Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 30. November 2004
Der Bundesminister
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
im Rahmen der Postreform II ist am 1. Januar 1995 die Museumsstiftung Post und Telekommunikation (MusStiftPT) als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet worden. Ihre Aufgabe ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen. Zur Erfüllung des Stiftungszwecks wurden der MusStiftPT die Vermögensgegenstände des Sondervermögens Deutsche Bundespost übertragen, die bis dahin dem Museumswesen dienten. Die MusStiftPT wird nahezu vollständig durch jährliche Zuschüsse der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG finanziert (siehe anliegendes Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation).
Leitendes Organ der Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht zur Zeit aus 12 Mitgliedern und deren Stellvertretern (siehe anliegendes Mitgliederverzeichnis); davon wurden jeweils drei als stimmberechtigte Vertreter von der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG und dem Bund entsandt, während aus dem technischen und allgemeinen Museumswesen zwei und seitens des Bundesrates ein Vertreter samt Stellvertreter, die jedoch nur beratend mitwirken können, vorgeschlagen und bestellt wurden. Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums der MusStiftPT endet für alle am 31. Januar 2005. Mithin sind ab dem 1. Februar 2005 die ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren vom Bundesministerium der Finanzen neu zu bestellen. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig.
Der Bundesrat hatte in seiner 746. Sitzung am 17. Dezember 1999 über die Benennung eines Mitglieds und dessen Stellvertreters Beschluss gefasst. Ich bitte Sie, für die am 1. Februar 2005 beginnende neue fünfjährige Amtszeit des Kuratoriums wiederum einen Beschluss über die Bennennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds herbeizuführen. Anzu streben ist dabei die allgemeine politische Zielsetzung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern bei der Besetzung von Gremien.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Eichel