2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
- a) bei der Verteilung der Haushaltsmittel für Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss) umgehend zu dem bis 2009 geltenden Verteilungsverfahren zurückzukehren und damit sicherzustellen, dass den Trägern der Grundsicherung die erforderlichen finanziellen Mittel für Neubewilligungen zur Verfügung stehen, und
- b) im Haushalt 2011 für Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss) die Einrichtung eines eigenen Haushaltstitels vorzusehen.
Begründung
Die Sperrung der bezeichneten Finanzmittel und die Umstellung des Verfahrens zur Verteilung der Haushaltsmittel für den Beschäftigungszuschuss haben zur Folge, dass die Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitslosen schon jetzt reduziert worden sind und weiter reduziert werden. Daher müssen beide Maßnahmen umgehend rückgängig gemacht werden.
Im Einzelnen:
Zu 1.:
Kern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist es, für die Leistungsempfänger Leistungen aus einer Hand zu ermöglichen und deren Recht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern.
Durch die Sperrung kommt es bereits jetzt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wiedereingliederungschancen und damit zu einer Verschärfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Bildungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse, Programme für Jugendliche und die Vermittlung über 50-jähriger wurden bereits reduziert oder werden grundsätzlich in Frage gestellt.
Sollten die Mittel nicht wieder freigegeben werden, wäre überdies ein drastischer Rückgang von Personen, die arbeitsmarktpolitisch gefördert werden und damit eine massive Verschlechterung der aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen der Jobcenter zu befürchten.
Zu 2.:
Durch die geänderte Zuteilungspraxis bei den Mitteln für den Beschäftigungszuschuss werden insbesondere jene, die es am Arbeitsmarkt am schwersten haben, getroffen. Ihnen wird die Perspektive auf eine öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung genommen. Gerade Jobcenter in Regionen, die besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind und in denen im Jahr 2009 intensiv und erfolgreich mit dem Beschäftigungszuschuss gearbeitet wurde, werden in diesem Jahr erhebliche Schwierigkeiten haben, Arbeitsuchenden zu einer Beschäftigung zu verhelfen, wenn die Rückkehr zu dem im Jahr 2009 geltenden Verteilungsverfahren unterbleibt.
Das in 2010 veränderte Zuteilungsverfahren führt auch dazu, dass unterfinanzierte Regionen ihre Vorjahresverpflichtungen nur zu Lasten anderer aktiver Arbeitsmarktinstrumente erfüllen können. Dies bedeutet auch eine weitere Verschärfung bei den Bemühungen der Jobcenter, Arbeitsuchende aktiv zu fördern und einzugliedern.