Unterrichtung durch die Bundesregierung
Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 28. November 2003 Der Bundeskanzler
An den
Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses
des Deutschen Bundestages und
des Bundesrates
Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. November 2003 verabschiedeten
Dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.
Gerhard Schröder
An den
Präsidenten des Bundesrates
Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 28. November 2003 zugeleitet.
Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: Drucksache. 799/03 (Beschluss)