Ordentliche Mitglieder
Herr Staatssekretär Rudolf Köberle
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
Herr Staatsminister Erwin Huber
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Frau Senatorin Ingeborg Junge-Reyer
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin
Herr Senator Ronald-Mike Neumeyer
Behörde für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen
Herr Staatsminister Dr. Alois Rhiel
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Herr Minister Walter Hirche
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Herr Staatsminister Hans-Artur Bauckhage
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Herr Staatsminister Thomas Jurk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Herr Minister Dietrich Austermann
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Stellvertretende Mitglieder
Herr Minister Heribert Rech
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
Herr Staatssekretär Hans Spitzner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Herr Staatssekretär Reinhold Dellmann
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg
Herr Staatsrat Axel Gedaschko
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg
Herr Staatssekretär Sebastian Schröder
Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Herr Minister Oliver Wittke
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Minister Dr. Hanspeter Georgi
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Saarlandes
Herr Minister Dr. Karl-Heinz Daehre
Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Herr Staatsminister Andreas Trautvetter
Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr
- 2. Darüber hinaus empfiehlt der Verkehrsausschuss dem Bundesrat, künftige Benennungen von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Eisenbahninfrastrukturbeirates nach folgendem System vorzunehmen:
Es werden acht Länderpaare in der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen gebildet. Ein Land eines jeden Paares stellt jeweils ein ordentliches Mitglied, das andere Land ein stellvertretendes Mitglied. Die ordentliche und stellvertretende Mitgliedschaft wird nach jeder Amtsperiode getauscht.
Die Verteilung der neunten ordentlichen und neunten stellvertretenden Mitgliedschaft erfolgt durch ein rollierendes System, indem zunächst die Länder des ersten Paares zusätzlich ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied benennen. Die Länder des ersten Paares tauschen diese Positionen in der zweiten Periode. In der dritten und vierten Periode werden die "neunten" Positionen entsprechend von den Ländern des zweiten Paares benannt und so fort.