Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/11231 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 016/10811 - unverändert angenommen.