A
- 1.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Gesetz einen Antrag
gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes
nicht zu stellen.
B
- 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung anzunehmen:
Der Bundesrat verweist auf seine Beschlüsse vom 19. Dezember 2003 Drucksache. 874/03(Beschluss) ) und 26. September 2003 (Drs. 650/03(Beschluss) ).
Frühzeitig hat der Bundesrat auf gravierende Risiken hingewiesen, die Einarbeitung der damals laufenden Gesetzgebungsverfahren angemahnt und die strukturelle Umgestaltung des Etats zugunsten investiver und zukunftswirksamer Bereiche gefordert. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für die Rekordneuverschuldung des Bundes, die fast das Doppelte der Investitionssumme ausmacht und damit die verfassungsrechtliche Kreditfinanzierungsgrenze massiv überschreitet. Gleiches gilt für das erhebliche Überschreiten des 3%-Defizitlimits nach dem Europäischen Stabilitätspakt.
Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seine Stellungnahme vom 5. November 2004 (Drs. 740/04(B) ).