Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Neuntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
Der "Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 3. Dezember 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - DRS 15/4404, 015/4438 - den von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/die GRÜNEN und FDP eingebrachten
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes - DRS 015/4246 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt:
Rechenschaftsberichte für das Jahr 2003 können auf der Grundlage der §§ 24, 26, 26a und 28 in ihrer ab 1. Januar 2004 geltenden Fassung erstellt werden.
Fristablauf: 24.12.04
Initiativgesetz des Bundestages