Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen KOM (2009) 38 endg.; Ratsdok. 5883/09
856. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
Begründung zu Ziffern 2, 7, 9 bis 12 (nur gegenüber dem Plenum):
Die Umsetzung der ELER-Verordnung in den Ländern wird sich bis in das 2. Halbjahr 2009 hineinziehen, weil die Mitgliedstaaten zunächst ihre nationalen Strategiepläne bis zum 30. Juni 2009 ändern müssen. Unklar ist dann, ob die in Anhang III der Verordnung aufgeführten Fördertatbestände einer Notifizierung bedürfen. Sollte dies der Fall sein, wird sich die Umsetzung der Breitbandförderung auf Basis von ELER weiter verzögern. Die Kommunen, die bereits jetzt angesichts der bevorstehenden Breitbandförderung aus dem Konjunkturpaket II abwarten, ob sich günstigere Fördermöglichkeiten ergeben, werden voraussichtlich noch weiter warten, bis die Konditionen der neuen EU-Förderung bekannt sind. Dieser "Investitionsattentismus" muss vermieden werden.
Des Weiteren ist es sinnvoll, die Kommission über die Bundesregierung um eine Modifikation der geltenden Notifizierungsbedingungen für die GAK-Förderung zu bitten: Das sehr komplizierte Förderverfahren muss verschlankt sowie zusätzliche Fördertatbestände (vor allem Leerrohrförderung) eingeführt werden, um einen größeren und zügigen Mittelabfluss zu ermöglichen.
- 13. Der Bundesrat hält jedoch die Frist 30. Juni 2009 zur Vorlage der Anpassung des Nationalen Strategieplans und der Programmplanungen der Länder zur Ländlichen Entwicklung bei der Kommission für wesentlich zu kurz. Insbesondere in Deutschland bedarf es einer engen Abstimmung neuer Maßnahmen mit den bereits bestehenden Fördermaßnahmen zum Ausbau der Breitbandversorgung.
- 14. Der Bundesrat stellt fest, dass ergänzend zum Vorschlag keine beihilferechtlichen Erleichterungen vor allem im Hinblick auf Vergabevorschriften eingeleitet sind.
Er bittet die Bundesregierung daher, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene insbesondere auch auf beihilferechtliche Erleichterungen hinzuwirken.
- 15. Der Bundesrat problematisiert, dass die Rubrik 2 "Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen" für die Finanzierung der Breitbandinfrastruktur in Anspruch genommen werden soll. Die Verteilung der Ausgaben auf Rubriken dient der Klarheit und Glaubwürdigkeit des Finanzrahmens und insbesondere den zugrundeliegenden Verpflichtungen sowie dem für Änderungen vorgesehenen Verfahren.
- 16. Der Bundesrat hält die ausschließliche Bindung eines vorgegebenen Ausgabebetrags an die Förderung einer einzelnen neuen Herausforderung (hier: Ausbau der Breitband-Internetinfrastruktur) für nicht sinnvoll und zielführend. Vielmehr ist auf Grund der unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen in den Mitgliedstaaten und Regionen bei der Mittelverwendung eine deutlich größere Flexibilität erforderlich.
Dies könnte erreicht werden, indem die in Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a in Artikel 69 Absatz 2a vorgeschlagene zweckgebundene Aufteilung der zusätzlichen Mittel für die Breitbandversorgung für alle Herausforderungen gemäß des in Artikel 1 Nummer 3 neugefassten Artikels 16a Absatz 1 Buchstaben a bis g geöffnet wird. Durch die Einbeziehung der Mittel in die ländlichen Entwicklungsprogramme würde die beabsichtigte Zielrichtung des EU-Mitteleinsatzes, verbunden mit der Berücksichtigung der notwendigen regionalen Flexibilität für eine effektive Förderung, gesichert.
- 17. Der Bundesrat bittet jedoch dringend darum sicherzustellen, dass die anderweitige Verwendung von Mitteln in Rubrik 2 des EU-Haushalts im Jahr 2009 nicht zu Kürzungen bei den Direktzahlungen und Marktordnungsausgaben führt. (bei Annahme entfällt Ziffer 18)
- 18. Insbesondere sollte ausgeschlossen werden, dass die Verwendung von Mitteln der Rubrik 2 für die Breitbandvorhaben zu Kürzungen bei den Direktzahlungen und Marktordnungsausgaben führt.
- 19. Es muss sichergestellt sein, dass neben dem Anstieg der Ausgaben bei den Direktzahlungen in den am 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten auch ausreichend Haushaltsmittel für unvorhergesehene und länger andauernde Marktentlastungsmaßnahmen, so zum Beispiel für Milch und Milchprodukte, zur Verfügung stehen.
- 20. Der Bundesrat warnt vor einer zusätzlichen Belastung der deutschen Nettozahlerposition. Zudem lehnt der Bundesrat eine zusätzliche Belastung der Länderhaushalte ab und fordert, dass eine durch die Maßnahmen eventuell zusätzlich erforderlich werdende nationale Kofinanzierung in Deutschland vollständig und dauerhaft durch den Bund geleistet wird.
B.
- 21. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.