Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 26. Februar 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung
Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.