Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (9196/2008 - C6-0215/2008 - 2008/0048(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. November 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (9196/2008),
- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 61 Buchstabe c des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0215/2008),
- gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Rechtsausschusses (A6-0428/2008),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.