Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0876 - vom 11. Februar 2010.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Januar 2010 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Artikel 208 bis 211 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- - gestützt auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet, am 25. Juni 2005 in Luxemburg geändert und zuletzt durch den Beschluss Nr. 1/2006 des AKP-EG-Ministerrates geändert wurde2 (im Folgenden: Cotonou-Abkommen),
- - gestützt auf Artikel 95 des Cotonou-Abkommens, der eine Revisionsklausel enthält, nach der das Abkommen alle fünf Jahre angepasst werden kann,
- - in Kenntnis des Notifizierungsschreibens des Rates an den Präsidenten des AKP-Ministerrates, das am 23. Februar 2009 vom Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe vom 2. März 2005, deren Ziel die Förderung eines Modells zur Verbesserung der Transparenz und der Kontrolle der Entwicklungshilfemittel ist,
- - gestützt auf Artikel 90 Absatz 5 und Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0086/2009),
A. in der Erwägung, dass die vorrangigen Ziele des Cotonou-Abkommens die Beseitigung der Armut, eine nachhaltige Entwicklung und die schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft sind,
B. in der Erwägung, dass seit der letzten Überprüfung des Cotonou-Abkommens im Jahr 2005 auf internationaler Ebene zahlreiche Veränderungen - etwa die steigenden Nahrungsmittel- und Energiepreise, die beispiellose Finanzkrise, die Folgen des Klimawandels - eingetreten sind, die ihre schwerwiegendsten Auswirkungen in den Entwicklungsländern haben,
C. in der Erwägung, dass alle diese neuen Entwicklungen im globalen Umfeld, wenn ihnen nicht in angemessener Weise begegnet wird, die Ziele des Cotonou-Abkommens gefährden und die Aussichten auf die Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 dämpfen könnten,
D. in der Erwägung, dass der Abschluss und die Umsetzung der regionalen Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft (WPA) den Zusammenhalt der AKP-Gruppe und den laufenden regionalen Integrationsprozess untergraben haben; in der Erwägung, dass es notwendig ist, die Einheit und Kohärenz der AKP-Gruppe sowie die Stabilität der AKP-EG-Institutionen zu bewahren,
E. in der Erwägung, dass die zweite Überprüfung des Cotonou-Abkommens eine zeitlich außerordentlich günstige Möglichkeit ist, dessen Bestimmungen unter Berücksichtigung der oben genannten Realitäten anzupassen; in der Erwägung, dass die meisten dieser Themen jedoch vom Mandat zur Überprüfung des Cotonou-Abkommens kaum berührt werden,
F. in der Erwägung, dass zu den von der Europäischen Union bzw. der AKP-Gruppe zur Überprüfung notifizierten Bereichen unter anderem die folgenden gehören:
- - die regionale Dimension;
- - die politische Dimension, einschließlich Migration und verantwortungsvolles Regieren im Finanzsektor;
- - die institutionelle Dimension;
- - Förderung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Kohärenz politischer Maßnahmen im Interesse der Entwicklung;
- - humanitäre Hilfe und Nothilfe, einschließlich Klärung der in Krisensituationen anzuwendenden Verfahren;
- - Programmierung und Umsetzung der Hilfe, einschließlich der Programmierung des Intra-AKP-Pakets;
- - Klimawandel und Lebensmittelsicherheit als Querschnittsthemen (von der AKP- Gruppe notifiziert),
G. in der Erwägung, dass das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon das institutionelle Gefüge in der Europäischen Union und die Gewichtung in den Entscheidungsprozessen ändert,
- 1. ist der Ansicht, dass die zweite Überprüfung des Cotonou-Abkommens genutzt werden sollte, um dieses Abkommen unter Berücksichtigung kürzlicher und gegenwärtiger Krisen, einschließlich des Klimawandels, steigender Nahrungsmittel- und Ölpreise, der Finanzkrise und extremer Armut in Afrika, anzupassen; ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der wesentlichen Ursachen dieser Krisen keine Möglichkeit, sondern eine Notwendigkeit ist;
- 2. bedauert die - erneut - fehlende Beteiligung des Europäischen Parlaments, der Paritätischen Parlamentarische Versammlung (PPV) AKP-EU und der nationalen Parlamente der AKP-Staaten sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Akteuren am Entscheidungsprozess zur Feststellung der zu überprüfenden Bereiche und Artikel des Cotonou-Abkommens und zur Festlegung der Verhandlungsmandate, die vom Rat der Europäischen Union und vom AKP-Ministerrat angenommen worden sind;
- 3. regt die Verstärkung der Rolle der nationalen Parlamente im laufenden wie in zukünftigen Überprüfungsverfahren an, um die demokratische Legitimität und Eigenverantwortung zu verbessern;
- 4. betont, dass diese fehlende Beteiligung die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Überprüfungsverfahrens beeinträchtigt und die Bevölkerung der Europäischen Union und der AKP-Staaten weiter von ihren Regierungen und Institutionen entfremdet;
- 5. betont, wie wichtig es ist, die AKP-Staaten als gleichberechtigte Verhandlungspartner der Europäischen Union zu betrachten, um ein wirkliches Partnerschaftsabkommen abzuschließen;
- 6. bekräftigt die Notwendigkeit, die politische Dimension des Cotonou-Abkommens zu festigen, insbesondere im Hinblick auf das Engagement der Parteien, die Verpflichtungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs umzusetzen;
- 7. fordert die Kommission, die Europäische Union und den AKP-Ministerrat auf, die Grundsätze und Ergebnisse der Internationalen Geber-Transparenz-Initiative (International Aid Transparency Initiative) zu berücksichtigen;
- 8. bedauert, dass die Kommission, die Europäische Union und der AKP-Ministerrat nichtstaatliche Akteure in den Monaten vor der Unterzeichnung des überarbeiteten Cotonou-Abkommens nicht angehört und ihre Stellungnahmen nicht berücksichtigt haben; fordert die Europäische Union und die Behörden der AKP-Staaten auf, eine Diskussion über die Zukunft der Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union nach dem Jahr 2020 zu beginnen und nichtstaatliche Akteure in diesen Prozess einzubeziehen;
- 9. ist der Ansicht, dass die Kohärenz politischer Maßnahmen im Interesse der Entwicklung, insbesondere zwischen Handels-, Entwicklungs-, Landwirtschafts- und Fischereipolitik, ein Leitprinzip der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union sein sollte und im überprüften Abkommen ausdrücklich anzusprechen ist; ermutigt die Paritätische Parlamentarische Versammlung, verstärkt von Artikel 12 des Cotonou-Abkommens Gebrauch zu machen, um die Kohärenz der Politikbereiche zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten zu wahren;
- 10. fordert die Kommission im Hinblick auf Artikel 12 des Cotonou-Abkommens auf, das AKP-Sekretariat und die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU systematisch über alle europäischen Maßnahmen zu unterrichten, die die Interessen der AKP-Staaten berühren könnten; fordert die Kommission diesbezüglich auf, dienststellenübergreifende Konsultationen zwischen ihren Generaldirektionen sowie Folgenabschätzungen, die die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung verbessern könnten, besser zu nutzen;
- 11. erachtet es angesichts des Inkrafttretens der WPA für nur bestimmte AKP-Staaten einerseits und der Hinfälligkeit verschiedener Bestimmungen des Artikel 37 des Cotonou-Abkommens andererseits als notwendig, den Teil über Handelsabkommen des AKP-EU-Abkommens zu überprüfen, um in das Abkommen alle Handelsregelungen einzubeziehen, die zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union bereits bestehen (Allgemeines Präferenzsystem [APS], APS+ , Interim-WPA, WPA mit den Ländern des Forums der karibischen Staaten [Cariforum]), und dafür Sorge zu tragen, dass verschiedene Grundsätze und Verpflichtungen, die in dem Abkommen nicht fehlen sollten, erhalten bleiben, und zwar:
- - Kohärenz zwischen sämtlichen Handelsrahmen in den Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union einerseits sowie den Entwicklungszielen, die zentral für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union sind, andererseits;
- - eine Garantie, dass alle AKP-Staaten über einen Handelsrahmen verfügen werden, der zumindest ihrer vorherigen Situation entspricht, dies gilt insbesondere für die Länder, die nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern und nicht zu Unterzeichnern von WPA gehören;
- - eine Garantie, dass der neue Handelsrahmen für alle AKP-Staaten sensible Sektoren, insbesondere die der Ernährung dienenden Landwirtschaft, bei der Bestimmung von Übergangsphasen und der abschließenden Erfassung der Produkte berücksichtigen wird und dass er den Marktzugang der AKP-Staaten verbessern wird, insbesondere mit Hilfe einer Überprüfung der Ursprungsregeln;
- 12. stellt fest, dass die Vertragsparteien des Cotonou-Abkommens in ihren Notifizierungsschreiben ausdrücklich um die Änderung zahlreicher handelspolitischer Bestimmungen ersuchen; weist darauf hin, dass für neue Bereiche, beispielsweise die Handelshilfe, neue Bestimmungen hinzukommen müssen, damit gewährleistet ist, dass dem Aspekt Entwicklung in den den Handel betreffenden Teilen dieses Abkommens Rechnung getragen wird;
- 13. begrüßt, dass die AKP-Staaten um neue Bestimmungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Entwicklung, Handel und Finanzen und fairer Handel ersucht haben, und nimmt die entsprechende Forderung für den Bereich Waffenhandel zur Kenntnis;
- 14. fordert die Europäische Investitionsbank (EIB) auf, ihre Politik in Bezug auf die Offshore-Finanzzentren auf der Grundlage strengerer Kriterien als die der Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verbotenen und überwachten Hoheitsgebieten zu überprüfen und für ihre Umsetzung und jährliche Fortschrittsberichte zu sorgen;
- 15. ist der Ansicht, dass strukturelle Veränderungen in der Organisations- und Leitungsstruktur der EIB erforderlich sind, um die Erfüllung der Entwicklungsverpflichtungen der EIB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Überprüfung des Cotonou-Abkommens, mit der laufenden Halbzeitüberprüfung und mit der Erneuerung des EIB-Mandats für Finanzierungen in Drittländern zu gewährleisten;
- 16. fordert die Kommission und die AKP-Regierungen auf, den Kampf gegen den Missbrauch von Steueroasen, Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht als prioritäre Angelegenheit in das Cotonou-Abkommen aufzunehmen; fordert daher einen verbindlichen internationalen Mechanismus, der alle transnationalen Unternehmen zwingt, automatisch über ihre Gewinne und die in den einzelnen Staaten ihrer Tätigkeit gezahlten Steuern zu informieren;
- 17. fordert die Verhandlungsparteien auf, den steuerbezogenen Aspekt der Entwicklung zu thematisieren und effektive und praktikable Steuersysteme in den AKP-Staaten einzurichten, damit eine nachhaltige Quelle der Entwicklungsfinanzierung mit dem langfristigen Ziel der Beseitigung der Abhängigkeit von ausländischer Hilfe geschaffen werden kann; fordert die Verhandlungsparteien diesbezüglich auf, in Artikel 9 Absatz 3 des AKP-EU-Abkommens über die verantwortungsvolle Staatsführung den Grundsatz des verantwortungsvollen staatlichen Handelns im steuerlichen Bereich aufzunehmen;
- 18. fordert angesichts der Tatsache, dass der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) die Hauptquelle für die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Cotonou-Abkommen ist, dessen Einbindung in die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments, damit eine strengere demokratische Kontrolle gewährleistet werden kann;
- 19. fordert, eine neue globale Finanzarchitektur auszuarbeiten und zu vereinbaren, die es den Entwicklungsländern ermöglichen würde, durch ihre jeweiligen regionalen Organisationen vertreten zu werden und ihre berechtigten Sorgen in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung entsprechend ihrer speziellen Situation berücksichtigt werden;
- 20. unterstreicht die Bedeutung der Förderung von Mikrokrediten, um Investitionen und die Entwicklung von Kleinbetrieben zu erleichtern;
- 21. fordert die Kommission und die AKP-Regierungen auf, sich mit den strukturellen Ursachen des Klimawandels zu beschäftigen, indem eine automatische Risikofolgenabschätzung des Klimawandels in nationale Entwicklungsstrategien und -pläne sowie in die Länder- und Regionalstrategien aufgenommen wird;
- 22. ist der Auffassung, dass erneuerbare Energien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der AKP-Staaten unerlässlich sind, da sie in diesem Bereich über bedeutende Ressourcen (Sonnenenergie, Windkraft, geothermische Ressourcen und Biomasse) verfügen; fordert die Verhandlungsparteien nachdrücklich auf, besondere Aufmerksamkeit auf die Reduktion der Abhängigkeit der AKP-Staaten von fossilen Brennstoffen und auf die Verringerung ihrer Anfälligkeit gegenüber Preissteigerungen zu legen, indem den erneuerbaren Energien im Cotonou-Abkommen Vorrang eingeräumt wird;
- 23. fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, eine gerechte und nachhaltige Entwicklung zu fördern, die die soziale Dimension einbezieht durch die Unterstützung neuer Unternehmensformen, einschließlich Unternehmen ohne Erwerbszweck und/oder Unternehmen, die mit der Hilfe von Mikrokreditprogrammen entsprechend ethischer und wirtschaftlicher Grundsätze wie in Modellen sozialer Marktwirtschaft gegründet wurden;
- 24. bedauert, dass die Landwirtschaft, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung der AKP-Staaten in ländlichen Gebieten lebt und der Kampf gegen Armut ein vorrangiges Ziel des Cotonou-Abkommens ist, nach wie vor ein vernachlässigter Bereich in der Zusammenarbeit zwischen AKP und Europäischer Union ist;
- 25. fordert die Kommission bei der Umsetzung der Entwicklungspolitik der Europäischen Union auf, Fragen der Lebensmittelsicherheit fortwährend und konsequent zu berücksichtigen, der Lebensmittelsicherheit im politischen Dialog über nationale und regionale Entwicklungsmaßnahmen mehr Gewicht zu verleihen und die Entwicklung der regionalen Agrarmärkte in Entwicklungsländern zu fördern;
- 26. fordert die AKP-Staaten und die Kommission nachdrücklich auf, sich auf landwirtschaftliche Entwicklung zu konzentrieren, um so die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, und fordert, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu prioritären Angelegenheiten des Abkommens und den Länder- und Regionalstrategien zu machen; betont, dass Landwirte aus AKP-Staaten Unterstützung und angemessene Entlohnung benötigen, um für die lokalen Märkte zu produzieren, und dass sie Infrastrukturen brauchen, die die Märkte und den Warenverkehr unterstützen können;
- 27. fordert die Kommission auf, in der Landwirtschaftspolitik Frauen- und Verbraucherorganisationen regelmäßig anzuhören und wirksam einzubinden; ist der Ansicht, dass Frauenverbände wegen ihrer zentralen Rolle in der Gesellschaft aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden sein sollten;
- 28. bringt seine tiefe Besorgnis über den gegenwärtig zu beobachtenden Landerwerb (insbesondere in Afrika) durch von Regierungen unterstützte ausländische Investoren zum Ausdruck, der - sollte ihm nicht angemessen begegnet werden - die lokale Lebensmittelsicherheit zu untergraben und ernste und weitreichende Folgen in den AKP-Staaten nach sich zu ziehen droht;
- 29. fordert die Verhandlungsparteien nachdrücklich auf, die schädlichen Auswirkungen des Landerwerbs (wie die Enteignung von Kleinbauern und die nicht nachhaltige Nutzung von Boden und Wasser) durch die Anerkennung des Rechts der Bevölkerung auf Eigentum an Agrarland und an anderen lebenswichtigen natürlichen Ressourcen sowie durch die Verabschiedung entsprechender Leitlinien zu vermeiden;
- 30. fordert die AKP-Staaten nachdrücklich auf, Politiken zu entwickeln, um auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte, demokratischer Grundsätze, des Rechtsstaatsprinzips, einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung und menschenwürdiger Arbeit die Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte zu bekämpfen und den AKP-Staaten zu ermöglichen, ihre qualifizierten Arbeitskräfte für ihre eigene Entwicklung zu nutzen;
- 31. fordert die Europäische Kommission und die AKP-Staaten auf, in Artikel 13 des AKP-EU-Abkommens über die Einwanderung den Grundsatz der zirkulären Migration aufzunehmen und diese durch die Ausstellung von "zirkulären Visa" zu erleichtern; hebt hervor, dass dieser Artikel die Menschenrechte und die faire Behandlung der Staatsangehörigen von AKP-Staaten betont, die Reichweite dieser Grundsätze aber durch bilaterale Rückübernahmeabkommen mit Transitländern im Zusammenhang mit der Externalisierung von Migrantenströmen von Seiten Europas ernsthaft gefährdet ist, die die Rechte der Migranten nicht gewährleisten und zu aufeinander folgenden Rückübernahmen führen können, die die Sicherheit und das Leben der Migranten gefährden;
- 32. fordert Verhandlungen zur Stärkung des Grundsatzes nichtverhandelbarer Menschenrechtsbestimmungen und Sanktionen bei Missachtung dieser Bestimmungen, unter anderem im Hinblick auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der rassischen oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und gegenüber Menschen mit HIV/AIDS;
- 33. zeigt sich tief beunruhigt über die begrenzte Zahl bestehender Einrichtungen, die - trotz der Zunahme von Notfällen und chronischen Erkrankungen - spezialisierte medizinische Versorgung anbieten können; betont, dass medizinische Infrastrukturen und öffentliche Gesundheitssysteme der Förderung durch Entwicklungsstrategien bedürfen;
- 34. weist darauf hin, dass die Kapazität der öffentlichen Gesundheitssysteme der AKP-Staaten, sowohl der Bevölkerung als auch Opfern humanitärer Krisen, Opfern von Konflikten oder von Nachwirkungen von Konflikten oder Opfern von Naturkatastrophen eine Gesundheitsfürsorge zur Verfügung zu stellen, eine ihrer Hauptaufgaben und ständiger, unmittelbarer Anlass zu Sorge ist, und durch die Zusammenarbeit zwischen AKP und Europäischer Union entsprechend gefördert werden sollte;
- 35. zeigt sich beunruhigt, dass die fortschreitende Regionalisierung der Beziehungen zwischen AKP-Staaten und der Europäischen Union eine Gefahr für die Kohärenz und die Stärke der AKP-Gruppe darstellen könnte und die Funktionsweise der im Cotonou-Abkommen vorgesehenen gemeinsamen AKP-EU-Institutionen behindern könnte;
- 36. vertritt die Auffassung, dass der Text des Abkommens im Zuge der zweiten Änderung auch dahingehend aktualisiert werden sollte, dass der Schaffung neuer WPA-Gremien (wie gemischter WPA-Räte, Handels- und Entwicklungsausschüsse und parlamentarischer Ausschüsse) ausdrücklich Rechnung getragen wird und Synergieeffekte und Komplementarität mit den Gremien des Cotonou-Abkommens sichergestellt werden;
- 37. betont die Bedeutung der parlamentarischen Dimension des Cotonou-Abkommens, wie sie durch die PPV AKP-EU verkörpert wird; ist fest davon überzeugt, dass die PPV ihrer Rolle bei der Gewährleistung der parlamentarischen Beteiligung an Tätigkeiten und Verfahren nach dem Cotonou-Abkommen gerecht wird; betont seinen beharrlichen Widerstand gegen jeden Versuch, die Rolle der PPV zu verringern, insbesondere durch Vorschläge mit Auswirkungen auf ihre Arbeitsweise und die Häufigkeit ihrer Treffen, die die PPV weiter für sich selbst bestimmen sollte;
- 38. fordert mit dem Ziel der Verbesserung des parlamentarischen, repräsentativen und demokratischen Charakters der PPV, dass in Zukunft alle AKP-Staaten in dieser Versammlung wirksam durch Parlamentarier und nicht - wie es manchmal vorkommt - durch Regierungsvertreter vertreten sind und daher Artikel 17 des AKP-EU-Abkommens in diesem Sinne zu ändern ist;
- 39. glaubt fest an die Schlüsselrolle, die die nationalen Parlamente der AKP-Staaten in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich Programmierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung spielen können; fordert, dass im Rahmen der Überprüfung des Cotonou-Abkommens diese Parlamente als Teilnehmer in der vom EEF finanzierten Zusammenarbeit förmlich anerkannt werden;
- 40. fordert die Stärkung und Modernisierung der PPV AKP-EU und verlangt Bestimmungen im Cotonou-Abkommen, die es der PPV und den AKP-Parlamenten ermöglichen, die Länder- und Regionalstrategien, die AKP-EG-WPA und den EEF zu überwachen; fordert wirkliche Synergien zwischen den neuen, von den WPA geschaffenen parlamentarischen Ausschüssen einerseits und der PPV andererseits;
- 41. unterstützt künftige Synergien zwischen den durch die WPA geschaffenen parlamentarischen Ausschüssen und der PPV AKP-EU, die sowohl durch Beiträge des Vorsitzenden und der Berichterstatter als auch durch die Beteiligung der Mitglieder der parlamentarischen Ausschüsse der WPA an der Arbeit der PPV durch die Veranstaltung von - sofern möglich - parallelen Sitzungen usw. ermöglicht werden und zur Verbesserung der Fachkompetenz der PPV beitragen sowie sich bereichernd auf Austauschmaßnahmen und Zusammenarbeit auswirken werden;
- 42. erinnert daran, dass die Schaffung der durch die WPA ins Leben gerufenen parlamentarischen Ausschüsse vom Europäischen Parlament angestoßen wurde, um dafür zu sorgen, dass die mit Fragen des Handels und der Entwicklungsarbeit befassten Mitglieder des Parlaments angemessen an der Überwachung der Umsetzung komplexer technischer Handelsabkommen beteiligt werden;
- 43. fordert die Kommission und die AKP-Staaten auf, sich an die Definition von öffentlicher Entwicklungshilfe, wie sie vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD festgelegt wurde, zu halten, wenn vom 10. EEF finanzierte Länder- und Regionalstrategien vorbereitet werden;
- 44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten zu übermitteln.
- ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
- ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 22.