Bundesministerium des Innern Berlin, den 25. Januar 2006
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
am 30. April 2006 endet die vierjährige Amtszeit des Stiftungsrates der Heimkehrerstiftung. Auf Vorschlag des Bundesrates hatte das Bundesministerium des Innern für die Amtszeit vom 1. Mai 2002 bis zum 30. April 2006 des Stiftungsrates als Mitglieder
Herrn
Regierungsdirektor
Peter Seidl
Hessisches Sozialministerium
Wiesbaden
und
Herrn
Regierungsdirektor
Matthias Heinecke
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dresden
sowie als Stellvertretende Mitglieder
Herrn
Oberregierungsrat
Reiner Schumann
Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
Magdeburg
und
Frau
Ministerialrätin
Heike Schrade
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Erfurt
benannt.
Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir für die kommende Amtszeit des Stiftungsrates der Heimkehrerstiftung vom l. Mai 2006 bis 30. April 2010 erneut Vorschläge für zwei Mitglieder und zwei Stellvertretende Mitglieder des Stiftungsrates übermitteln könnten.
Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 HHG ist eine wiederholte Benennung zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble