Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (8225/2008 - KOM (2008) 0182 - C6-0255/2008 - 2008/0073(AVC)) (Verfahren der Zustimmung)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319818 - vom 17. November 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. Oktober 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (8225/2008-KOM (2008) 0182),
- in Kenntnis des Entwurfs des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (8226/2008),
- in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 letzter Satz und Artikel 310 des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0255/2008),
- gestützt auf Artikel 101 des EAG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0378/2008),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und von Bosnien und Herzegowina zu übermitteln.