Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Neuseelands andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft (KOM (2008) 0170 - C6-0292/2008 - 2008/0066(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319818 - vom 17. November 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Oktober 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2008) 0170),
- in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)1,
- gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0292/2008),
- gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0367/2008),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Neuseelands zu übermitteln.