Beschluss des Bundesrates
Fünftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.