Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313128 - vom 30. November 2004. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. Oktober 2004 angenommen. Entschließung des Europäischen Parlaments zu Guantanamo
Das Europäische Parlament,
- auf ein faires Verfahren und insbesondere auf seine Empfehlung an den Rat vom 10. März 2004,
- erniedrigende Behandlung oder Strafe, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommen hat,
A. in der Erwägung, dass sowohl die Vereinigten Staaten von Amerika als auch die Mitgliedstaaten wiederholt bekräftigt haben, dass sie sich den demokratischen Werten verpflichtet fühlen, die die Grundlage der transatlantischen Gemeinschaft und der transatlantischen Solidarität bilden, nämlich Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte,
B. in der Erwägung, dass allein in Guantanamo Bay noch immer etwa 580 Personen gefangen gehalten werden,
C. in der Erwägung, dass viele Gefangene in Guantanamo Bay laut Augenzeugen systematisch einer grausamen Zwangsbehandlung unterworfen wurden,
D. in der Erwägung, dass drei freigelassene britische Gefangene in einem 115seitigen Bericht, der am 4. August 2004 veröffentlicht wurde, die Bedingungen beschrieben haben, unter denen die Verhöre durchgeführt wurden,
E. in der Erwägung, dass nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten die Inhaftierung der Häftlinge von Guantanamo Bay auf unbestimmte Zeit ohne ordentliches Verfahren nicht zulässig ist,
F. in der Erwägung, dass die Institutionen der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit über die Haftbedingungen auf dem Marinestützpunkt Guantanamo Bay besorgt sind und gefordert haben, dass die Gefangenen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunft nach rechtstaatlichen Grundsätzen behandelt werden,
- 1. bekräftigt, dass angesichts der Bedrohung durch den Terrorismus eine der wichtigsten Aufgaben demokratischer Staaten darin besteht, ihre Bürger entschlossen zu schützen, den Terrorismus unnachgiebig und beharrlich zu bekämpfen und terroristische Netzwerke aufzudecken und zu zerstören; unterstreicht erneut mit Nachdruck, dass dieser Kampf nicht unter Verstoß gegen das Völkerrecht und auf Kosten gemeinsamer Grundwerte, wie der Achtung der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und der entsprechenden Genfer Konventionen, geführt werden darf;
- 2. nimmt zwar mit Genugtuung zur Kenntnis, dass einige Gefangene zunehmend von ihrem Recht Gebrauch machen dürfen, private Unterredungen mit unabhängigen Anwälten zu führen, betont aber nachdrücklich, dass jeder Gefangene entsprechend dem humanitären Völkerrecht behandelt werden sollte und Anspruch auf ein faires und öffentliches Verfahren hat, das ohne Verzögerung von einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht durchgeführt wird, um den Werten, für die wir stehen, Geltung zu verschaffen und sie hochzuhalten;
- 3. wiederholt die am 10. März 2004 angenommenen Empfehlungen an den Rat, was die rechtliche Einstufung der in Guantanamo Bay festgehaltenen Gefangenen und die möglichen Auswirkungen auf die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten betrifft;
- 4. fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, eine objektive und unabhängige Untersuchung mutmaßlicher Fälle von Folter und Misshandlung aller Personen zuzulassen, die in US-Gewahrsam ihrer Freiheit beraubt sind;
- 5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der GASP, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.