Stellungnahme der Bundesregierung
Punkt 29c) der 934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015
Der Bundesrat möge beschließen:
Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen ist wie folgt zu fassen:
"e) Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung der Netzneutralität ein (vgl. BR-Drucksache 689/13(B) , Ziffer 16 f). Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit Managed Services zwingenden Bedarf für regulatorische Rahmenbedingungen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität erklärt werden."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die ursprüngliche Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen, die feststellt, dass durch die Realisierung von Managed Services (Spezialdienste) Innovationsanreize nicht grundsätzlich geschwächt werden, steht im Widerspruch zu der bisherigen grundsätzlich kritischen Position des Bundesrates in seiner Stellungnahme in BR-Drucksache 689/13(B) .
Die in der Ausschussempfehlung 145/1/15 enthaltene Einschränkung und Forderung nach regulatorischen Rahmenbedingungen ist dagegen korrekt und sollte stärker betont werden.