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Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in der Mitteilung der Kommission vorgestellten Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen, wie sie der Europäische Aktionsplan zugunsten behinderter Menschen (Disability Action Plan - DAP) vorsieht, dessen Maßnahmen nunmehr für die zweite Phase (2006 bis 2007) anstehen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt es, dass nach der EU-Strategie eine aktive Eingliederung von Menschen mit Behinderungen angestrebt werden soll (Mainstreaming).
- 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der EU, dass auch in Anbetracht der derzeitigen demografischen Situation das wirtschaftliche Potenzial behinderter Menschen und der Beitrag, den sie zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum leisten können, künftig umfassender als bisher genutzt werden muss.
- 4. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Auffassung der EU, dass auf nationaler Ebene Aktionen zur weiteren Unterstützung der Erwerbsbeteiligung behinderter Menschen und zur Förderung eines aktiven Alterns erforderlich werden um vor allem die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen zu vermeiden. Außerdem muss die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung noch stärker bekämpft werden.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bis Jahresende 2006 einen Strategieplan "Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen" vorzulegen.
- 6. Der Bundesrat teilt die Auffassung der EU, dass auf die Bedürfnisse behinderter Menschen zugeschnittene neue Produkte und Dienstleistungen neue Märkte eröffnen und damit zum Wirtschaftswachstum beitragen können. Die Erschließung dieser Marktpotenziale ist primäre Aufgabe der Wirtschaft. Die staatlichen Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet sein, dass die Unternehmen die entsprechenden Marktchancen auch nützen können.
- 7. Die Bundesregierung wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass in zukünftige Strategien und Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen Ausführungen über die Lebenssituation behinderter Frauen, Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen sowie die Grundsätze des Gender Mainstreaming aufgenommen werden.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Mitteilung der Kommission zur Situation behinderter Menschen in der erweiterten EU berücksichtigt nicht die spezifische Situation behinderter Frauen und die vielfältigen Benachteiligungen und Diskriminierungen, die behinderte Frauen auf Grund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung erleben.
Diese besondere Lebenssituation behinderter Frauen wird in der Mitteilung der Kommission nicht thematisiert. Insofern sind in dem Aktionsplan auch keine speziellen Maßnahmen zu Gunsten behinderter Mädchen und Frauen mit enthalten die ihre Menschenrechte und ihre volle Teilhabe an allen Bereichen sicherstellen und alle Rechte garantieren, wie sie auf Grundlage von Gleichheit festgeschrieben sind. Weiterhin fehlt der im Amsterdamer Vertrag der EU verankerte gleichstellungspolitische Ansatz des Gender Mainstreaming.
B
- 8. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Familie und Senioren empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.