Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)

Punkt 85 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004

Der Bundesrat möge beschließen, für den Fall, dass das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig sein sollte, Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes einzulegen.

Begründung