Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Gaza-Streifen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6410 - vom 14. Dezember 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. November 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der israelischen Militäroperation im Gazastreifen seit Juni 2006 über 350 Menschen, darunter zahlreiche Zivilisten, zum Opfer gefallen sind und dass bei dem israelischen Angriff in Beit Hanun am 8. November 2006 19 Palästinenser, vor allem Kinder und Frauen, getötet wurden,

B. äußerst besorgt darüber, dass als Folge der massiven Zerstörung öffentlicher Einrichtungen und privater Wohnhäuser, der Unterbrechung der Arbeit von Krankenhäusern, Kliniken und Schulen, der Verweigerung des Zugangs zu Wasser, Ernährung und Strom, der Zerstörung von Agrarland und der völligen Abriegelung des Gazastreifens die humanitäre Krise ein katastrophales Ausmaß angenommen hat,

C. in der Erwägung, dass sich die Angriffe direkt auf zivile Güter richteten und dass die unverhältnismäßigen oder willkürlichen Angriffe auf die Zivilbevölkerung eine flagrante Verletzung der Grundrechte gemäß dem Völkerrecht und den Genfer Übereinkommen darstellen,

D. unter Hinweis auf die Erklärung des israelischen Ministerpräsidenten Ehud Olmert, der sich bewegt zeigte und Bedauern dafür ausdrückte, was seiner Aussage nach das Ergebnis eines "technischen Versagens" in Beit Hanun am 8. November 2006 war, und auf den Beschluss der israelischen Armee, interne Ermittlungen einzuleiten,

E. in der Erwägung, dass das Recht eines Staates, sich zu verteidigen, keinen unverhältnismäßigen oder willkürlichen Einsatz von Gewalt rechtfertigen kann und dass Angriffe auf Zivilisten nach das humanitäre Völkerrecht strikt untersagt sind,

F. in der Erwägung, dass der neue Zyklus der Gewalt die Anstrengungen der Palästinensischen Behörde, eine neue palästinensische Regierung der nationalen Einheit zu bilden, gefährdet,

G. in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union, unter besonderer Berücksichtigung des Temporären Internationalen Mechanismus, erhebliche Unterstützung leisten, um die humanitäre Krise im Gazastreifen und im Westjordanland zu bewältigen, dass diese Unterstützung jedoch nicht alle Bedürfnisse befriedigen kann,

H. tief besorgt über die Auswirkungen der kürzlich erfolgten Ernennung von Avigdor Lieberman zum stellvertretenden Ministerpräsidenten von Israel,

I. in der Erwägung, dass sich der Friedensprozess im Nahen Osten in einer politischen und diplomatischen Sackgasse befindet, obwohl eine umfassende und dauerhafte Lösung des israelischpalästinensischen Konflikts für die Herstellung von Frieden und Sicherheit in der gesamten Region von wesentlicher Bedeutung ist,

J. in der Erwägung, dass die Europäische Union als Mitglied des Quartetts (die anderen Mitglieder sind die Vereinten Nationen, die USA und Russland) eine besondere Verantwortung für den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten, der zur Nachbarschaft Europas gehört, besitzt und dass die Instrumente und Methoden für die Koordinierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) daher verbessert werden müssen, u. a. durch die Annahme eines gemeinsamen Standpunkts im Rahmen der GASP und auf der Grundlage der Artikel 15 und 16 des EU-Vertrags,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0041.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0237.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0348.
4 ABl. L 147 vom 21.6.2000, S. 3.
5 ABl. L 187 vom 16.7.1997, S. 1.