Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 138. Sitzung am 11. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses -Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts unverändert angenommen.