Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes

Der "Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 3. Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - DRS 15/4404, 015/4438 - den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/die GRÜNEN und FDP eingebrachten

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 24.12.04
Initiativgesetz des Bundestages