Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung eines Denkmals für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma
- 1. Der Bundesrat unterstützt vor dem Hintergrund des 65. Jahrestages des "Auschwitz-Erlasses" nachdrücklich die Absicht der Bundesregierung, das Denkmal für die Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma, dessen Errichtung 1992 entschieden wurde, nunmehr zu realisieren.
- 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, den Brunnenrand des Denkmals mit dem vorliegenden Text zu versehen und um Informationstafeln mit einer Chronologie zu ergänzen.
- 3. Der Bundesrat befürwortet den vorliegenden Text der Chronologie, der auch dem Anliegen beider Opferverbände in größtmöglicher Weise Rechnung trägt.
- 4. Der Bundesrat verbindet damit die Hoffnung, dass auch in Anbetracht der politischen und moralischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für ein würdiges Gedenken an diese Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen nunmehr der Weg geebnet wird.
Begründung
Bis zu 500.000 Sinti und Roma wurden zwischen 1933 und 1945 in der Zeit des Nationalsozialismus in Europa ermordet.
In naher Zukunft soll ein eigenes Denkmal des israelischen Künstlers Dani Karavan am Reichstag an diese Gruppe von Verfolgten des Nationalsozialismus erinnern. Das Denkmal hat die Gestalt eines Brunnens, in dessen kreisrunden Wasserbecken ein stelenhafter schwarzer Stein in Triangelform eingebracht werden soll, auf dem eine Blüte liegt. Eine Chronologie des Völkermordes auf Informationstafeln am Denkmal soll zudem die Leidensgeschichte der Sinti und Roma verdeutlichen. Für die Errichtung des Denkmals will der Bund Mittel in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro bereitstellen. Das Land Berlin hat ein Grundstück südlich vom Reichstagsgebäude am Simsonweg zur Verfügung gestellt.
Der Bundesrat begrüßt, dass nun nach langen Diskussionen eine Einigung über die Form des Gedenkens an die in der Zeit des Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma erzielt werden soll. Die Bundesrepublik Deutschland steht in der historischen und moralischen Verantwortung der Verbrechen der Vergangenheit in angemessener Weise zu gedenken. Die deutsche Geschichte anzunehmen bedeutet auch, an die systematische Verfolgung und Ermordung der Sinti und Roma unter den Nationalsozialisten zu erinnern.
Sinti und Roma, Angehörige der eigenständigen Gruppe der Jenischen und andere Fahrende wurden unter der NS-Diktatur als rassistisch minderwertige "Zigeuner" verfolgt und ermordet. Sie sollten als europäische Minderheiten vollständig vernichtet werden. Sie wurden Opfer von Enteignung, Deportation, Zwangssterilisation, Verfolgung und Ermordung.
Das Denkmal ist ein würdiger Ort, das historische Bewusstsein für den grausamen und systematischen Vernichtungsfeldzug gegen die Sinti und Roma wach zu halten.
Der Bundesrat verneigt sich vor den noch lebenden Opfern der NS-Diktatur, den Familien der Opfer und den Verbänden. Er mahnt die nachwachsenden Generationen, dass Erinnern nicht verjährt. Sinti und Roma sind keine Fremden im zusammenwachsenden Europa.
Der Bundesrat erinnert seit einigen Jahren regelmäßig in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten an die verabscheuungswürdigen Greueltaten des NS-Regimes.
Er begrüßt deshalb ausdrücklich die Absicht, dass mit diesem Text der Chronologie das Denkmal nunmehr zügig realisiert werden kann.