Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6408 - vom 17. Dezember 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. Dezember 2008 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 486/08(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Anfrage zur mündlichen Beantwortung vom 27. Oktober 2008 an den Rat zu dem Thema: Auf dem Weg der Verbesserung des Umfelds für KMU in Europa - "Small Business Act" (O-0113/08) ,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 mit dem Titel "Vorfahrt für KMU in Europa - Der "Small Business Act" für Europa" (KOM (2008) 0394) und der dazugehörigen Folgenabschätzung,
- - unter Hinweis auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen,
- - gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft Europas sind, da sie über 100 000 000 Arbeitsplätze bieten, zum Wirtschaftswachstum beitragen, eine wesentliche Quelle für Innovationen sind und die regionale Entwicklung sowie die Gleichstellung der Geschlechter fördern,
B. in der Erwägung, dass der Vorschlag für einen "Small Business Act" (SBA) für Europa nachdrücklich zu begrüßen ist, aber nur Wirkung zeigen wird, wenn auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft konkrete Verpflichtungen zu seiner Umsetzung bestehen,
C. in der Erwägung, dass die derzeitige Finanzmarktkrise die Defizite der geltenden Rahmenregelungen für KMU noch deutlicher zum Vorschein gebracht und die Dringlichkeit, die Belange der KMU besser zu berücksichtigen und die im SBA enthaltenen Bestimmungen wirksam umzusetzen, erhöht hat,
- 1. fordert die Mitgliedstaaten auf, zu bestätigen, dass sie beabsichtigen, den SBA auf der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel im Dezember 2008 formell zu billigen, um somit die erforderliche große Öffentlichkeitswirkung zu erzielen, und fordert den Rat ferner auf, bei der Verabschiedung des SBA seinen Bestimmungen verbindlichen Charakter zu verleihen, damit er spürbare und positive Auswirkungen auf das Umfeld der KMU haben kann;
- 2. betont, dass sich die Mitgliedstaaten äußerst engagiert für die Umsetzung der Bestimmungen des SBA einsetzen müssen, damit diese wirksam sind, und fordert konkrete Maßnahmen sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf regionaler Ebene zur Ergänzung der auf Gemeinschaftsebene beschlossenen Maßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, mitzuteilen, wie und in welchem Zeitraum sie die Bestimmungen des SBA in ihren jeweiligen nationalen Rechtsrahmen umsetzen werden;
- 3. weist darauf hin, dass ein Kontrollsystem zur Überwachung der Fortschritte und der Umsetzung seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten eingerichtet werden sollte, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des SBA auch wirklich greifen; fordert nachdrücklich, die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Bestimmungen des SBA in einem eigenständigen Kapitel in die jährlichen Berichte über die nationalen Reformprogramme im Rahmen der Lissabon-Strategie aufzunehmen;
- 4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Beschäftigung mit der derzeitigen Finanzkrise die Realwirtschaft nicht zu vernachlässigen und aus diesem Grund die KMU gezielt zu unterstützen, indem deren Zugang zu Finanzen in dieser kritischen Zeit sichergestellt wird; begrüßt in diesem Zusammenhang das neue Finanzpaket der Europäischen Investitionsbank, auf das sich der Rat verständigt hat und durch das 30 000 000 000 EUR für KMU-Kredite bereitgestellt werden sollen; ist der Ansicht, dass dieser Betrag nicht ausreichen wird, um die gegenwärtigen Probleme im Zusammenhang mit der Finanzierung der KMU zu lösen;
- 5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.