Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. November 2009 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft (KOM (2009) 0081 - C7-0101/2009 - 2009/0023(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 5466 - vom 16. Dezember 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. November 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2009) 0081),
- gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0101/2009),
- gestützt auf Artikel 55 und Artikel 90 Absatz 8 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0062/2009),
1. stimmt dem Abschluss des Protokolls zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.