Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102739 - vom 2. März 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Februar 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Fortschrittsberichts 2009 über die Türkei (SEK(2009)1334),
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 27. September 2006 zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt1, vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei2, vom 21. Mai 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über die Türkei3 und vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei4,
- - unter Hinweis auf den am 3. Oktober 2005 gebilligten Verhandlungsrahmen für die Türkei,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates 2008/157/EG vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei5 ("Beitrittspartnerschaft") und die vorangegangenen Entscheidungen des Rates zur Beitrittspartnerschaft aus den Jahren 2001, 2003 und 2006,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2009,
- - gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei nach Billigung des Verhandlungsrahmens durch den Rat am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden und dass die Aufnahme dieser Verhandlungen der Beginn eines langen und ergebnisoffenen Prozesses ist,
B. in der Erwägung, dass die Türkei sich zur Durchführung von Reformen, zur Pflege gutnachbarlicher Beziehungen und zu einer allmählichen Annäherung an die Europäische Union verpflichtet hat, und in der Erwägung, dass diese Anstrengungen als eine Chance zur weiteren Modernisierung für die Türkei gesehen werden sollten,
C. in der Erwägung, dass eine vollständige Einhaltung aller Kopenhagener Kriterien sowie die Fähigkeit der Europäischen Union zur Integration gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2006 auch weiterhin die Grundlage für den Beitritt zur Europäischen Union bleiben, die eine auf gemeinsamen Werten beruhende Gemeinschaft ist,
D. in der Erwägung, dass die Kommission zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass 2009 im Bereich der politischen Reformen nur wenige konkrete Fortschritte erzielt worden sind,
E. in der Erwägung, dass die Türkei die Bestimmungen des Assoziierungsabkommens EG-Türkei und des dazugehörigen Zusatzprotokolls im vierten Jahr in Folge noch nicht umgesetzt hat,
F. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Fortschrittsbericht 2009 über die Türkei Fragen aufgegriffen und erörtert hat, die vom Parlament in seiner letzten Entschließung zu den Fortschritten der Türkei hervorgehoben wurden,
- 1. begrüßt die breite öffentliche Debatte über eine Reihe von traditionell heiklen Themen wie etwa die Rolle der Justiz, die Rechte der Bürger kurdischer Herkunft, die Rechte der Gemeinschaft der Alewiten, die Rolle des Militärs und die Beziehungen der Türkei zu ihren Nachbarn; beglückwünscht die türkische Regierung zu ihrem konstruktiven Ansatz und zu ihrer Rolle bei der Einleitung dieser Debatte;
- 2. bekräftigt erneut seine Besorgnis über die anhaltende Polarisierung in der türkischen Gesellschaft und zwischen den politischen Parteien und fordert die Regierung sowie alle Parteien im Parlament eindringlich auf, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen politischem Wettbewerb und pragmatischer Zusammenarbeit herzustellen, um die Aussöhnung in der türkischen Gesellschaft zu erleichtern und die Verwirklichung wesentlicher Reformen, insbesondere die der Verfassung, zu ermöglichen;
- 3. stellt fest, dass 2009 geringe Fortschritte in Bezug auf konkrete Reformen erzielt worden sind, und ermutigt die Regierung dazu, ihre politischen Initiativen in konkrete Änderungen von Rechtsvorschriften umzusetzen und sie anschließend anzuwenden;
- 4. bedauert, dass geltende Rechtsvorschriften, die für die politischen Kopenhagener Kriterien relevant sind, weiterhin unzureichend angewendet werden; fordert die Regierung insbesondere mit Nachdruck auf, die Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Rechte von Frauen, das Diskriminierungsverbot, die Religions-, Meinungs- und Glaubensfreiheit, die Redefreiheit, die Nulltoleranz gegenüber Folter und die Korruptionsbekämpfung auszuweiten;
- 5. fordert die Türkei auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Kopenhagener Kriterien voll und ganz zu erfüllen und die türkische Gesellschaft für die Unterstützung der erforderlichen Reformen zusammenzubringen, indem sie auf der Grundlage der Gleichheit aller Menschen, unabhängig vom Geschlecht, von der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder dem Glauben, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung, vereint wird;
Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- 6. weist erneut darauf hin, wie extrem wichtig eine umfassende und tiefgreifende Verfassungsreform ist, die den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ins Zentrum des türkischen Staates und der türkischen Gesellschaft rücken würde; ermutigt die türkische Regierung dazu, ihre Arbeit an dieser Reform wieder aufzunehmen, und fordert zur Zusammenarbeit aller politischen Parteien und zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft und aller Minderheiten auf;
- 7. bekräftigt seine in seinen früheren Entschließungen aus den Jahren 2006 und 2007 erhobene Forderung nach einer Reform des Wahlsystems durch die Absenkung der Zehn-Prozent-Hürde, damit Parteienpluralismus gewährleistet ist, vor allem, um es neu gegründeten Parteien zu ermöglichen, Zugang zum politischen Prozess zu erlangen, und eine breitere Vertretung der politischen Kräfte und Minderheiten in der Großen Nationalversammlung erreicht wird;
- 8. bedauert zutiefst die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Partei der Demokratischen Gesellschaft (DTP) zu verbieten und einigen ihrer demokratisch gewählten Vertreter die politische Betätigung zu untersagen; bedauert darüber hinaus die jüngst erfolgten Festnahmen von Mitglieder der DTP; wiederholt seine Verurteilung von Gewalt und Terrorismus und fordert alle politischen Kräfte nachdrücklich auf, friedlich auf die Aussöhnung und Vereinigung der türkischen Gesellschaft auf der Grundlage gleicher Rechte für alle Bürger hinzuarbeiten; betont, dass die politischen Vertreter der kurdischen Bevölkerung voll und ganz an diesem Prozess beteiligt werden müssen; weist darauf hin, dass die Venedig-Kommission des Europarates in ihrem im März 2009 vorgelegten Gutachten zu der Schlussfolgerung kommt, dass die türkischen Rechtsvorschriften über das Verbot politischer Parteien nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind, und fordert die Regierung nachdrücklich auf, die erforderlichen Reformvorschläge zu erarbeiten und die europäischen Standards einzuhalten;
- 9. ist der Ansicht, dass eine umfassende und rasche Justizreform von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg des Modernisierungsprozesses in der Türkei ist; begrüßt, dass die Regierung die Strategie zur Reform der Justiz gebilligt hat, und stellt mit Befriedigung den breiten Konsultationsprozess fest, auf den sie sich stützt; ermutigt die Regierung, die Strategie unverzüglich umzusetzen und dabei vor allem systematischen Maßnahmen zur Stärkung der Unparteilichkeit und der Professionalität der Justiz besondere Beachtung zu schenken und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den Normen der EMRK steht; fordert die türkische Regierung in diesem Zusammenhang auf, Leitlinien für Staatsanwälte zu Gesetzen herauszugeben, die häufig zur Einschränkung der Meinungsfreiheit herangezogen werden; ermutigt die Regierung ferner, den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte dergestalt umzustrukturieren, dass seine Repräsentativität, Objektivität, Unparteilichkeit und Transparenz gewährleistet sind;
- 10. bedauert zutiefst die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Rechtsvorschriften für nichtig zu erklären, durch die die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit beschränkt werden sollte, da dies einen gravierenden Rückschritt im Rahmen der Reformbestrebungen der Türkei darstellt, und fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf, einen Konsens für eine Verfassungsreform zu begründen; ist besorgt über die anhaltende Einflussnahme des Militärs auf die türkische Innen- und Außenpolitik und bekräftigt erneut, dass das Militär in einer demokratischen Gesellschaft uneingeschränkt einer zivilen Kontrolle unterstehen muss; fordert insbesondere die Große Nationalversammlung der Türkei auf, ihre Kontrolle über den Haushalt und die Ausgaben des Militärs zu verstärken und sich an der Entwicklung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu beteiligen;
- 11. ist besorgt über die mutmaßliche Größenordnung des kriminellen Netzwerks Ergenekon und den Sledgehammer-Plan; fordert die Regierung und die Justiz eindringlich auf sicherzustellen, dass alle Verfahren voll und ganz im Einklang mit einem ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verfahren stehen und die Rechte aller Beschuldigten geachtet werden; teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Türkei diesen Fall als eine Gelegenheit betrachten muss, das Vertrauen in das reibungslose Funktionieren ihrer demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit zu stärken; fordert die türkische Regierung eindringlich auf, nicht zuzulassen, dass Gerichtsverfahren als Vorwand benutzt werden, um ungebührenden Druck auf kritische Journalisten, Akademiker oder Oppositionspolitiker auszuüben;
- 12. bedauert, dass in Bezug auf die Einrichtung des Amts eines Bürgerbeauftragten keine Fortschritte erzielt wurden; fordert die Regierung und alle parlamentarischen Parteien nachdrücklich auf, die erforderlichen Rechtsvorschriften zu unterstützen, indem sie einen wirksamen und unabhängigen Beschwerdemechanismus einrichten, mit dem Ermittlungen bezüglich mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durchgeführt werden können;
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
- 13. begrüßt die von der türkischen Regierung eingeleiteten Initiativen, die türkischen Bürger zusammenzubringen und es allen Bürgern, unabhängig vom Geschlecht, von ihrer Rasse und ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder ihrem Glauben, einer Behinderung, dem Alter oder der sexuellen Ausrichtung, zu ermöglichen, über die gleichen Rechte zu verfügen und in der türkischen Gesellschaft eine aktive Rolle zu spielen; ist sich bewusst, dass dies eine historische Debatte ist, fordert die Regierung dennoch nachdrücklich auf, ihre politische Initiative in konkrete Reformen umzusetzen, und fordert alle politischen Parteien und alle Beteiligten auf, diesen Prozess zu unterstützen und sich gleichzeitig dafür einzusetzen, dass die jeweiligen Sensibilitäten überwunden werden; begrüßt in diesem Zusammenhang den Plan, den die Regierung der Großen Nationalversammlung der Türkei am 13. November 2009 vorgelegt hat, und ermutigt sie, ihn umzusetzen, damit sichergestellt wird, dass die Freiheiten aller Bürger garantiert sind;
- 14. begrüßt die Annahme von Rechtsvorschriften, die alle Einschränkungen für die Ausstrahlung von Sendungen in kurdischer Sprache durch private und öffentlichrechtliche Sender auf lokaler und nationaler Ebene beseitigen, sowie von Rechtsvorschriften über den Gebrauch der kurdischen Sprache in Gefängnissen; fordert die Regierung eindringlich auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass tatsächliche Möglichkeiten bestehen, im öffentlichen und privaten Schulsystem Kurdisch zu lernen, und dass im politischen Leben und bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen Kurdisch verwendet werden kann; fordert die Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze zur Bekämpfung des Terrorismus nicht zur Einschränkung der Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit, missbraucht werden, und das System der Dorfwächter im Südosten der Türkei abzuschaffen;
- 15. unterstützt die Absicht der Großen Nationalversammlung der Türkei, rasch Änderungen zu den Anti-Terror-Gesetzen zu verabschieden, um die Bestimmungen über die mögliche Strafverfolgung von Kindern im Alter zwischen 15 und 18 Jahren als Erwachsene aufzuheben;
- 16. ermutigt die türkische Regierung, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um die sozialen und wirtschaftlichen Defizite im Südosten zu überwinden; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Studie über die Konsequenzen des Südost-Anatolien-Projekts (GAP) vorzulegen; fordert die türkischen Behörden auf, das in diesem Zusammenhang betroffene kulturelle und ökologische Erbe zu bewahren, was insbesondere für die archäologischen Stätten Hasankeyf und Allianoi gilt; ist besorgt über die Umsiedlung von Tausenden von Menschen aufgrund der Errichtung der Staudämme; fordert die Regierung eindringlich auf, die Arbeit an dem Ilisu-Staudamm-Projekt einzustellen, bis die oben erwähnte Studie der Kommission vorliegt;
- 17. fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf zu gewährleisten, dass die parlamentarische Immunität betreffend die Äußerung politischer Ansichten unterschiedslos allen Mitgliedern des Parlaments garantiert wird;
- 18. verurteilt, dass die PKK und andere Terrorgruppen weiterhin Gewalttaten im türkischen Hoheitsgebiet verüben, und fordert die PKK eindringlich auf, auf die politische Initiative der türkischen Regierung zu reagieren, ihre Waffen niederzulegen und der Gewalt ein Ende zu setzen;
- 19. betont, dass die Religionsfreiheit ein allgemeingültiger Grundwert ist, und fordert die Türkei auf, dieses Grundrecht für alle zu garantieren; begrüßt den Dialog, in den die türkische Regierung mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften, darunter auch der Alewiten, eingetreten ist, und ermutigt die zuständigen Stellen, den interreligiösen Dialog zu intensivieren, um eine regelmäßige und konstruktive Kommunikation zu begründen; bekräftigt jedoch erneut, dass auf die positiven Schritte und Gesten wirkliche Reformen des Rechtsrahmens folgen müssen, die es diesen Religionsgemeinschaften ermöglichen müssen, sich ohne ungebührende Einschränkungen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu betätigen; betont insbesondere, dass allen Religionsgemeinschaften Rechtspersönlichkeit verliehen werden muss;
- 20. begrüßt die Anwendung des Stiftungsgesetzes; bedauert jedoch, dass sich die Religionsgemeinschaften weiterhin mit Eigentumsproblemen konfrontiert sehen, auf die dieses Gesetz nicht eingeht, so etwa Probleme im Zusammenhang mit Liegenschaften, die nach einer Beschlagnahme an Dritte verkauft wurden, oder mit Eigentum von Stiftungen, welche vor Annahme der neuen Gesetzgebung aus einer Fusion entstanden sind; fordert die türkische Regierung eindringlich auf, sich unverzüglich mit dieser Frage zu befassen;
- 21. wiederholt seine Besorgnis über die Hindernisse, denen sich das Ökumenische Patriarchat betreffend seine Rechtsstellung, die Ausbildung seiner Geistlichen und die Wahl des Ökumenischen Patriarchen gegenübersieht; fordert erneut die unverzügliche Wiedereröffnung des griechischorthodoxen Seminars von Halki und Maßnahmen, die die öffentliche Verwendung des Kirchentitels des Ökumenischen Patriarchen gestatten, und allgemeiner ausgedrückt die Schaffung der Bedingungen für die ungehinderte Ausbildung der Priester christlicher Gemeinschaften in der Türkei;
- 22. bedauert, dass die Anerkennung der Cem-Häuser als Stätten der Religionsausübung für die Alewiten sowie der Religionsunterricht als Pflichtfach in Schulen weiterhin ungewiss sind; fordert die türkische Regierung auf, systematisch Abhilfe zu schaffen;
- 23. ist besorgt über die Schwierigkeiten, auf die Syrer in Bezug auf ihr Eigentum an Grund und Boden stoßen; weist mit Besorgnis insbesondere auf die Gerichtsverfahren betreffend die Enteignung des syrischorthodoxen Klosters Mor Gabriel hin;
- 24. bedauert, dass die türkische Regierung weiterhin Vorbehalte gegen die im Völkerrecht verankerten Rechte von Minderheiten anmeldet, dass sie einschlägige Übereinkommen des Europarates noch nicht unterzeichnet hat und dass sie mit dem Hohen Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten noch nicht in einen Dialog eingetreten ist; fordert die Regierung eindringlich auf, ihre Politik vollständig mit den internationalen Normen und der EMRK in Einklang zu bringen, und fordert alle Parteien im Parlament auf, diese Schritte zu unterstützen; verweist in diesem Zusammenhang auf die verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, denen die Schulen von Minderheiten begegnen, und das anachronistische duale Leitungssystem; fordert die Regierung ferner nachdrücklich auf, ein Klima der uneingeschränkten Achtung von Minderheiten zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Fälle von Feindseligkeit und Gewalt vor Gericht gebracht werden;
- 25. bedauert, dass seit dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei in Bezug auf die Lage der türkischen Inseln Gökçeada (Imvros) und Bozcaada (Tenedos) keine ermutigende Entwicklung zu verzeichnen ist, da die griechische Bevölkerung weiterhin auf Probleme im Zusammenhang mit Eigentumsrechten und der Schulbildung stößt; fordert die türkische Regierung daher eindringlich auf, nach Lösungen zu suchen, um den bikulturellen Charakter dieser Inseln im Einklang mit der einschlägigen Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) vom 27. Juni 2008 zu bewahren;
- 26. ist besorgt darüber, dass der türkische Rechtsrahmen immer noch keine ausreichenden Garantien für die freie Meinungsäußerung bietet und dass einige Gesetze weiterhin missbraucht werden, um diese Freiheit einzuschränken; fordert die türkische Regierung auf, eine umfassende Reform des Rechtsrahmens in Angriff zu nehmen, um seine Vereinbarkeit mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sicherzustellen; stellt fest, dass die Überarbeitung des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuches zu einem erheblichen Rückgang der Strafverfahren im Vergleich zu den Vorjahren geführt hat; ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass Artikel 301 und Artikel 318 aufgehoben werden sollten;
- 27. ist nach wie vor besorgt darüber, dass die Türkei nicht das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen gewährt und dass es keine zivile Alternative gibt; bedauert, dass das Urteil des EGMR aus dem Jahr 2006 in der Rechtssache Ülke vs. Türkei, mit dem die Türkei aufgefordert wird, die Rechtsvorschriften über die mögliche mehrfache Strafverfolgung und Verurteilung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen zu ändern, noch immer nicht umgesetzt worden ist, und fordert die Regierung auf, das Urteil unverzüglich umzusetzen;
- 28. ist besorgt über die anhaltenden Beschränkungen der Pressefreiheit, insbesondere im Laufe der Ermittlungen gegen das Ergenekon-Netzwerk und nachdem eine Geldbuße in beispielloser Höhe gegen einen Medienkonzern verhängt wurde, sowie über die häufigen Verbote von Websites; betont, dass die Kultivierung der Pressefreiheit ein wichtiges Zeichen politischer Kultur in einer pluralistischen Gesellschaft ist; empfiehlt in diesem Zusammenhang und angesichts der ungesunden Verflechtungen zwischen Medien, Unternehmen und Politik, dass ein neues Mediengesetz verabschiedet wird;
- 29. fordert die türkische Regierung auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Umsetzung der Politik der Nulltoleranz gegenüber Folter zu verstärken und die Veröffentlichung des Berichts des Komitees des Europarates für die Verhütung von Folter zuzulassen, um die Glaubwürdigkeit dieser Anstrengungen zu unterstreichen; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei erneut auf, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter zu ratifizieren; fordert die Regierung ferner eindringlich auf, sich dafür einzusetzen, dass die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen, insbesondere unter Strafvollzugsbeamten, eingedämmt wird;
- 30. ermutigt die türkische Regierung, sich verstärkt der Bekämpfung der Korruption zu widmen, die Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen transparenter zu gestalten und die Offenheit der Verwaltung in allen Bereichen zu fördern;
- 31. ermutigt die Regierung, ihre Anstrengungen zu verstärken, die gesetzlich garantierte Gleichstellung der Geschlechter in die Praxis umzusetzen; vertritt insbesondere die Ansicht, dass eine Strategie für die Bildung und Beschäftigung von Frauen ausgearbeitet werden sollte, um die Betätigung von Frauen in der Schattenwirtschaft zu verringern; fordert die Regierung auf, das Potential der Organisationen der Zivilgesellschaft auszuschöpfen, insbesondere bei der Sensibilisierung für die Rechte der Frau, die Verhütung von Gewalt und die so genannten "Ehrenmorde"; weist darauf hin, dass die Regierung und die Justiz gewährleisten müssen, dass alle Fälle von Gewalt gegen Frauen und ihrer Diskriminierung ordnungsgemäß vor Gericht gebracht und die Verantwortlichen bestraft werden und dass Frauen und Kinder, die der Gefahr von Gewalt oder Ehrenmorden ausgesetzt sind, von den staatlichen Stellen geschützt und unterstützt werden; ermutigt die türkische Regierung, eine wirksame Informationskampagne zu initiieren, um das Bewusststein für die Rechte der Frau im ganzen Land zu schärfen;
- 32. erkennt an, dass der Rechtsrahmen für häusliche Gewalt, Ehrenmorde und frühe Zwangsheiraten vorhanden ist, weist aber darauf hin, dass Bedenken hinsichtlich seiner Anwendung bestehen; fordert die staatlichen Stellen daher auf, für den Schutz der Opfer zu sorgen, indem die Zahl der Zufluchtsstätten und weiterer Einrichtungen ausgeweitet wird; weist darauf hin, dass die Erwerbsquote bei Frauen in der Türkei eine der niedrigsten in allen OECD-Ländern ist und erhöht werden sollte, um die wirtschaftlichen Rechte und die Unabhängigkeit der Frauen zu fördern;
- 33. ist besorgt über den Mangel an Garantien gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf, ein neues Gesetz über das Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung jeder Art und in allen Bereichen zu verabschieden, und fordert die türkische Regierung auf, ihre Bemühungen um eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die individuellen Menschenrechte und das Diskriminierungsverbot zu verstärken und zu gewährleisten, dass diskriminierende Rechtsvorschriften aufgehoben werden und dass Hass und Gewalt, denen Homophobie zugrunde liegt, ordnungsgemäß bestraft werden;
- 34. bedauert die mangelnden Fortschritte im Bereich der Gewerkschaftsrechte und fordert die Regierung erneut auf, im Benehmen mit den Sozialpartnern der Großen Nationalversammlung der Türkei einen neuen Vorschlag vorzulegen, um unverzüglich ein neues Gewerkschaftsgesetz zu verabschieden, das mit den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation im Einklang steht und Schutzklauseln in Bezug auf das Streikrecht und das Recht auf Aushandlung von Tarifverträgen enthält; ist besorgt über die vor kurzem (Mitte November 2009) erfolgte Festnahme von ungefähr zwanzig türkischen Gewerkschaftsmitgliedern und fordert, dass deren soziale Rechte streng eingehalten werden;
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
- 35. bedauert, dass das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EG-Türkei von der Türkei im vierten Jahr in Folge nicht umgesetzt worden ist; fordert die türkische Regierung auf, es unverzüglich unter Beachtung des Diskriminierungsverbots uneingeschränkt umzusetzen, und erinnert daran, dass der Verhandlungsprozess andernfalls weiterhin ernsthaft beeinträchtigt werden könnte;
Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen
- 36. bekräftigt, dass die Türkei gemäß dem Verhandlungsrahmen eine eindeutige Verpflichtung zu gutnachbarlichen Beziehungen hat; unterstreicht seine Zusage, gemeinsam mit allen anderen Beteiligten die Bemühungen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage und Beilegung ungelöster Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarländern im Einklang mit dem Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu unterstützen;
- 37. fordert die türkische Regierung und alle betroffenen Parteien auf, die laufenden Verhandlungen aktiv zu unterstützen und auf der Grundlage einer bizonalen, bikommunalen Föderation im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union gegründet ist, einen konkreten Beitrag zu einer umfassenden Lösung der Zypernfrage zu leisten; fordert die Türkei auf, ein geeignetes Verhandlungsklima zu erleichtern, indem sie unverzüglich mit dem Rückzug ihrer Truppen aus Zypern beginnt, sich mit dem Problem der Ansiedlung türkischer Bürger auf der Insel befasst und auch die Rückgabe des Sperrgebiets von Famagusta an seine rechtmäßigen Einwohner im Einklang mit der Resolution 550(1984) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ermöglicht;
- 38. fordert die türkische Regierung auf, die Behinderung ziviler Schiffe, die für die Republik Zypern im östlichen Mittelmeer Erdölprospektion betreiben, einzustellen;
- 39. fordert die Türkei mit Nachdruck auf sicherzustellen, dass die Rechte aller Flüchtlinge auf Zypern geachtet werden, auch die Rechte religiöser Minderheiten, und dass sie ihre Religionsrechte frei ausüben können; betont in Bezug auf die Gemeinschaft der katholischen Maroniten, dass dieser die entsprechenden Freiheiten in allen vier Maronitendörfern gewährt werden sollten;
- 40. begrüßt die Reaktivierung des Ausschusses für die Vermissten und fordert die Türkei auf, in dieser humanitären Frage angemessene Maßnahmen zu ergreifen;
- 41. lobt die diplomatischen Anstrengungen zur Normalisierung der Beziehungen zu Armenien und fordert die türkische Regierung nachdrücklich auf, die Grenze zu Armenien zu öffnen; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei und das Parlament Armeniens auf, die einschlägigen Protokolle unverzüglich und, ohne dass Vorbedingungen gestellt werden, zu ratifizieren, was zur Erhöhung der regionalen Sicherheit und Stabilität in der Südkaukasusregion führen würde;
- 42. stellt fest, dass in Bezug auf die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland geringe Fortschritte erzielt worden sind; fordert die Große Nationalversammlung der Türkei auf, die Drohung mit dem Casus Belli zurückzunehmen, und erwartet, dass die türkische Regierung die fortwährenden Verletzungen des griechischen Luftraums einstellt;
- 43. begrüßt die stetige Verbesserung der Beziehungen zum Irak und zur kurdischen Regionalregierung; betont erneut seinen Appell an die türkische Regierung, dafür Sorge zu tragen, dass bei eventuellen Operationen zur Bekämpfung des Terrorismus die territoriale Integrität des Irak sowie die Menschenrechte und das Völkerrecht uneingeschränkt eingehalten und zivile Opfer vermieden werden;
Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
- 44. nimmt den Beginn der Verhandlungen über den Beitritt der Türkei zur Energiegemeinschaft zur Kenntnis; begrüßt, dass die Türkei die zwischenstaatliche Vereinbarung über den Bau der Erdgaspipeline Nabucco unterzeichnet hat, deren Umsetzung weiterhin zu den obersten EU-Prioritäten für die Energiesicherheit gehört, und fordert die Öffnung des Energiekapitels in den Beitrittsverhandlungen; nimmt gleichzeitig die Zusammenarbeit der Türkei, Russlands und einiger EU-Mitgliedstaaten am Projekt South-Stream zur Kenntnis;
- 45. weist auf die Bedeutung der Türkei als ein Transit- und Zielland für die illegale Migration hin; fordert die türkische Regierung auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die internationalen Rechte von Migranten und Asylsuchenden auf Schutz und Aufnahme eingehalten werden; nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei zur Kenntnis und fordert die Türkei mit Nachdruck auf, in der Zwischenzeit die bestehenden bilateralen Rückübernahmeabkommen mit den Mitgliedstaaten uneingeschränkt umzusetzen; fordert die türkische Regierung auf, die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Rahmen ihres Migrationsmanagements, bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Verbrechens und des Menschenhandels zu verstärken; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Türkei um den Abschluss einer Arbeitsvereinbarung mit FRONTEX zur Kenntnis;
- 46. stellt fest, dass die Türkei eine immer aktivere Außenpolitik betreibt, und würdigt ihre Anstrengungen, zu Lösungen in verschiedenen Krisenregionen beizutragen; fordert die türkische Regierung auf, die Koordinierung ihrer Außenpolitik mit der Europäischen Union zu intensivieren, insbesondere was den Iran betrifft; erkennt die Rolle der Türkei als eines wichtigen Partners der Europäischen Union mit Blick auf die Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Europäischen Union in der Schwarzmeerregion, in Zentralasien und im ganzen Nahen Osten an; fordert die Kommission und den Rat auf, das Potenzial der engen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei in diesen Regionen besser auszuschöpfen;
- 47. begrüßt den anhaltend geleisteten Beitrag der Türkei zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und zu den NATO-Operationen; bedauert jedoch, dass die strategische Zusammenarbeit zwischen NATO und Europäischer Union, die über die Berlin-Plus-Vereinbarungen hinausgeht, weiter durch die Einwände der Türkei blockiert wird, was nachteilige Folgen für den Schutz des eingesetzten EU-Personals hat, und fordert die Türkei nachdrücklich auf, diese Einwände möglichst rasch aufzugeben;
- 48. fordert die türkische Regierung erneut auf, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, wodurch die Türkei noch stärker zum weltweiten multilateralen System beitragen und sich noch intensiver in diesem System engagieren würde;
- 49. fordert die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Synergien zwischen der Außenpolitik der Europäischen Union und der Türkei zu analysieren und intensiveren Gebrauch von ihnen zu machen, um zur Sicherheit und Stabilität in der Welt beizutragen;
- 50. drängt die Türkei, sich pragmatisch zu verhalten und alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die Verhandlungen zwischen den Führern der griechischen und türkischen Zyprer, die nunmehr eine entscheidende Phase erreichen, erfolgreich verlaufen; stellt fest, dass dies möglicherweise die letzte Chance ist, eine Lösung für die seit langem währende Teilung der Insel zu finden; begrüßt die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen geäußerte Anerkennung der von den politischen Führern der beiden Gemeinschaften auf Zypern, Herrn Christofias und Herrn Talat, unternommenen energischen Anstrengungen, eine umfassende Lösung zu erzielen;
- 51. ist der Ansicht, dass die Lösung der Zypernfrage mehr Stabilität, Wohlstand und Sicherheit im östlichen Mittelmeer zur Folge haben und die rasche Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO ermöglichen sowie die Blockade des Beitrittsprozesses der Türkei zur Europäischen Union aufheben wird; schlägt daher vor, dass sich die Türkei den anderen Schutzmächten, Griechenland und dem Vereinigten Königreich, anschließt und zusichert, dass sie jede Vereinbarung unterstützen wird, die von Herrn Christofias und Herrn Talat in Bezug auf die Wiedervereinigung Zyperns erzielt werden kann und die Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erhält;
- 52. nimmt den Sonderbericht Nr. 16/2009 des Rechnungshofs zur Kenntnis, in dem mehrere Schwachstellen bei der Verwaltung der Heranführungshilfe für die Türkei genannt werden; stellt allerdings fest, dass der Bewertung des Hofs zufolge bei den geprüften Projekten die geplanten Outputs erbracht wurden und die Ergebnisse wahrscheinlich nachhaltig sein werden; fordert die Kommission auf, bei Hilfsleistungen im Rahmen des Instruments für die Heranführungshilfe die Empfehlungen aus dem Bericht des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere Ziele und somit Projekte im Einklang mit den Beitrittskriterien vorrangig zu behandeln; fordert die Kommission vor allem auf, eine Bewertung des gesamten Programms der Heranführungshilfe vorzunehmen und ihm über dessen Durchführung Bericht zu erstatten;
- 53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarats, dem Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Regierung und dem Parlament der Republik Türkei zu übermitteln.
- 1 ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 284.
- 2 ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 452.
- 3 ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 57.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0134.
- 5 ABl. L 51 vom 26.2.2008, S. 4.