Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Freistaat Sachsen Dresden, den 23. Dezember 2005 Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen
Sehr geehrter Herr Präsident,
die sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
mit dem Antrag zuzuleiten, die erneute Einbringung beim Deutschen Bundestag zu beschließen.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 12. März 2004 beschlossenen Fassung - Drucksache. 098/04(B) -, die der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 15. Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt hat.
Ich bitte Sie, die Vorlage gem. § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 819. Bundesratssitzung am 10. Februar 2006 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.