Der Bundesrat hat in seiner 854. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein Als Bestandteil des zweiten Maßnahmenpakets zur Stabilisierung der Konjunktur ist geplant die Kraftfahrzeugsteuer zu reformieren und die Höhe der steuerlichen Belastung ab dem 1. Juli 2009 vor allem am Ausstoß von Kohlenstoffdioxid zu orientieren. Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 106, 106b, 107, 108) soll die Ertrags- und Verwaltungskompetenz hinsichtlich der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund übertragen werden.
Hierfür bedarf es einer finanziellen Kompensation der Länder, die in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze einfachgesetzlich geregelt werden soll. Im Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 schlägt sich die Reform der Kfz-Steuer in einer Anpassung der Steuereinnahmen sowie in der erstmaligen Erstattung von Verwaltungskosten an die Länder nieder, welche die Kfz-Steuer vorübergehend weiter für den Bund erheben werden.
Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung, durch die Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund alle emissionsbezogenen Steuerquellen in einer Hand zu vereinen und es dem Bund auf diese Weise zu ermöglichen, ein ökologisches Gesamtkonzept zur Minderung des Schadstoffausstoßes "aus einem Guss" umzusetzen. Die bislang vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Kompensation der Länder sind allerdings in verschiedener Hinsicht nicht ausgewogen und erschweren das Ziel einer Konsolidierung der Länderhaushalte erheblich:
- - Als Basis für die Kompensation der Länder soll das tatsächliche Aufkommen der Kfz-Steuer im Jahr 2008 (8,84 Mrd. Euro) dienen. Vernachlässigt wird dabei dass das Aufkommen im Jahr 2008 aufgrund des Konjunkturpakets I (Steuerbefreiung für Neuzulassungen) um mindestens 55 Mio. Euro niedriger ausgefallen ist als längerfristig - d.h. ohne diese befristete Maßnahme - zu erwarten. Der Referenzwert für eine angemessene dauerhafte Kompensation muss deshalb um 55 Mio. Euro höher liegen als das tatsächliche Aufkommen im Jahr 2008.
- - Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund gänzlich unberührt.