KOM (2004) 724 endg.; Ratsdok. 14181/04
Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Gemeinschaft, die Verwaltung und Überwachung von Fischereitätigkeiten durch den Einsatz moderner Technologien zu verbessern. Er hat jedoch erhebliche Bedenken gegen die generelle Einführung der Fernerkundung und des elektronischen Datenerfassungs- und Übermittlungssystems für alle Fischereifahrzeuge.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den Verhandlungen dafür einzusetzen, dass
- das System der elektronischen Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten möglichst einfach und sicher ausgestaltet und auf wichtige Daten beschränkt wird,
- das System - analog zur Einführung der Satellitenüberwachung - zunächst auf Fahrzeuge mit einer Gesamtlänge von über 24 m beschränkt wird, da sich bei kleineren Fischereifahrzeugen das Problem der Unterbringung der erforderlichen Ausrüstung stellt und
- die Fernerkundung nur in den Bereichen vorgesehen wird, wo ein echter Kontrollgewinn erwartet werden kann.