. € beansprucht, wird als überzogen abgelehnt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ihre Programme in Art und finanziellem Umfang in Abstimmung mit den Ländern so zu begrenzen dass Parallelstrukturen vermieden und eine Gefährdung etablierter Länderprogramme ausgeschlossen wird. In jedem Fall sollte die vorgesehene Mittelausstattung des ESF-Bundesprogramms im Ziel "Konvergenz" deutlich reduziert werden.
Begründung
Zu Ziffer 1:
Die Mittel, die im Rahmen der Europäischen Strukturfonds zum Einsatz kommen, haben für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik der Länder erhebliche Bedeutung.
Die Bundesregierung setzt bisher ihre ESF-Programme überwiegend über die Bundesagentur für Arbeit (BA) um. Dies wird künftig nur noch im eingeschränkten Umfang der Fall sein, da die Umsetzung im Rahmen der Einzelfallförderung für die BA zu aufwändig ist. Die bisher von der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dargestellten Planungen lassen befürchten dass sich die Bundesprogramme in wesentlichen Teilen auf Förderbereiche beziehen sollen, die vornehmlich von den Ländern abgedeckt werden.
Der Bundesrat bittet darum, den Aufbau paralleler Förderstrukturen von Bund und Ländern zu vermeiden, um u. a. keine Mehrfachzuständigkeiten, mögliche Doppelförderungen und einen Förderwettstreit zu vermeiden.
Zu Ziffern 2 und 3:
Es soll in der neuen Förderperiode sichergestellt werden, dass die Länder im Rahmen der jeweiligen Ziele "Wettbewerbsfähigkeit" und "Konvergenz" im Zuge der Verteilung der EU-Mittel in die Lage versetzt werden, die ihnen aus den Brüsseler Beschlüssen zur Unterstützung der Lissabon-Strategie zu wachsenden Aufgaben auch in finanzieller Hinsicht bewältigen zu können.
Nach der Aktualisierung der Lissabon-Strategie und der dementsprechenden Anpassung der Entwürfe der EU-Strukturfondsverordnungen stehen künftig auch die Bereiche berufliche Weiterbildung, Innovationsförderung und berufliche Eingliederung benachteiligter Personengruppen im Mittelpunkt der ESF-Förderung.
Hierbei handelt es sich um Politikbereiche, in denen die Länder über eine hervorragende Kompetenz verfügen. Dies ist bei der Verteilung der ESF-Mittel zwischen Bund und Ländern besonders zu berücksichtigen.