Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313128 - vom 30. November 2004. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Oktober 2004 angenommen.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (8908/2004 - KOM (2004) 0272 C6-0020/2004 - 2004/0092(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM (2004) 0272),
- - in Kenntnis des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit der Republik Usbekistan (8908/2004),
- - gestützt auf Artikel 44 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 2 letzter Satz und Artikel 55, Artikel 57 Absatz 2, Artikel 71, Artikel 80 Absatz 2 sowie die Artikel 93, 94, 133 und 181a in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 2 des EG-Vertrags,
- - konsultiert wurde (C6-0020/2004),
- - gestützt auf Artikel 43 Absatz 1, Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0023/2004),
1. billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Usbekistan zu übermitteln.