Empfehlungen der Ausschüsse - 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse

A

B

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Durch die Einführung einer artenübergreifenden gemeinsamen Rahmennorm könnten Obst- und Gemüsearten, für die auf Grund ihrer geringen Marktbedeutung bisher keine Vermarktungsnormen existieren, in das bestehende System europäischer Vermarktungsnormen integriert werden. Damit wird auch das Bestreben der EU um eine Verringerung der eigenständigen Vermarktungsnormen für Erzeugnisse mit geringer Marktbedeutung vorangetrieben.

Die Einführung einer eigenständigen Vermarktungsnorm für Speisekartoffeln ist auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung und der Sensibilität des Erzeugnisses angemessen und, um nicht qualitätsgerechte Kartoffeln vom Markt fernzuhalten, auch dringlich. Bei Einführung einer europäischen Vermarktungsnorm für Speisekartoffeln kann dann auch die deutsche Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln aufgehoben werden.