Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005)

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 26. November 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden überarbeitung zu verlangen.

Begründung

Investitionen an den Gesamtausgaben von unter 9 v.H. wird dagegen ein neuer Tiefstand erreicht. Der Bundesrat sieht nach wie vor einen enormen Bedarf an notwendigen zukunftswirksamen Investitionen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die Verpflichtung des Bundes, die Einnahmen aus der LKW-Maut als zusätzliche Finanzmittel für die Verkehrsinfrastruktur einzusetzen.