Antrag des Freistaates Sachsen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen KOM (2005) 627 endg.; Ratsdok. 15745/05
Punkt 66 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 11 in der BR-Drucksache 913/1/05 die folgende Ziffer beschließen:
Der Bundesrat tritt dafür ein, das EEG in seiner Grundstruktur fortzuführen, zugleich aber die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Vergütungen bis 2007 zu überprüfen. Dabei sollen die Vergütungssätze, Degressionsschritte und Förderzeiträume an die Entwicklungsschritte der einzelnen erneuerbaren Energien angepasst und gegebenenfalls neue Schwerpunkte gesetzt werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Dieser für die Ziffer 11 neu vorgeschlagene Text gibt die entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 wieder und ist die vorzugswürdigere Formulierung, da nicht bereits Teilergebnissen der vorzunehmenden Prüfung vorgegriffen werden soll.