Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Konvention über Streumunition

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die CCM am 3. Dezember 2008 in Oslo und anschließend bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung ausgelegt und am ersten Tag des sechsten Monats nach der 30. Ratifizierung in Kraft treten wird,

B. in der Erwägung, dass die CCM den Einsatz sowie die Herstellung, Lagerung und Verbringung von Streumunition als ganze Waffenkategorie verbieten wird,

C. in der Erwägung, dass die CCM die Vernichtung der Bestände an derartiger Munition durch die Vertragsstaaten vorschreiben wird,

D. in der Erwägung, dass durch die CCM ein neuer humanitärer Standard für die Unterstützung der Opfer festgesetzt wird und die Staaten verpflichtet werden, Rückstände nicht explodierter Streumunition, die nach einem Konflikt zurückgelassen werden, zu beseitigen,