Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung des Entschädigungsgesetzes (Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz - EntschRErgG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 138. Sitzung am 11. November 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/4169 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/die GRÜNEN eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Entschädigungsgesetzes (Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz - EntschRErgG) - Drucksache 015/3944 -
mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird das Komma hinter dem Wort "festzusetzen" durch ein Semikolon ersetzt.
b) In Nummer 2 wird das Komma hinter dem Wort "festzusetzen" durch ein Semikolon ersetzt.
Fristablauf: 10.12.04
Initiativgesetz des Bundestages