Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Erklärung des Europäischen Parlaments zur "Dys"kriminierung und sozialen Ausgrenzung dysfunktionaler Kinder


Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 124807 - vom 7. Dezember 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Dezember 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge jährlich mehr als 10 % der Kinder von Dysfunktionen (Dysphasie, Dyspraxis, Dyslexie, Dyskalkulie und Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom usw.) betroffen sind und die betreffenden Statistiken daher präzisiert werden müssen,

B. in der Erwägung, dass die dysfunktionale Behinderung, die sehr früh die Kommunikation beeinträchtigt, in vielen Mitgliedstaaten oft unerkannt bleibt,

C. in der Erwägung, dass die Forschung, einschließlich im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms, über Dysfunktionen verstärkt werden muss,

D. in der Erwägung, dass nur durch eine frühzeitige, intensive und multidisziplinäre Betreuung in angemessenen Strukturen (im normalen Schulumfeld mit angemessener Begleitung oder in spezialisierten Strukturen) die "Dys"kriminierung der Kinder verhindert werden kann,

Liste der Unterzeichner