Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 15a der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Drittes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Der Verkehrsauschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung zu verlangen.
Das Gesetz bedarf insbesondere zu nachstehenden Punkten einer Überarbeitung:
a) Stärkung der Trassenagentur (u. a. Genehmigung der Trassenpreise),
b) Stärkung der Unabhängigkeit des Netzes (Verbesserung der "Chinese Walls", konkrete Entherrschungsregeln, formulierter Verhaltenskodex),
c) Aufnahme eines Maßstabs für die Berechnung der Trassenpreise und der übrigen Entgelte zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur,
d) Beauftragung der Monopolkommission mit der regelmäßigen Erstellung von Gutachten zur Marktbeobachtung im Eisenbahnsektor,
e) Aufnahme einer Option auf Wettbewerb bei der Infrastrukturbewirtschaftung.
Begründung
Es bestehen erhebliche Bedenken, ob das im Gesetz beschriebene "Chinese Wall"-Modell die Zielsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien erreicht. Eine deutliche Verbesserung des Wettbewerbs auf der Schiene wird damit nicht erzielt. Hierzu bedarf es insbesondere einer wesentlichen Stärkung der Trassenagentur.