Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5466 - vom 16. Dezember 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. November 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Übereinkommen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) als aktuell eingestuft worden sind,
- - unter Hinweis auf die am 10. Juni 2008 von der IAO verabschiedete Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung,
- - unter Hinweis auf den von der IAO am 19. Juni 2009 angenommenen Globalen Beschäftigungspakt,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 über die erneuerte Sozialagenda (KOM (2008) 0412),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 über die erneuerte Sozialagenda1,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2004 mit dem Titel "Die soziale Dimension der Globalisierung - Der politische Beitrag der EU zu einer gleichmäßigen Verteilung des Nutzens" (KOM (2004) 0383),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2006 mit dem Titel "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern - Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit" (KOM (2006) 0249),
- - unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in der AETR-Rechtssache C-45/07, Kommission/Hellenische Republik2 betreffend die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in den Außenbeziehungen,
- - unter Hinweis auf die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die grundlegenden Werte der Freiheit, der Menschenwürde, der sozialen Gerechtigkeit, der sozialen Sicherheit und der Gleichheit wesentliche Elemente einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sind,
B. in der Erwägung, dass diese Grundsätze in der derzeitigen weltweiten Wirtschafts- und Beschäftigungskrise noch bedeutender sind,
C. in der Erwägung, dass die Internationale Arbeitsorganisation seit 1919 ein System internationaler Arbeitsnormen eingerichtet und weiterentwickelt hat, die eine breite Themenpalette abdecken, u. a. Arbeit, Beschäftigung, soziale Sicherheit, Sozialpolitik und die damit verbundenen Menschenrechte,
D. in der Erwägung, dass Kohärenz zwischen dem internen und externen Handeln der Europäischen Union gewährleistet sein muss,
- 1. begrüßt die Übereinkommen, die von der IAO als Ergebnis des dreigliedrigen IAO-Prozesses, an dem die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Regierungen beteiligt waren, als aktuell eingestuft worden sind;
- 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, die starken sozialen Argumente für eine Ratifizierung und Umsetzung der Übereinkommen, die von der IAO als aktuell eingestuft worden sind, in Übereinstimmung mit den EU-Verträgen zu berücksichtigen;
- 3. fordert die Kommission auf, dem Parlament und den Mitgliedstaaten genau zu erläutern, welche Übereinkommen in die Zuständigkeit der Europäischen Union und welche unter das Subsidiaritätsprinzip fallen;
- 4. fordert den gewählten Präsidenten der Europäischen Rates auf, im Rahmen ihres Mandats möglichst ehrgeizige Anstrengungen zu unternehmen, um die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, die aktualisierten IAO-Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen;
- 5. fordert die Kommission auf, die Annahme einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten zu prüfen, um sie zur Ratifizierung der Übereinkommen anzuhalten, die von der IAO als aktuell klassifiziert worden sind, und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips aktiv zu ihrer Umsetzung beizutragen;
- 6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2009)0370.
- 2 ABl. C 82 vom 4.4.2009, S. 3.