Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 12. März 2004 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 098/04(B) .*)