Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 139. Sitzung am 12. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Drucksache 015/4205 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten
Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes und eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung
des Europaabgeordnetengesetzes
- Drucksache 015/3942 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.12.04
Initiativgesetz des Bundestages