Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 11. November 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zu den Zusammenstößen in den östlichen Grenzregionen der Demokratischen Republik Kongo1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu Nord-Kivu2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2008 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zu Vergewaltigung als Kriegsverbrechen3 sowie seine früheren Entschließungen zu Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2007 zu der Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität in Entwicklungsländern,
- - unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und zu den Auswirkungen auf die Region,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 25. Oktober 2007 zum Thema "Überlegungen zur Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität - Engagement für nachhaltige Entwicklung, Stabilität und Frieden in schwierigen Kontexten" (KOM (2007) 0643) und des ihr beigefügten internen Arbeitsdokuments der Kommission (SEK(2007)1417),
- - unter Hinweis auf die Resolution 60/1 der UN-Generalversammlung vom 24. Oktober 2005 zu den Ergebnissen des Weltgipfels von 2005, insbesondere deren Ziffern 138 bis 140 betreffend die Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC), die sich bereit erklärt hat, "nötigenfalls" Truppen zur Aufrechterhaltung des Friedens in Nord-Kivu zu entsenden,
- - unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 10. Oktober 2008 zur Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo,
- - unter Hinweis auf den Bericht über die Reise einer Delegation seines Entwicklungsausschusses nach Nord-Kivu im Jahr 2008,
- - unter Hinweis auf den am 18. Dezember 2007 unterzeichneten Europäischen Konsens zur humanitären Hilfe,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Kämpfe zwischen der Armee der Demokratischen Republik Kongo, den Mai-Mai-Milizen, den Rebellen des "Congrès National pour la Défense du Peuple" (CNDP) des abgesetzten Generals Laurent Nkunda, den Kämpfern der Demokratischen Kräfte für die Befreiung Ruandas (FDLR) und Truppen der ugandischen "Widerstandsarmee des Herrn" (LRA) zugespitzt haben und weiterhin für unvorstellbares Leid der Zivilbevölkerung in Nord-Kivu verantwortlich sind,
B. in der Erwägung, dass der ehemalige nigerianische Präsident Olusegun Obasanjo als Sondergesandter der Vereinten Nationen am Sonntag, dem 16. November 2008 den Rebellenführer Laurent Nkunda getroffen hat und mit diesem eine Einigung über die Einsetzung eines Dreiparteien-Ausschusses zur Überwachung eines Waffenstillstands zwischen Armee und Rebellen erzielt hat, und in der Erwägung, dass eine dringende Notwendigkeit zur Unterstützung durch die Partnermächte der betreffenden Staaten besteht, um eine Lösung zu erreichen,
C. in der Erwägung, dass auf internationaler Ebene intensive diplomatische Anstrengungen unter Beteiligung regionaler und europäischer Vermittler unternommen werden, mit denen verhindert werden soll, dass die Kämpfe in Nord-Kivu eskalieren und es wie 1998 bis 2003 erneut zu einem Krieg im Kongo kommt, an dem sechs Nachbarstaaten beteiligt waren; in der Erwägung, dass am 7. November 2008 in Nairobi ein regionaler Gipfel zur Krise im Osten der Demokratischen Republik Kongo stattgefunden hat,
D. in der Erwägung, dass seit dem Ausbruch der Gewalttätigkeiten Millionen Menschen getötet und vertrieben worden sind und dass ungefähr 250 000 Menschen vertrieben wurden, seit General Laurent Nkunda im August 2008 die Kämpfe in der Demokratischen Republik Kongo wieder aufgenommen hat, was eine humanitäre Katastrophe im Osten des Landes ausgelöst hat,
E. in der Erwägung, dass die Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) trotz des Mandats auf der Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta, wonach alle erforderlichen Mittel eingesetzt werden dürfen, um sämtliche Versuche, Gewalt einzusetzen, zu vereiteln und die Zivilbevölkerung zu schützen,
- - nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die Zivilbevölkerung zu schützen, seitdem die Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo vor kurzem wiederaufgeflammt sind, und um die Hutu-Kämpfer aus Ruanda, die sich auf dem Gebiet der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, zu entwaffnen und in ihre Heimat zurückzuführen,
- - gezwungen war, auf die Zustimmung Indiens und Pakistans zu warten, um indische und pakistanische Soldaten in den Einsatz zu schicken, was allerdings den Bestimmungen für das Mandat zur Bereitstellung der MONUC widerspricht,
- - nicht eingeschritten ist, um das Massaker vom 5. November 2008 in Kiwandja an über 200 Menschen zu verhindern, obwohl sich dort einer ihrer Militärstützpunkte befindet,
F. in der Erwägung, dass der UN-Sicherheitsrat die Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo am 11. November 2008 erneut erörtert hat, ohne sich auf die von der MONUC geforderte Verstärkung mit weiteren 3 000 Soldaten zu verständigen,
G. in der Erwägung, dass nur 6 000 der insgesamt auf dem Gebiet der Demokratischen Republik Kongo befindlichen 17 000 Soldaten der MONUC in Nord-Kivu stationiert sind,
H. in der Erwägung, dass es die Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates - darunter Belgien, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich - stets abgelehnt haben, der MONUC zusätzliche Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgabe zur Verfügung zu stellen; in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union eine verstärkte Kooperation zwischen der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten und der MONUC fordert,
I. in der Erwägung, dass auf Initiative von Kommissionsmitglied Louis Michel ein regionaler Gipfel in Nairobi stattgefunden hat, auf dem der Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Joseph Kabila, sowie der Präsident Ruandas, Paul Kagame, übereinkamen, unverzüglich alle in der Vergangenheit geschlossenen Vereinbarungen umzusetzen, um Frieden und nachhaltige politische Stabilität zu gewährleisten,
J. in der Erwägung, dass dieses Treffen jedoch nicht zur Folge hatte, dass ein sofortiger Waffenstillstand im Osten der Demokratischen Republik Kongo erzielt wurde, und dass die heftigen Kämpfe zwischen den Konfliktparteien anhielten, mit schlimmen Folgen für die Zivilbevölkerung,
K. in der Erwägung, dass die MONUC eindeutig festgestellt hat, dass die Kämpfer von Laurent Nkunda Unterstützung aus Ruanda erhalten, und dass UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon die afrikanischen Spitzenpolitiker aufgerufen hat, ihrer historischen Verantwortung in dieser für die Region, für Afrika und für die Welt kritischen Zeit gerecht zu werden,
L. in der Erwägung, dass die Hilfsorganisationen derzeit in den Lagern rund um die Stadt Goma etwa 200 000 Flüchtlinge betreuen und davon ausgehen, dass sich bis zu einer Million Zivilisten im Busch verstecken, um der Gewalt zu entgehen; in der Erwägung, dass sich die Lage in den Flüchtlingslagern ständig zuspitzt und dass der Hohe Kommissar für Flüchtlinge Befürchtungen wegen einer möglichen Militarisierung der Flüchtlingslager geäußert hat,
M. in der Erwägung, dass der Einsatz von Kindersoldaten im Osten der Demokratischen Republik Kongo seit der Eskalation des Konflikts erheblich zugenommen hat,
N. in der Erwägung, dass offenbar sowohl die kongolesischen Truppen als auch die Kämpfer der FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) an der Ausbeutung und dem Verkauf von Bodenschätzen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt sind,
O. in der Erwägung, dass Abgeordnete des Landes einen Plan zur Beendigung der Krise im Osten der Demokratischen Republik Kongo ausgearbeitet haben, in dem sie dazu aufrufen, alles zu tun, damit zwischen den Konfliktparteien ein Dialog auf militärischer, politischer und diplomatischer Ebene zustande kommt,
P. in der Erwägung, dass die Außenminister Frankreichs und des Vereinigten Königreichs, Bernard Kouchner und David Miliband, empfehlen, eher die MONUC zu stärken als europäische Truppen nach Nord-Kivu entsenden, gleichzeitig aber bekräftigt haben, dass die Entsendung europäischer Truppen nicht ausgeschlossen ist, wenn sich dies als erforderlich erweisen sollte,
Q. in der Erwägung, dass sich die Epidemien in Nord-Kivu mit einer weiteren Ausbreitung von Cholera, Masern und Keuchhusten verschlimmern, da zahlreiche Vertriebenen in Übergangslagern untergebracht werden,
- 1. ist zutiefst besorgt über die zunehmenden Auseinandersetzungen in Nord-Kivu sowie die Folgen für die Bevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo und der ganzen Region, insbesondere die humanitären Folgen der jüngsten Offensive des CNDP, bei der zahlreiche Menschen in Nord-Kivu vertrieben und getötet wurden;
- 2. ist zutiefst empört über die in den östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo verübten Massaker, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sexuellen Gewaltakte gegen Frauen und Mädchen und fordert alle zuständigen nationalen und internationalen Instanzen auf, die Täter systematisch zu verfolgen und vor Gericht zu stellen fordert den UN-Sicherheitsrat auf, dringend alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen um wirklich alle weiteren gegen die Zivilbevölkerung in den östlichen Provinzen der Demokratischen Republik Kongo gerichteten Angriffe zu verhindern;
- 3. begrüßt die Beschlüsse der Kommission und der Mitgliedstaaten, die humanitäre Hilfe für die von der Krise betroffene Zivilbevölkerung zu verstärken; betont, wie schwierig es angesichts der Sicherheitslage in Nord-Kivu für die verschiedenen Hilfsorganisationen ist, humanitäre Hilfe zu leisten; appelliert an alle beteiligten Parteien, den Zugang zu bedürftigen Bevölkerungsgruppen und die Sicherheit der Mitarbeiter von Hilfsorganisationen zu garantieren, damit die humanitären Maßnahmen weiterhin durchgeführt werden können; weist darauf hin, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass militärische Mittel und Kapazitäten nur in sehr begrenzten Fällen und als letzte Möglichkeit zur Unterstützung von humanitären Hilfsmaßnahmen eingesetzt werden;
- 4. bekräftigt seine feste Überzeugung, dass die Prozesse von Amani und Nairobi nach wie vor der angemessene Rahmen für die langfristige Stabilisierung der Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo darstellen;
- 5. fordert Laurent Nkunda nachdrücklich auf, seine nach Gesprächen mit dem Sondergesandten des UN-Generalsekretärs, dem früheren Präsidenten der Republik Nigeria Olusegun Obasanjo, abgegebene Erklärung, den Friedensprozess im Osten der Demokratischen Republik Kongo zu unterstützen, einzuhalten; fordert den CNDP in diesem Zusammenhang auf, sich dem Friedensprozess von Amani unverzüglich wieder anzuschließen bekräftigt seine Unterstützung für die Regierung der Demokratischen Republik Kongo bei der Suche nach einer politischen Lösung der Krise; begrüßt den Plan der Abgeordneten der Demokratischen Republik Kongo, die dazu aufgerufen haben alles zu tun, damit ein Dialog auf militärischer, politischer und diplomatischer Ebene zustande kommt;
- 6. ist der Auffassung, dass eine internationale Konferenz über die Lage im Gebiet der Großen Seen einberufen werden sollte, die eine realisierbare politische Lösung des Konflikts zustande bringt und einer umfassenden wirtschaftlichen Integration der Region förderlich ist, von der alle Länder in dieser Region profitieren;
- 7. betont, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um dem Treiben ausländischer bewaffneter Gruppen im Osten der Demokratischen Republik Kongo, vor allem der FDLR, ein Ende zu bereiten; fordert die Regierungen der Demokratischen Republik Kongo und anderer Länder in der Region auf, die dazu erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen begrüßt die von den Außenministern der Demokratischen Republik Kongo und Ruandas bekannt gegebene Übereinkunft zwischen den beiden Ländern, wonach ruandische Geheimdienstteams in die Demokratische Republik Kongo einreisen dürfen, um in Zusammenarbeit mit der Armee der Demokratischen Republik Kongo die Präsenz der FDLR in der Region zu beenden;
- 8. fordert die Afrikanische Union, den UN-Sicherheitsrat und wichtige internationale Akteure einschließlich der Europäischen Union, der USA und Chinas auf, den Druck auf alle Parteien zu verstärken, damit sie den Friedensprozess voranbringen, eine Lösung für das Problem der Kontrolle über die Erzvorhaben finden und ein umfassendes Friedensabkommen (statt lediglich einer Waffenruhe) anstreben; fordert des Weiteren diese Akteure auf, Druck auf Ruanda und Uganda auszuüben, damit diese sich dazu verpflichten, der Freizügigkeit und den Operationen der Truppen von Nkunda in ihrem Staatsgebiet ein Ende zu setzen;
- 9. fordert alle betroffenen Seiten auf, die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und die Straflosigkeit zu bekämpfen, insbesondere in Bezug auf die Massenvergewaltigungen von Frauen und Mädchen und die Rekrutierung von Kindersoldaten;
- 10. fordert die Regierung der Demokratischen Republik Kongo auf, gemeinsam mit Ruanda und der MONUC einen Plan zu entwickeln, um die für den Völkermord verantwortlichen Führer der FDLR zu isolieren und gefangen zu nehmen, sowie denjenigen die nicht am Völkermord beteiligt waren und zur Demobilisierung bereit sind eine Umsiedlung in die Demokratische Republik Kongo oder eine Reintegration in Ruanda anzubieten;
- 11. fordert die Behörden der Demokratischen Republik Kongo auf, den Plünderungen und Gewalttaten durch Regierungstruppen, wie sie vom OCHA ("UN Office for the Coordination of Humanitarian") beobachtet wurden, sofort ein Ende zu setzen;
- 12. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des UN-Sachverständigengremiums zur illegalen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen der Demokratischen Republik Kongo umzusetzen, einschließlich Sanktionen gegen jene Personen und Unternehmen, die nachweislich an dieser Ausbeutung beteiligt waren, um so zur Stabilisierung des Landes beizutragen;
- 13. weist darauf hin, dass die illegale Ausbeutung der natürlichen Ressourcen im Osten der Demokratischen Republik Kongo zur Finanzierung der Rebellengruppen und damit zur Instabilität in der Region beiträgt; hält es nach wie vor für wichtig, diese illegale Ausbeutung durch Rebellengruppen und Regierungen in der Region zu bekämpfen; fordert die kongolesische Regierung auf, den Rebellengruppen in Zusammenarbeit mit der MONUC ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen, indem sie sie am Zugang zu den Bodenschätzen (vor allem Diamanten, Coltan und Gold) und Handelsverbindungen hindert
- 14. fordert den Rat und die Kommission auf, nachdrücklich in Gesprächen mit den Regierungen der Demokratischen Republik Kongo und der Nachbarländer auf der Umsetzung wirksamer Systeme der Rückverfolgbarkeit von und Herkunftsbescheinigungen für natürliche Ressourcen wie Gold, Kassiterit (Zinnerz), Coltan, Kobalt, Diamanten, Pyrochlor und Holz zu bestehen, und dazu auch die Tätigkeit von Beobachtern mit UN-Mandat auf ihrem Hoheitsgebiet zur Überwachung der Einfuhr von Bodenschätzen aus der Demokratischen Republik Kongo zuzulassen und deren Schutz zu gewährleisten;
- 15. fordert erneut, dass - in Anlehnung an den Kimberley-Prozess - wirksame Kontrollmechanismen für Herkunftszertifikate für die in die Europäische Union eingeführten Bodenschätze aus der Demokratischen Republik Kongo geschaffen werden;
- 16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die europäischen Unternehmen nicht mit Produkten handeln bzw. keine Produkte importieren die aus Bodenschätzen hergestellt sind, an deren Ausbeutung bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo verdient haben, und jene zur Verantwortung zu ziehen, die an solchen Praktiken festhalten;
- 17. fordert den Rat und die Kommission auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um eine politische Lösung zu finden, da dies der einzige Weg ist, die Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo zu beenden; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative von Kommissar Michel, ein Treffen des Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo und des Präsidenten der Republik Ruanda in Nairobi zu organisieren; fordert die Kommission auf, sich gemeinsam mit der Regierung der Demokratischen Republik Kongo dafür einzusetzen, dass die Vereinbarung über die Rückkehr der Kämpfer der FDLR nach Ruanda umgesetzt wird; fordert die Behörden der Demokratischen Republik Kongo und der Republik Ruanda auf, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, um die in Nairobi vereinbarten Verpflichtungen umzusetzen, sowie dem Dialog und der Konsultation Vorrang einzuräumen, um zu einem dauerhaften Frieden im Osten der Demokratischen Republik Kongo und zu Stabilität in der Region beizutragen
- 18. fordert in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen, die als Kriegswaffe eingesetzt wird, Null-Toleranz und verlangt die Verhängung schwerer Strafen gegen die für solche Verbrechen Verantwortlichen; verweist, insbesondere angesichts der jüngsten Fälle von Cholera, Keuchhusten und Masern, auf die Bedeutung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten in Konfliktsituationen und Flüchtlingslagern;
- 19. bekräftigt seine Unterstützung für die MONUC angesichts der dramatischen Umstände, unter denen ihre Präsenz vor Ort trotz ihrer Schwächen weiterhin unerlässlich ist, und fordert alles daran zu setzen, damit sie ihr Mandat in vollem Umfang wahrnehmen und mit Waffengewalt die bedrohten Menschen schützen kann; fordert in diesem Zusammenhang den Rat und insbesondere Belgien, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich auf, sich an vorderster Front dafür einzusetzen, dass der UN-Sicherheitsrat und die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze die MONUC unterstützt indem die operativen Kapazitäten, was angemessene Ausrüstung und Personal betrifft, ausgebaut werden;
- 20. fordert den Rat auf, den UN-Sicherheitsrat dazu zu drängen, die MONUC mit dem Mandat und den Mitteln auszustatten, die sie benötigt, um die Ausbeutung der Bodenschätze durch bewaffnete Gruppen zu beenden, auch durch Überwachung und Kontrolle von wichtigen Grenzübergängen, Start- und Landebahnen, ausgewählten Gebieten, in denen Bodenschätze abgebaut werden, sowie Handelsrouten;
- 21. fordert, dass bei einem Einsatz weiterer militärischer Kräfte ihr Mandat vorrangig auf den Schutz von Zivilisten und die Unterstützung und Förderung der Einhaltung neuer Friedensvereinbarungen, die möglicherweise abgeschlossen werden, ausgerichtet ist;
- 22. fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der Regierung der Demokratischen Republik Kongo, den Vereinten Nationen und anderen wichtigen Gebern einen neuen Plan für eine umfassende Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration in der Demokratischen Republik Kongo auszuarbeiten, der auf dem EU-Konzept zur Förderung von Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration beruht, sowie eine Strategie für die Reform des Sicherheitssektors für das Land mit anspruchsvollen Zielen auf der Grundlage des Politischen Rahmens für die Reform des Sicherheitssektors der Europäischen Union, wobei beide Aspekte ausreichend mit Mitteln sowohl der Gemeinschaft als auch der GASP auszustatten sind;
- 23. fordert die Regierung der Demokratischen Republik Kongo auf, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Verantwortlichen für die Kriegsverbrechen in der Region zu ermitteln und vor Gericht zu stellen;
- 24. fordert den Rat und die Kommission auf, unverzüglich umfangreiche humanitäre und medizinische Hilfe zu leisten und Reintegrationsprogramme für die Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Hilfe für Frauen und Mädchen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, umzusetzen um so den unmittelbaren Bedarf zu decken und Vorarbeit für den erforderlichen Wiederaufbau zu leisten; verweist auf die entscheidende Rolle von Frauen beim Wiederaufbau zerstörter Gemeinschaften;
- 25. nimmt mit Interesse die Benennung des Vermittlerteams zu Kenntnis, dem auch der ehemalige Präsident Nigerias, Olusegun Obasanjo, sowie der ehemalige Präsident der Vereinigten Republik Tansania, Benjamin Mkapa, angehören; fordert den Rat auf, zusammen mit der internationalen Konferenz über die Lage im Gebiet der Großen Seen und der Afrikanischen Union darauf hinzuwirken, dass sich die Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo stabilisiert;
- 26. fordert den Rat auf, zusammen mit den internationalen und regionalen Vermittlern darauf hinzuarbeiten, dass die wirtschaftlichen Probleme der kriegführenden Parteien ausdrücklich im Zusammenhang mit den laufenden Vermittlungsbemühungen angegangen werden;
- 27. fordert Rat und Kommission auf, die humanitäre Situation und die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo genau zu verfolgen, um die verschiedenen Maßnahmen, die ergriffen werden können, entsprechend den gegebenen Umständen zu verstärken
- 28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Vorsitzenden der Kommission der Afrikanischen Union, dem Präsidenten des Panafrikanischen Parlaments, den Regierungen und Parlamenten der Demokratischen Republik Kongo und der anderen Mitgliedstaaten der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0526.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0072.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0022.
- 4 ABl. C 282 E vom 6.11.2008, S. 460.