Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 3. Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - DRS 015/4420 - den von der Bundesregierung eingebrachten
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften - DRS 015/3932, 015/4235 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
"Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Regelung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems".
- 2. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
,1. In § 5 wird nach Absatz 1c folgender Absatz 1d eingefügt:
(1 d) Der Bund ist zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben der benannten Stelle, soweit eine solche nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften im Zusammenhang mit dem Betrieb des transeuropäischen konventionellen Eisenbahnsystems einzurichten ist. Hierzu wird bei der Bundesbehörde nach Absatz 2 Satz 1 eine Benannte Stelle eingerichtet.
- 3. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt:
"Artikel 3 Neufassung
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen kann jeweils den Wortlaut des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen."
- 4. Der bisherige Artikel 3 wird neuer Artikel 4.
Fristablauf: 24.12.04
Erster Durchgang: Drucksache. 724/04 (PDF)